Rechtsprechung
| LG Krefeld, 11.12.2013 - 2 O 225/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtsstand bei Klage einer Gesellschaft oder eines Insolvenzverwalters gegen die Mitglieder der Gesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EuInsVO 1346/2000 Art. 3; InsO § 135; ZPO § 22; ZPO § 148
Insolvenz- und Anfechtungsrecht
Papierfundstellen
- NZI 2014, 408
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.2007 - XI ZR 290/06
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen der zuständigkeitsbegründenden …
Auszug aus LG Krefeld, 11.12.2013 - 2 O 225/12
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH indiziert die nach den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit gegebene örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts regelmäßig auch dessen internationale Zuständigkeit (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1570 Rn. 24 m.w.N.). - BGH, 17.02.1997 - II ZR 343/95
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Rechtskraft eines …
Auszug aus LG Krefeld, 11.12.2013 - 2 O 225/12
Die Gerichtsstandsvorschriften der ZPO sind daher in dem Sinne doppelfunktional, als sie einerseits die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, andererseits die Verteilung der hierdurch begründeten Rechtsprechungsaufgaben der deutschen Gerichtsbarkeit nach örtlichen Gesichtspunkten auf einzelne deutsche Gerichte bestimmen (BGH NJW 1997, 2245 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 11 SV 115/14
Gerichtsstand nach § 22 ZPO bei Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters
Ein solcher Rechtsstreit die inneren Rechtsbeziehungen der Gesellschaft im Sinne von § 22 ZPO betreffend ist anzunehmen, wenn der Insolvenzschuldner mit der Klage gegenüber dem Gesellschafter Rückerstattung eines Gesellschafterdarlehens oder einer diesem gleichstehenden Forderung gemäß §§ 143 Abs. 1, 135 Abs. 1 InsO geltend macht (…MüKoZPO/Patzina § 22 Rn. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.1.1998 - 4 W 169/97 -, LG Krefeld, Urteil vom 11.12.2013 - 2 O 225/12 -, jeweils juris).
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Rechtsprechung
| LG Flensburg, 19.09.2014 - 2 O 225/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 249 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 398 BGB, § 839 Abs 1 S 1 BGB
Amtshaftung: Verkehrssicherungspflichtverletzung aufgrund des Sturzes eines Motorradfahrers wegen auf der Fahrbahn befindlichen Rollsplitts nach Straßenausbesserungsarbeiten - RA Kotz
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Motorradfahrers wegen Rollsplitts nach Straßenausbesserungsarbeiten
- RA Kotz
Motorradfahrersturz wegen auf der Fahrbahn befindlichen Rollsplitts - Verkehrssicherungspflichtverletzung
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sturz eines Motorradfahrers wegen auf der Fahrbahn befindlichen Rollsplitts: Verkehrssicherungspflichtverletzung? ...
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 19.09.2014 - 2 O 225/12
- OLG Schleswig, 18.06.2015 - 7 U 143/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- OLG Nürnberg, 30.07.2010 - 4 U 949/10
Amtshaftung: Mitarbeiter eines Privatunternehmens als Beamte im …
Auszug aus LG Flensburg, 19.09.2014 - 2 O 225/12
Nach außen manifestiert sich das Handeln der Beklagten zu 2 als das Handeln der Beklagten zu 1. Werden private Unternehmen in einer solchen Weise mit hoheitlichen Tätigkeiten betraut, sind ihre Mitarbeiter "Beamte" iSd. § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG, deren Handeln der beauftragenden Körperschaft zuzurechnen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2010 - 4 U 949/10, MDR 2011, 226; OLG Celle, Urteil vom 14.05.2009 - 8 U 191/08, VersR 2009, 1508).Art. 34 Satz 1 GG normiert eine befreiende, gesetzliche Schuldübernahme - der Verwaltungsträger haftet anstelle des Beamten (statt vieler OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2010 - 4 U 949/10, MDR 2011, 226).
- LG Stade, 17.12.2008 - 2 O 179/08
Auszug aus LG Flensburg, 19.09.2014 - 2 O 225/12
Hierzu trägt der Kläger vor, mit der Beklagten zu 2 habe die Beklagte zu 1 ein nicht ordnungsgemäß arbeitendes Unternehmen betraut; diese folge daraus, dass es bereits 2007 einen ähnlichen Verkehrsunfall gegeben habe, bei dem die Beklagte zu 2 als ausführendes Straßenbauunternehmen beteiligt und ein Motorradfahrer auf einer nicht gekennzeichneten Rollsplittfläche zu Schaden gekommen sei (LG Flensburg - Az. 2 O 179/08).Das Gericht hat die Akten der Staatsanwaltschaft Flensburg - 109 Js 18963/10 sowie des Landgerichts Flensburg - 2 O 179/08 beigezogen.
- BGH, 14.10.2004 - III ZR 169/04
Keine Haftungserleichterung beim Rückgriff des Staates gegen selbständige …
Auszug aus LG Flensburg, 19.09.2014 - 2 O 225/12
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich die öffentliche Hand jedenfalls im Bereich der Eingriffsverwaltung der Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten ihrer Bediensteten grundsätzlich nicht dadurch entziehen, dass sie die Durchführung einer von ihr angeordneten Maßnahme durch privatrechtlichen Vertrag auf einen privaten Unternehmer überträgt - je stärker der hoheitliche Charakter der Aufgabe in den Vordergrund tritt, je enger die Verbindung zwischen den übertragenen Tätigkeiten und der von der Behörde zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe und je begrenzter der Entscheidungsspielraum des Unternehmers ist, desto näher liegt es, ihn als Beamten im haftungsrechtlichen Sinne anzusehen (BGH, Urteil vom 14.10.2004 - III ZR 169/04, NJW 2005, 286). - OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11
Verzugszinsforderung: Anspruch auf Verzinsung eingezahlter Gerichtskosten für die …
Auszug aus LG Flensburg, 19.09.2014 - 2 O 225/12
In jedem Fall bedarf es aber der konkreten Darlegung eines entsprechenden Schadens; auch wenn sich die Beklagte zu 1 mit der Zahlung der eingeklagten Hauptforderung in Verzug befindet, kann ein solcher Zinsanspruch nicht pauschal auf § 288 Abs. 1 BGB gestützt werden, auch dann bedarf es der konkreten Darlegung eines weiteren Schadens im Sinne von § 288 Abs. 4 BGB (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012 - 8 U 66/11, NJW 2013, 473). - OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich umgestürzter Straßenbäume
Auszug aus LG Flensburg, 19.09.2014 - 2 O 225/12
Nach außen manifestiert sich das Handeln der Beklagten zu 2 als das Handeln der Beklagten zu 1. Werden private Unternehmen in einer solchen Weise mit hoheitlichen Tätigkeiten betraut, sind ihre Mitarbeiter "Beamte" iSd. § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG, deren Handeln der beauftragenden Körperschaft zuzurechnen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2010 - 4 U 949/10, MDR 2011, 226; OLG Celle, Urteil vom 14.05.2009 - 8 U 191/08, VersR 2009, 1508).
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Rechtsprechung
| LG Bochum, 14.11.2012 - 2 O 225/12 |
Verfahrensgang
- LG Bochum, 14.11.2012 - 2 O 225/12
- OLG Hamm, 13.06.2013 - 6 U 4/13
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