Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schwerbehinderter; Beförderung; Hilfskriterium; Auswahl; Anhörung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schwerbehinderung als Auswahlkriterium - Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei Beförderungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 09.04.2003 - 2 B 861/03
- OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 434
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- OVG Niedersachsen, 29.05.1995 - 5 M 1525/95
Schwerbehinderter; Auswahl; Beurteilung; Benachteiligungsverbot
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03
Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung nicht nur der beiden mit Beamtensachen befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (s. etwa die Beschl. v. 7.11.1996 - 2 M 2421/96 - Beschl. v. 29.6.1994 - 5 M 1859/94 - Beschl. v. 29.5.1995 - 5 M 1525/95 -, NdsVBl. 1995, 275; Beschl. v. 3.6.1996 - 5 M 1707/96 - Beschl. v. 16.7.1998 - 5 M 2244/98 -), sondern auch des Bundesverwaltungsgerichts (s. z. B. Beschl. v. 15.2.1990.Lediglich dann, wenn die aus dem Leistungsprinzip abgeleiteten Hilfskriterien eine Unterscheidung zwischen den konkurrierenden Bewerbern um eine Beförderungsstelle nicht mehr zulassen, beide Bewerber also aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung, in ihren Fähigkeiten und ihren Leistungen für die Beförderungsstelle als "absolut gleich geeignet" (BVerwG, Beschl. v. 15.2.1990, aaO, S. 250) anzusehen sind, kann die Schwerbehinderteneigenschaft einen Vorrang zu Gunsten des Schwerbehinderten begründen (Nds. OVG, Beschl. v. 29.5.1995, aaO u. Senat, Beschl. v. 7.11.1996 - 2 M 2421/96 -).
Benachteiligung des Schwerbehinderten vermieden werden, nicht aber unter Missachtung des Leistungsgrundsatzes etwa eine Bevorzugung des Schwerbehinderten ermöglicht werden (Nds. OVG, Beschl. v. 29.5.1995, aaO, S. 276).
- BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89
Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03
Der Senat kann hierbei offen lassen, ob dem von dem Antragsteller geltend gemachten Anspruch auf Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 BBesO (Polizeihauptkommissar) nicht bereits das sog. Verbot der (endgültigen) Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (…s. dazu Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, RdNrn. 202ff. u. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNrn. 13ff. zu § 123) und die Erwägung entgegenstehen, dass einem Beamten wegen des dem Dienstherrn zuzubilligenden Beurteilungsspielraums nur in engbegrenzten Ausnahmefällen ein Anspruch auf Beförderung zusteht (BVerwG, Urt. v. 30.8.1962 - BVerwG II C 16.60 -, BVerwGE 15, 3 u. Urt. v. 31.5.1990 - BVerwG 2 C 16.89 -, DVBl. 1990, 1235 = ZBR 1009, 347 = Buchholz 237.6.§ 14 NBG Nr. 1 = NVwZ 1991, 375;… Battis, BBG, 2. Aufl. 1997, RdNr. 25 zu § 23).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1999 - 6 B 1500/98
Beförderungsstelle; Verhinderung der Besetzung; Einstweilige Anordnung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03
2.2.1 Soweit der Antragsteller meint, das Verwaltungsgericht habe in dem angefochtenen Beschluss die sich aus dem Verfassungsgebot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ergebende "zwingende Präferenz für Schwerbehinderte" verkannt, auch habe es die Ziff. 6.1 der Schwerbehindertenrichtlinien (RdErl. des Nds. Innenministeriums v. 19.3.1993, Nds.MBl. 1993, 361 - SchwbRichtl. -) fehlerhaft auf die Entscheidung der Antragsgegnerin angewandt, berücksichtigt er nicht hinreichend, dass die Schwerbehinderteneigenschaft nicht zu den sog. Hilfskriterien mit Leistungsbezug gehört, sondern nur als sozialer Belang ohne Qualifikationsbezug anzusehen ist (OVG NW, Beschl. v. 4.1.1999 - 6 B 1500/98 -,.RiA 2000, 42(43)), dem gegenüber leistungsbezogenen Hilfskriterien nicht der Vorrang eingeräumt werden kann.
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 4 S 2359/94
Geltendmachung der Schwerbehinderung gegenüber dem Dienstherrn - Anhörung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03
Der Senat kann hierbei offen lassen, ob von der bei der hier umstrittenen Beförderungsentscheidung nach den §§ 128 Abs. 1, 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX an sich gebotenen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung hier etwa deshalb abgesehen werden konnte, weil der Antragsteller zuvor - allerdings nur im Beurteilungsverfahren - auf die Beteiligung der Schwerbehindertenvertreterin verzichtet hatte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.2.1995 - 4 S 2359/94 -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/A II 4.1 Nr. 17 - für den Fall der seitens des Beamten unterlassenen Unterrichtung des Dienstherrn über die Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX). - OVG Schleswig-Holstein, 04.02.1994 - 3 L 194/93
Schwerbehinderter; Schwerbehindertenvertretung; Soldat auf Zeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03
Denn auch wenn sich der von dem Antragsteller ausgesprochene Verzicht auf die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht auch auf das Auswahlverfahren beziehen sollte oder wenn ein Verzicht auf die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung außerhalb der Dispositionsbefugnis des Antragstellers liegen sollte, führt die unterlassene Anhörung der Schwerbehindertenvertreterin hier ausnahmsweise nicht zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung, weil zur Überzeugung des Senats feststeht, dass die Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin zu Gunsten des Beigeladenen auch bei Anhörung der Schwerbehindertenvertreterin, also auch bei Einbeziehung der Überlegungen der Schwerbehindertenvertretung in die Ermessenserwägungen der Antragsgegnerin, nicht zu Gunsten des Antragsstellers hätte beeinflusst werden können (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.2.1990, aaO, S, 252; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 4.4.1994 - 3 L 194/93 -, ZBR 1994, 232; Knittel, SGB IX, Stand: Januar 2003, RdNr. 20 zu § 95). - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86
Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03
Erweisen sich zwei um einen Beförderungsposten konkurrierende Beamte nach der im Rahmen des Leistungsgrundsatzes maßgeblichen letzten dienstlichen Beurteilung wie hier der Antragsteller und der Beigeladene, deren dienstliche Beurteilung vom 4. November 2002 (Antragsteller) bzw. vom 28. Oktober 2002 (Beigeladener) - Beurteilungsstichtag jeweils der 1. September 2002 - beide mit dem Gesamturteil "übertrifft erheblich die Anforderungen" (Wertungsstufe 4) abschließen, als im Wesentlichen gleichgut qualifiziert, so liegt es grundsätzlich im weiten Ermessen des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.1998 - BVerwG 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 123(126)), welche weiteren sachbezogenen Merkmale er als sog. Hilfskriterien für die Auswahl zwischen den miteinander konkurrierenden Beamten für seine Auswahlentscheidung heranzieht (…OVG NW, Beschl. v. 4.1.1999, aaO, S. 42) und welchen dieser Hilfskriterien er einen Vorrang einräumt. - BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88
Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03
- BVerwG 1 WB 36.88 -, BVerwGE 86, 244(249) = NVwZ-RR, 489 = ZBR 1990, 323 u. Beschl. v. 22.10.1991 - BVerwG 2 B 41.91 -, DokBer B 1992, 47), dass die Schwerbehinderteneigenschaft einem schwerbehinderten Beamten - auch unter dem von dem Antragsteller hervorgehobenen Fürsorgegesichtspunkt - keinen Anspruch auf vorrangige Auswahl zu vermitteln vermag (ebenso: Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis,. - BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03
Der Senat kann hierbei offen lassen, ob dem von dem Antragsteller geltend gemachten Anspruch auf Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 BBesO (Polizeihauptkommissar) nicht bereits das sog. Verbot der (endgültigen) Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (…s. dazu Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, RdNrn. 202ff. u. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNrn. 13ff. zu § 123) und die Erwägung entgegenstehen, dass einem Beamten wegen des dem Dienstherrn zuzubilligenden Beurteilungsspielraums nur in engbegrenzten Ausnahmefällen ein Anspruch auf Beförderung zusteht (BVerwG, Urt. v. 30.8.1962 - BVerwG II C 16.60 -, BVerwGE 15, 3 u. Urt. v. 31.5.1990 - BVerwG 2 C 16.89 -, DVBl. 1990, 1235 = ZBR 1009, 347 = Buchholz 237.6. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1999 - 6 B 439/98
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03
Weisen die miteinander um die Beförderungsstelle konkurrierenden Beamten gleiche Qualifikationen auf, ist die Entscheidung des Dienstherrn in dessen pflichtgemäßes Ermessen gestellt, so dass der einzelne Bewerber insoweit lediglich ein Recht auf ermessenfehlerfreie Stellenbesetzung hat (OVG NW, Beschl. v. 22.2.1999 - 6 B 439/98 -, NVwZ-RR 2000, 176). - BVerwG, 22.10.1991 - 2 B 41.91
Zum Anspruch eines Schwerbehinderten auf Übertragung eines höherwertigen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03
- BVerwG 1 WB 36.88 -, BVerwGE 86, 244(249) = NVwZ-RR, 489 = ZBR 1990, 323 u. Beschl. v. 22.10.1991 - BVerwG 2 B 41.91 -, DokBer B 1992, 47), dass die Schwerbehinderteneigenschaft einem schwerbehinderten Beamten - auch unter dem von dem Antragsteller hervorgehobenen Fürsorgegesichtspunkt - keinen Anspruch auf vorrangige Auswahl zu vermitteln vermag (ebenso: Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis,. - OLG Hamm, 07.02.1997 - 11 U 160/96
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
Anwendung des Prinzips der Bestenauslese bei schwerbehinderten Bewerbern
Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewähren zwar Anspruch darauf, wegen einer Behinderung nicht benachteiligt zu werden; ein Anspruch eines schwerbehinderten Bewerbers, der das Anforderungsprofil erfüllt, auf Bevorzugung im Sinne einer vorrangigen Auswahl trotz besserer Eignung eines Mitbewerbers, und damit entgegen Art. 33 Abs. 2 GG, besteht dagegen - auch unter Fürsorgegesichtspunkten - nicht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15.02.1990 - 1 WB 36.88 -, Juris Rn. 21; OVG NRW…, Beschluss vom 24.07.2006 - 6 B 807/06 -, Juris Rn. 31 ff.; OVG Nieders., Beschluss vom 14.04.2003 - 2 ME 129/03 -, Juris Rn. 11 f.; vgl. auch LAG Düsseldorf…, Urteil vom 26.09.2018 - 7 Sa 227/18 -, Juris Rn. 51 f. sowie BVerwG…, Urteil vom 25.02.1988 - 2 C 72.85 -, Juris Rn. 17, wonach es wegen Art. 33 Abs. 2 GG auch ausgeschlossen ist, bei dienstlichen Beurteilungen behinderungsbedingte qualitative Leistungsmängel zugunsten des Schwerbehinderten zu berücksichtigen). - VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09
Auswahlentscheidung; Beamter; Beurteilung, dienstliche; Hilfskriterien; …
Vielmehr ist sie als sozialer Belang ohne Qualifikationsbezug anzusehen, dem ein Vorrang gegenüber leistungsbezogenen (Hilfs)Kriterien nicht eingeräumt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. April 2003 - 2 ME 129/03 -).Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung sowohl des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 14. April 2003, a.a.O., m.w.N.) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. Februar 1990 - 1 WB 36.88 -, juris, und Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 2 B 41.91 -, juris), dass die Schwerbehinderteneigenschaft einem schwerbehinderten Beamten - auch unter Fürsorgegesichtspunkten - keinen Anspruch auf vorrangige Auswahl zu vermitteln vermag.
Lediglich dann, wenn die aus dem Leistungsprinzip abgeleiteten Hilfskriterien eine Unterscheidung zwischen den konkurrierenden Bewerbern um eine Beförderungsstelle nicht mehr zulassen, beide Bewerber also aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung, in ihren Fähigkeiten und ihren Leistungen für die Beförderungsstelle als "absolut gleich geeignet" (BVerwG…, Beschluss vom 15. Februar 1990, aaO,) anzusehen sind, kann die Schwerbehinderteneigenschaft einen Vorrang zu Gunsten des Schwerbehinderten begründen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. April 2003, a.a.O.).
Gleiches gilt auch für die Verfassungsbestimmung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. April 2003, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2006 - 6 B 807/06
Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - Auswahlentscheidung - Hilfskriterien - …
OVG NRW, Beschluss vom 4.1.1999 - 6 B 1500/98 - Nds.OVG, Beschluss vom 14.4.2003 - 2 ME 129/03 -, NVwZ-RR 2004, 434.hierzu BVerwG, Beschluss vom 15.2.1990 - 1 WB 36.88 -, BVerwGE 86, 244, 249; OVG NRW, Beschluss vom 21.9.1994 - 12 B 1760/94 - Nds.OVG, Beschluss vom 14.4.2003 - 2 ME 129/03 -, a.a.O.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005, Rn. 62, m.w.N.
- VG München, 28.07.2020 - M 5 E 20.2704
Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters
Eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung im Auswahlverfahren - wie sie auch immer hätte lauten mögen - wäre daher in der vorliegenden Konstellation nicht geeignet gewesen, die Auswahlentscheidung des Antragsgegners zugunsten des Antragstellers zu beeinflussen (NdsOVG, B.v. 14.4.2003 - 2 ME 129/03 - NVwZ-RR 2004, 434, juris Rn. 18 zu einer vergleichbaren Konstellation). - OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04
Auswahlentscheidung; Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; dienstliche …
Kann daher schon aufgrund der als Beurteilungsbeitrag zu wertenden fehlenden Beurteilung vom 26. Januar 2004 nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht festgestellt werden, ob der Beigeladene zu Recht als qualifiziertester Beamter von der Antragsgegnerin für den umstrittenen Dienstposten ausgewählt worden ist und ist weiter davon auszugehen, dass es als offen anzusehen ist, ob der Antragsteller, der in der durchschnittlichen Bewertung der Einzelmerkmale mit der Punktzahl 4, 28 den von dem Beilgeladenen in der Beurteilung vom 26. Januar 2004 erzielten Wert von 4, 25 Punkten (geringfügig) übertroffen hatte und sich im Übrigen bei gleicher Eignung zusätzlich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft mit Erfolg berufen könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.2.1990 - BVerwG 1 WB 36.98 -, BVerwGE 86, 244(250) u. Senat, Beschl. v. 14.4.2003 - 2 ME 129/03 -, NdsVBl.2004, 44 = NVwZ-RR 2004, 434), in einem zweiten Auswahlverfahren, dem eine verfahrensfehlerfrei zustande gekommene Beurteilung des Beigeladenen zu Grunde liegt, anstelle des Beigeladenen ausgewählt werden könnte, so ergibt sich hieraus, dass es zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers erforderlich ist, ihm den beantragten einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 427 = DÖD 2003, 17(18); Senat, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 -).
- VG Gelsenkirchen, 14.02.2007 - 1 L 1397/06
Bestenauslese, Schwerbehinderung, Beförderung, Lehrer, Dienstalter, Beurteilung, …
Rn. 18 Vgl. insoweit Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2003 - 2 ME 129/03 -, NVwZ-RR 2004, 434 mit weiteren Nachweisen. - VG Saarlouis, 27.06.2014 - 2 L 415/14
Untersagung einer Beförderung im Wege einstweiliger Anordnung - Gleich geeignete …
Rn. 27 Vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 -1 WB 36.88-, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.04.2003 -2 ME 129/03-, juris; OVG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2004 -3 B 128/03-, juris. - VG Düsseldorf, 17.10.2006 - 2 K 4150/05
Entlassung Widerrufsbeamtin Studienreferendarin Dienstunfähigkeit …
Rn. 50 ferner Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. April 2003 - 2 ME 129/03 -, NVwZ-RR 2004, 434 (zu § 95 Abs. 2 SGB IX). - OVG Brandenburg, 19.04.2004 - 3 B 128/03
Beteiligung des Personalrats bei Vorstellungsgesprächen; Anforderungen an die …
Im Übrigen führt nach dem Rechtsgedanken des § 46 VwVfGBbg selbst eine unterlassene Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausnahmsweise nicht zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung, wenn diese auch bei Anhörung, also auch bei Einbeziehung der Überlegungen der Schwerbehindertenvertretung in die Ermessenserwägungen des Dienstherrn, nicht zu Gunsten des Antragstellers hätte beeinflusst werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990 - 1 WB 36/88 - BVerwGE 86, 244, 252; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. April 2003 - 2 ME 129/03 - zitiert nach Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".