Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 21.03.2001 - 2 O 211/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung; Auskehrung des Kontoguthabens eines Verstorbenen unmittelbar an Bestattungsunternehmer; Haftung der Erben für Kosten einer standesgemäßen Beerdigung; Veranlassung der Beerdigung durch zuständige Behörde des Sterbeortes oder ...
- rechtsportal.de
Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung; Auskehrung des Kontoguthabens eines Verstorbenen unmittelbar an Bestattungsunternehmer; Haftung der Erben für Kosten einer standesgemäßen Beerdigung; Veranlassung der Beerdigung durch zuständige Behörde des Sterbeortes oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 670, 683, 839, 1968; GG Art. 34
Auszahlung eines Kontoguthabens an ein Bestattungsunternehmen ohne Einverständnis der Erben - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung; Auskehrung des Kontoguthabens eines Verstorbenen unmittelbar an Bestattungsunternehmer; Haftung der Erben für Kosten einer standesgemäßen Beerdigung; Veranlassung der Beerdigung durch zuständige Behörde des Sterbeortes oder ...
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1486
- WM 2002, 503
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 25.10.2012 - 3 W 155/12
Nachlassverfahren: Beschwerdebefugnis einer Bank gegenüber einer Anordnung des …
In derartigen Fällen kommt in der Tat ein Anspruch der Erben gegen das Kreditinstitut in Betracht (so auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.09.2000, 7 U 972/99, FamRZ 2001, 1487; Schulz, Anm. z. Urt. d. LG Bonn v. 12.08.2009, ZErb 2009, 339; vgl. desweiteren: LG Itzehoe, Urt. v. 21.03.2001, 2 O 211/00, WM 2002, 503; vgl. im Übrigen allgem. - LG Stuttgart, 18.08.2023 - 14 O 54/22
Aufwendungsersatzanspruch einer Bank aus GoA bei Überweisung der …
Rn. 23 a) Denn mit ihrer Zahlung hat die Beklagte keine sie aus dem Girovertrag treffende Pflicht erfüllt, sondern gemäß § 267 Abs. 1 BGB auf eine originäre Schuld des Erben gemäß § 1968 BGB geleistet (vgl. in diesem Sinne Jacoby WM 2003, 368 (372); Geschäftsführung ohne Auftrag vorausgesetzt bei LG Bonn, Urteil v. 12.08.2009 - 5 S 43/09 sowie wohl auch LG Itzehoe, Urteil v. 21.03.2001, Az. 2 O 211/00).Rn. 33 So führte das LG Itzehoe mit Urteil vom 21.02.2001 - 2 O 211/00 aus, dem Erben könnten, durchaus Einwendungen gegen die Kostenforderung dem Grunde wie der Höhe nach zustehen, deren Geltendmachung ihm durch die eigenmächtige Verfügung der Bank über Kontoguthaben des Verstorbenen nicht erschwert oder gar (faktisch) "abgeschnitten" werden dürfen.
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