Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2011 - 2 N 103.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 57 Abs 2 VwGO, § 58 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 2 S 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
Darlegung der Berufungszulassungsgründe innerhalb der Begründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienende Funktion von baulichen Anlagen - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 57 Abs 2 VwGO, § ... 58 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 124a Abs 4 S 5 VwGO, § 173 VwGO, § 85 Abs 2 ZPO, § 222 Abs 1 ZPO, § 187 Abs 1 BGB, § 188 Abs 2 Alt 1 BGB, § 35 BauGB, § 82 Abs 1 BauO BB
Berufungszulassungsantrag; Begründungsschriftsatz; Begründungsfrist; Fristversäumnis; Adressierung an Verwaltungsgericht; Wiedereinsetzung; Verschulden; plötzliche Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; Zulassungsgrund; Darlegungsanforderungen; Beseitigungsverfügung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 07.05.2009 - 5 K 3425/02
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2011 - 2 N 103.09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2011 - 2 N 103.09
Hinsichtlich des zuletzt genannten Tatbestandsmerkmals ist die Vorinstanz - durch das Zulassungsvorbringen insoweit unbeanstandet - von der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - 4 C 9.70 -, BVerwG 41, 138) ausgegangen, der zufolge ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nur dann "dient", wenn ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde und das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 2 N 7.15
Beseitigungsverfügung; Außenbereich; Landschaftsschutzgebiet; Einfriedung; …
Dies gilt insbesondere für Anlagen, die bei abstrakter Betrachtung in erster Linie oder zumindest auch bloßen Freizeit- oder sonstigen, landwirtschaftsfremden Zwecken zu dienen bestimmt sind (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2011 - OVG 2 N 103.09 -, juris Rn. 6). - VGH Bayern, 16.01.2014 - 14 B 13.2016
Die Nutzung automatisierter EDV-Verfahren zur Erstellung anwaltlicher …
Ein Rechtsanwalt muss bei der Unterzeichnung seiner Rechtsmittel- oder seiner Rechtsmittelbegründungsschrift persönlich prüfen, ob sie an das zuständige Gericht adressiert ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.2865 - BayVBl 2006, 316 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.10.2011 - OVG 2 N 103.09 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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