Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 2.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde - Möglichkeit der Erhebung einer "außerordentlichen Beschwerde" gegen einen mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbaren Beschluss des ...
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VwGO § 152a
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde; Möglichkeit der Erhebung einer "außerordentlichen Beschwerde" gegen einen mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbaren Beschluss des ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.10.2008 - 14 BV 07.3386
- BVerwG, 05.02.2009 - 2 PKH 2.09
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 2.09
- BVerwG, 12.05.2009 - 2 B 4.09
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07
Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 2.09
Die vom Kläger aufgeworfenen Fragen zur Beihilfefähigkeit des Medikaments "Viagra" in Fällen erektiler Dysfunktion sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126; auch zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt). - BVerwG, 03.05.2007 - 5 B 193.06
Statthaftigkeit eines als Ausnahmebeschwerde bezeichneten Rechtsbehelfs gegen …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 2.09
Für eine "außerordentliche Beschwerde" wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht seit Einführung des § 152a VwGO kein Raum mehr (Beschluss vom 3. Mai 2007 - BVerwG 5 B 193.06 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 2 m.w.N.).
- BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer …
Für eine "außerordentliche Beschwerde" wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit Einführung des § 152a VwGO kein Raum mehr (Beschluss vom 3. Mai 2007- BVerwG 5 B 193.06 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 2 m.w.N.; s.a. Beschluss vom 26. März 2009 - BVerwG 2 PKH 2.09 -). - BVerwG, 02.05.2013 - 4 B 58.12
Zulässigkeit und Erhebung einer Anhörungsrüge durch anwaltschaftliche Vertretung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit Einführung der Anhörungsrüge in § 152a VwGO für eine (formlos mögliche) Gegenvorstellung jedenfalls dann kein Raum mehr, wenn sie sich gegen eine mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbare und vom Gericht auch inhaltlich nicht abänderbare Entscheidung richtet (vgl. Beschlüsse vom 26. März 2009 - BVerwG 2 PKH 2.09 - juris, vom 3. Mai 2007 - BVerwG 5 B 193.06 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 2 …und vom 8. April 2013 - BVerwG 3 B 16.13 - Rn. 2;… Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2011, § 152a Rn. 2 jeweils m.w.N.), wie dies für Beschlüsse im Beschwerdeverfahren nach § 133 VwGO der Fall ist. - OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 E 30/15
Asylverfahren; Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; außerordentliche …
Soweit Gegenvorstellungen gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ebenso wie außerordentliche Rechtsbehelfe aus den dargelegten Gründen inzwischen nicht schon generell als unstatthaft anzusehen sind, weil sie in der geschriebenen Rechtsordnung keine Grundlage finden (so BVerwG, Beschl. v. 26. März 2009 - 2 PKH 2.09 -, juris Rn. 3), scheiden sie jedenfalls im Anwendungsbereich der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO, die vom Antragsteller parallel zu der Beschwerde anhängig gemacht und vom Verwaltungsgericht Dresden mit Beschl. v. 13. März 2015 - 2 L 104/15.A - abgelehnt wurde, aus (…SächsOVG, Beschl. v. 6. Juni 2014 a. a. O.).
- OVG Sachsen, 19.11.2015 - 5 B 248/15
Unzulässige Gegenvorstellung
Rn. 1 Es kann dahinstehen, ob eine Gegenvorstellung nach Einführung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO noch statthaft ist (vgl. verneinend: BVerwG, Beschl. v. 26. März 2009 - 2 PKH 2.09 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 28. März 2008 - 8 B 20.08 [8 B 76.07] -, juris; sowie SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2009 - 2 D 15/09 -, juris). - BVerwG, 12.05.2009 - 2 B 4.09 Zur Begründung wird auf die Ausführungen im Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 2 PKH 2.09 - und ergänzend auf den Beschluss vom 26. März 2009 - BVerwG 2 PKH 2.09 - verwiesen.
- VGH Bayern, 09.11.2009 - 21 C 09.2685
Waffenrecht; Prozesskostenhilfe; unanfechtbare Ablehnung; Gegenvorstellung; …
Für einen außerordentlichen Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, seit Einführung des § 152 a VwGO (Anhörungsrüge) kein Raum mehr (BVerwG vom 3.5.2007 Az. 5 B 193.06 - Buchholz 310 § 152 a VwGO Nr. 2 m.w.N. und vom 26.3.2009 Az. 2 PKH 2.09). - OVG Sachsen, 11.11.2025 - 2 B 160/25
Anhörungsrüge; Gegenvorstellung
Rn. 6 2. Es kann dahinstehen, ob eine Gegenvorstellung nach Einführung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO noch statthaft ist (vgl. verneinend: BVerwG, Beschl. v. 26. März 2009 - 2 PKH 2.09 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 28. März 2008 - 8 B 20.08 [8 B 76.07] -, juris; sowie SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2009 - 2 D 15/09 -, juris). - OVG Sachsen, 06.06.2014 - A 5 B 81/14
Anfechtbarkeit von Beschlüssen im vorläufigen Rechtsschutz in Asylverfahren, …
Soweit Gegenvorstellungen gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ebenso wie außerordentliche Rechtsbehelfe aus den dargelegten Gründen inzwischen nicht schon generell als unstatthaft anzusehen sind, weil sie in der geschriebenen Rechtsordnung keine Grundlage finden (so BVerwG, Beschl v. 26. März 2009 - 2 PKH 2.09 -, juris Rn. 3), scheiden sie jedenfalls im Anwendungsbereich der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO aus (…SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 2011 - 5 B 97/11 -, juris Rn. 6 m. w. N.). - VG Cottbus, 18.05.2010 - 6 K 1043/09
Zulässigkeit einer Gegendarstellung
Hieran wird festgehalten (vgl. auch BVerwG Beschluss vom 8. Juni 2009 - 5 PKH 6/09 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 26. März 2009 - 2 PKH 2/09 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 3. Mai 2007 - 5 B 193/06 - Buchholz 310 § 152 a VwGO Nr. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 1 N 46.06 -, S. 2 des E.A.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. März 2009 - 12 CE 09.317 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 19. Februar 2009 - 7 ZB 09.332 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 17. April 2008 - 20 CS-08.954 und 08.607 -, zit. nach Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. März 2008 - 10 LA 62/08 -, zit. nach Juris; offen lassend demgegenüber etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 10 RN 1/08 -, S. 2 des EA; Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 4 RN 6.08 -, S. 4 des EA; OVG Sachen, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 D 15/09 -, zit. nach Juris). - VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 9 S 09.02415
Nicht in der gesetzlichen Form erhobene Anhörungsrüge; nicht statthafte …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der das Gericht folgt, besteht für einen in der VwGO nicht geregelten Rechtsbehelf nach Inkrafttreten des § 152 a VwGO kein Raum mehr (vgl. BVerwG vom 26.3.2009 - 2 PKH 2/09; vom 1.6.2007 - 7 B 14/07; vom 3.5.2007 - 5 B 193/06; BayVGH vom 9.11.2009 - 21 C 09.2685; vom 17.4.2008 - 20 CS 08.954 - jeweils bei Juris; ebenso auch Rudisile in: Schoch/Schmidt/Aßmann/Pfitzner, VwGO, § 152 a RdNrn.
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| BVerwG, 05.02.2009 - 2 PKH 2.09 |
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Beihilfefähigkeit des Medikaments "Viagra"
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BayBG ,BY Art. 86a Abs. 5
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.10.2008 - 14 BV 07.3386
- BVerwG, 05.02.2009 - 2 PKH 2.09
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 2.09
- BVerwG, 12.05.2009 - 2 B 4.09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07
Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 2 PKH 2.09
Dieser Ausschluss verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - (Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126) entschieden habe.Das Berufungsgericht hat hierzu bereits auf das maßgebende Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - (…a.a.O.) verwiesen und die dort gemachten Ausführungen in seinem Beschluss wiedergegeben.
- BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83
Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für …
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 2 PKH 2.09
Rn. 4 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts von weit über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18; stRspr). - BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91
Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 2 PKH 2.09
Rn. 7 Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang zusätzlich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) geltend macht, fehlt es an einer substantiierten Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr; z.B. Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12).
- BVerwG, 16.07.2025 - 2 B 20.25 Rn. 26 Im Übrigen fehlt es an einer substantiierten Darlegung dessen, was der Beklagte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwieweit der weitere Vortrag zu einer ihm günstigeren Entscheidung hätte führen können (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 - 2 B 54.06 - juris Rn. 11, vom 5. Februar 2009 - 2 PKH 2.09 - juris Rn. 7…, vom 15. Juni 2022 - 8 B 9.22 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 66 Rn. 6 …und vom 26. September 2024 - 9 B 19.24 - juris Rn. 7).
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