Rechtsprechung
| BSG, 26.06.1986 - 2 RU 25/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 25.10.1984 - S 7a U 30/83
- LSG Niedersachsen, 07.03.1985 - L 6 U 424/84
- BSG, 26.06.1986 - 2 RU 25/85
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83
Beitragserstattungsanspruch - Verzinsung eines Anspruchs - Verzugszinsen - …
Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 2 RU 25/85
Das zur Frage der Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung von Beiträgen ergangene Urteil des 12. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. April 1985 (12 RK 19/83 - SozR 2100 § 27 Nr. 3) sei mit dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung kaum vereinbar.Der 12. Senat des BSG führt zu diesem Erfordernis in seinem, den Beteiligten übersandten Urteil vom 16. April 1985 (SozR 2100 § 27 Nr. 3) zu Recht aus, daß in einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid oder in einer unter Vorbehalt erfolgten, unfreiwilligen Erfüllung einer Beitragsforderung zugleich ein Erstattungsantrag enthalten ist und daß dies selbst dann gilt, wenn die Beiträge zu dieser Zeit noch nicht entrichtet waren.
- BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/84
Anspruchsvoraussetzung - Entstehungszeitpunkt - Verzinsung einer Verletztenrente
Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 2 RU 25/85
Der Zinsanspruch der Klägerin wurde weder erwähnt noch war dieser stillschweigend Gegenstand des Vergleichs (vgl insoweit Urteil des 9b Senats vom 29. Januar 1986 - 9b RU 18/84 - BSG Breithaupt 1984, 473 f).Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese vom 12. Senat des BSG näher dargelegten Erwägungen, wie die Revision wohl meint, nur bei einer Verurteilung des Versicherungsträgers, nicht aber bei einer anstelle des Urteils getretenen Beendigung des Verfahrens durch Vergleich gelten sollen (s BSG-Urteil vom 29. Januar 1986 -9b RU 18/84-).
- BSG, 27.10.1959 - 10 RV 903/58
Anerkennung von Verletzungen als Schädigungsfolge im Sinne des …
Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 2 RU 25/85
Dabei handelt es sich offensichtlich um ein Versehen des LSG, das nicht zuletzt daran erkennbar wird, daß die Entscheidung über die Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-) begründet wird (vgl auch BSGE 5, 121, 122; 10, 269, 270).
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15
Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Verzinsung - Widerspruch gegen …
Denn dies gilt nur für die Fälle des Widerspruchs gegen einen Beitragsbescheid, einer unter Vorbehalt erfolgten unfreiwilligen Erfüllung einer Beitragsforderung sowie den weiteren Einschränkungen des § 27 SGB IV. Es wäre lebensfremd, neben dem Antrag auf Aufhebung bzw. Abänderung eines angefochtenen Beitragsbescheides noch einen gesonderten Antrag auf Erstattung etwa zu viel gezahlter Beiträge zu verlangen (so überzeugend BSG, 26. Juni 1986 - 2 RU 25/85, juris).Dies würde aber zu dem untragbaren Ergebnis führen, dass der Träger der Sozialversicherung während der gesamten Zeit seit Erlass des Beitragsbescheides bis zur Rechtskraft des Urteils in dem Genuss des zu viel gezahlten Beitrages wäre, ohne bei der vollständigen oder teilweisen Rückzahlung wenigstens die Zinsen in Höhe von 4 v.H. zahlen zu müssen (vgl. BSG, 26.6.1986 - 2 RU 25/85, Rn. 22, juris;… siehe auch BSG, 17.5.2001 - B 12 KR 31/00 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 38, Rn. 18).
- LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14
Beginn der Verzinsung eines Erstattungsanspruchs
Der zu unterstellende Erstattungsantrag wirkt dann für die später entrichteten Beiträge fort (s. BSG, Urteil vom 26.06.1986, 2 RU 25/85, juris Rn. 21;… BSG Urteil vom 16.04.1985, 12 RK 19/83, juris Rn. 22). - SG Düsseldorf, 02.12.2014 - S 6 U 276/11
Zahlung von Zinsen für die nachträglich gewährte Zahlung von Rente wegen der …
Rn. 20 Diese Auffassung entspricht auch der vom Kläger angegebenen Rechtsprechung (…BSG 5ª RknU 5/82 vom 11.08.1983 juris Rn. 13 und 16;… BSG 9b RU 18/84 vom 29.01.1986 juris Rn. 12; BSG 2 RU 25/85 vom 26.06.1986 juris Rn. 22;… BSG 2 RU 17/91 vom 24.01.1992 juris Rn. 18;… LSG Baden-Württemberg L 1 U 1935/08 vom 25.08.2008 juris Rn. 22 und 24;… vgl. auch BSG 9b/8 RU 6/81 vom 23.06.1982 juris Rn. 13;… sowie BSG 9b RU 36/82 vom 16.05.1984 juris Rn. 25).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2026 - L 6 KR 114/22
Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen - Widerspruch gegen die Feststellung …
In einem Widerspruch gegen die Feststellung der Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung liegt jedenfalls dann nicht ohne Weiteres sogleich ein konkludenter Antrag auf Erstattung eines Teils der Beiträge aus der gesetzlichen Altersrente nach § 231 Abs. 2 SGB V iVm § 40 Abs. 7 S 3 KVLG 1989, wenn der Krankenversicherungsträger auf die Möglichkeit eines derartigen Antrags zuvor ausdrücklich hingewiesen hat (Abgrenzung zu BSG vom 26.6.1986 - 2 RU 25/85).Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des BSG zu § 27 Abs. 1 SGB IV sei in einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid zugleich ein Erstattungsantrag enthalten und zwar auch dann, wenn die Beiträge zu dieser Zeit noch nicht entrichtet waren, weil der zu unterstellende Erstattungsantrag für später entrichtete Beiträge fortwirke (BSG, Urteil vom 16. April 1985, 12 RK 19/83; BSG, Urteil vom 26. Juni 1986, 2 RU 25/85; BSG, Urteil vom 06. Juni 2017, B 12 KR 120/16 B).
Das BSG führt hierzu im Urteil vom 26. Juni 1986 (2 RU 25/85) unter Rn. 21 Folgendes aus:.
- BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
Verzinsung erstatteter Sozialversicherungsbeiträge
Danach ist in einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid zugleich ein Erstattungsantrag enthalten und zwar auch dann, wenn die Beiträge zu dieser Zeit noch nicht entrichtet waren, weil der zu unterstellende Erstattungsantrag für später entrichtete Beiträge fortwirkt; dass der Sozialversicherungsträger die Beitragsforderung nicht von vornherein kennt, darf nicht zu Lasten des Erstattungsberechtigten gehen und steht der Vollständigkeit des Erstattungsantrags nicht entgegen (BSG Urteil vom 26.6.1986 - 2 RU 25/85 - Juris RdNr 21 mwN). - BSG, 16.06.2020 - B 12 R 6/20 B
Zinsanspruch aus einem Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht gezahlter Beiträge …
Die Behauptung, die Berufungsentscheidung sei inhaltlich unrichtig, weil sich das LSG über die Rechtsprechung des BSG (angegeben werden hier die Urteile des BSG vom 26.6.1986 - 2 RU 25/85 - , vom 16.4.1985 - 12 RK 19/83 - …sowie vom 5.3.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3) hinweggesetzt habe, kann nicht zur Zulassung der Revision führen (…vgl BSG Beschluss vom 26.1.2005 - B 12 KR 62/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18) .Unabhängig davon ergibt sich bezüglich der zitierten Entscheidungen des BSG vom 26.6.1986 ( 2 RU 25/85 - juris) und vom 16.4.1985 (… 12 RK 19/83 - SozR 2100 § 27 Nr. 3) auch nicht die Entscheidungserheblichkeit im vorliegenden Fall, da nach den Feststellungen des LSG, an die der Senat gebunden ist (§ 163 SGG ) , weder ein Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid vorliegt noch Anhaltspunkte für eine unter Vorbehalt erfolgte unfreiwillige Erfüllung der Beitragsforderung.
- LSG Bayern, 23.10.2019 - L 19 R 440/17
Voraussetzungen der Verzinsung eines Beitragserstattungsanspruchs
Zwar kann im Einzelfall bei entsprechender Auslegung auch in einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid oder in einer unter Vorbehalt erfolgten, unfreiwilligen Erfüllung einer Beitragsforderung zugleich ein Erstattungsantrag gesehen werden, selbst wenn die Beiträge zu dieser Zeit noch nicht entrichtet waren (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1985 - 12 RK 19/83, juris; BSG, Urteil vom 26.06.1986 - 7 Rar 121/84; BSG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 RU 25/85; BSG, Urteil vom 07.09.2017 - B 10 LW 1/16 R). - BSG, 09.12.2025 - B 10 KR 3/25 B Dass der Sozialversicherungsträger die Beitragsforderung nicht von vornherein kennt, darf nicht zu Lasten des Erstattungsberechtigten gehen und steht der Vollständigkeit des Erstattungsantrags nicht entgegen (vgl BSG Beschluss vom 6.6.2017 - B 12 KR 120/16 B - juris RdNr 7; BSG Urteil vom 26.6.1986 - 2 RU 25/85 - juris RdNr 22 mwN).
- SG Nürnberg, 05.02.2016 - S 20 R 287/12
Sozialversicherungspflicht - Geschäftsführertätigkeit
Rn. 47 Nach der hier vertretenen Ansicht kann es daher offen bleiben, ob bereits mit dem Statusfeststellungsantrag auf "Nichtfeststellung einer abhängigen Beschäftigung und Nichtvorliegens von Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung" (so wohl nach Auffassung des Klägers BSG, 24.03.1983, Az.: 1 RJ 92/81 und BSG, 26.06.1986, Az.: 7 Rar 121/84) implicite von einem Erstattungsantrag auszugehen ist oder zumindest bereits ab Erhebung des Widerspruchs gegen einen Statusfeststellungsbescheid, der - wie vorliegend - dem erklärten Ziel des Statusfeststellungsantrags widerspricht, also Sozialversicherungspflicht entgegen dem Antragsbegehren bejaht (so wohl die Auffassung der 18. Kammer des Sozialgerichts Nürnberg, Az.: S 18 R 128/11 und BSG 26.06.1986, Az.: 2 RU 25/85; dagegen: 9. Kammer des Sozialgerichts Nürnberg, Az.: S 9 R 947/13 und S 9 R 946/13, LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011, Az.: L 4 R 4672/10). - SG Nürnberg, 29.01.2016 - S 20 R 287/12 Nach der hier vertretenen Ansicht kann es daher offen bleiben, ob bereits mit dem Statusfeststellungsantrag auf "Nichtfeststellung einer abhängigen Beschäftigung und Nichtvorliegens von Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung" (so wohl nach Auffassung des Klägers BSG, 24.03.1983, Az.: 1 RJ 92/81 und BSG, 26.06.1986, Az.: 7 Rar 121/84) implicite von einem Erstattungsantrag auszugehen ist oder zumindest bereits ab Erhebung des Widerspruchs gegen einen Statusfeststellungsbescheid, der - wie vorliegend - dem erklärten Ziel des Statusfeststellungsantrags widerspricht, also Sozialversicherungspflicht entgegen dem Antragsbegehren bejaht (so wohl die Auffassung der 18. Kammer des Sozialgerichts Nürnberg, Az.: S 18 R 128/11 und BSG 26.06.1986, Az.: 2 RU 25/85; dagegen: 9. Kammer des Sozialgerichts Nürnberg, Az.: S 9 R 947/13 und S 9 R 946/13, LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011, Az.: L 4 R 4672/10).
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