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| BSG, 06.04.1989 - 2 RU 34/88 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattungsanspruch - Ausschlußfrist - Leistungsträger - Fristablauf - Kenntnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB X § 105 Abs. 1, § 111; SGB I § 2, § 11, § 12
Beginn der Ausschlußfrist des § 111 SGB X, Ausschluß des Erstattungsanspruchs wegen Fristablauf
Verfahrensgang
- SG Hannover, 14.12.1987 - S 19 U 195/87
- BSG, 06.04.1989 - 2 RU 34/88
Papierfundstellen
- BSGE 65, 27
- VersR 1990, 178
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.02.1989 - 8 RK 25/87
Frist für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs bei Sachleistungen der …
Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 34/88
Der Klägerin ist somit fortlaufend immer dann ein Erstattungsanspruch entstanden, sobald sie dem R. Entschädigungsleistungen tatsächlich gezahlt hat (s BSG vom 9. Februar 1989 - 3/8 RK 25/87 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BSG, 26.03.1980 - 3 RK 96/78
Begriff Hilfsmittel iS des RVO § 182b (Straßenfaltfahrstuhl) - Zeitpunkt der …
Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 34/88
Ebenso wie Ansprüche auf Sozialleistungen entstehen, sobald ihre im Gesetz bestimmten Voraussetzungen tatsächlich vorliegen (§ 40 Abs. 1 SGB, Erstes Buch, Allgemeiner Teil -SGB I-), entsteht der Erstattungsanspruch des § 105 Abs. 1 SGB X entsprechend § 40 Abs. 1 SGB I nach den in § 105 Abs. 1 aaO bestimmten Voraussetzungen, sobald der unzuständige Leistungsträger seine Sozialleistungen tatsächlich erbringt (s BSGE 50, 68, 69;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, Band IV S 968f). - BSG, 26.09.1986 - 2 RU 5/86
Träger der Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - Träger der Unfallversicherung - …
Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 34/88
Zwar ist es richtig, daß die Ausschlußfrist des vor dem 1. Juli 1983 in Kraft gewesenen § 1539 RVO aF erst mit dem Ende der Unterstützungsgewährung zu laufen begann und nicht etwa mit dem Ablauf des Zeitraums, für welchen die Hilfe des Sozialhilfeträgers erbracht werden mußte (Urteil des Senats vom 26. September 1986 - 2 RU 5/86 - SozR 1300 § 104 Nr. 11 mwN). - OLG Frankfurt, 09.08.1984 - 6 U 138/83
Unzulässige "Abstandssumme" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 34/88
Nachdem R. im Jahre 1979 die Beklagte als zuständige Leistungsträgerin bezeichnet und von ihr die Unfallentschädigung verlangt hatte, stellte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen in dem anschließenden Rechtsstreit, zu dem auch die Klägerin beigeladen war, mit rechtskräftigem Urteil vom 24. April 1985 (L 6 U 138/83) fest, daß die Beklagte für die Entschädigung des Arbeitsunfalls vom 16. April 1973 zuständig sei.
- SG Leipzig, 15.12.1999 - S 4 U 256/99
Zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs des RV-Trägers gegen den UV-Träger …
Bei wiederkehrenden Leistungen kommt es auf den Zeitraum an, für den die einzelne Leistung erbracht wurde (BSG, Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88 - E 65, 27, 29).Für jeden Leistungsabschnitt wird daher eine eigene Ausschlussfrist in Lauf gesetzt (Kater, Kasseler Kommentar, § 111 SGB X Rdnrn. 8, 9; BSG, Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88).
Sie entstehen, ebenso wie Ansprüche auf Sozialleistungen, sobald ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (BSG, Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88).
Entsprechend § 40 Abs. 1 SGB I entsteht der auf § 104 SGB X beruhende Erstattungsanspruch, sobald der nachrangig verpflichtete Leistungsträger Sozialleistungen nach dem für ihn maßgebenden Recht an den Leistungsberechtigten tatsächlich erbracht hat, zu deren Erbringung die Beklagte vorrangig verpflichtet war (BSG, Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95 - HVBG-Info 1996, 1663, 1666; Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88).
Dem Ablauf der Ausschlussfrist steht auch nicht entgegen, dass dem erstattungsberechtigten Sozialleistungsträger das Bestehen des Erstattungsanspruches oder der erstattungsverpflichtete Sozialleistungsträger nicht bekannt war und ob er dies feststellen oder prüfen konnte (BSG, Urteil vom 30.06.1964 - 3 RK 43/61 - E 21, 181, 183; Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95; Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88).
Gerade die Tatsache, dass das Gesetz verlangt, den Erstattungsanspruch geltend zu machen, ohne das dabei die Kenntnis des erstattungspflichtigen Leistungsträgers erwähnt wird, verdeutlicht, dass das Gesetz dem hier keine rechtswirksame Bedeutung beimisst (BSG, Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88; Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95).
Bei wiederkehrenden Leistungen kommt es auf den Zeitraum an, für den die einzelne Leistung erbracht wurde (BSG, Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88 - E 65, 27, 29).
Für jeden Leistungsabschnitt wird daher eine eigene Ausschlussfrist in Lauf gesetzt (Kater, Kasseler Kommentar, § 111 SGB X Rdnrn. 8, 9; BSG, Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88).
Sie entstehen, ebenso wie Ansprüche auf Sozialleistungen, sobald ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (BSG, Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88).
Entsprechend § 40 Abs. 1 SGB I entsteht der auf § 104 SGB X beruhende Erstattungsanspruch, sobald der nachrangig verpflichtete Leistungsträger Sozialleistungen nach dem für ihn maßgebenden Recht an den Leistungsberechtigten tatsächlich erbracht hat, zu deren Erbringung die Beklagte vorrangig verpflichtet war (BSG, Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95 - HVBG-Info 1996, 1663, 1666; Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88).
Dem Ablauf der Ausschlussfrist steht auch nicht entgegen, dass dem erstattungsberechtigten Sozialleistungsträger das Bestehen des Erstattungsanspruches oder der erstattungsverpflichtete Sozialleistungsträger nicht bekannt war und ob er dies feststellen oder prüfen konnte (BSG, Urteil vom 30.06.1964 - 3 RK 43/61 - E 21, 181, 183; Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95; Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88).
Gerade die Tatsache, dass das Gesetz verlangt, den Erstattungsanspruch geltend zu machen, ohne das dabei die Kenntnis des erstattungspflichtigen Leistungsträgers erwähnt wird, verdeutlicht, dass das Gesetz dem hier keine rechtswirksame Bedeutung beimisst (BSG, Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88; Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95).
- BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R
Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X
Für die Frist nach § 111 Satz 1 SGB X (letzter Tag, für den die Leistung erbracht wurde) ist bei wiederkehrenden Leistungen wie dem Krankengeld zu beachten, daß es auf den Zeitraum ankommt, für den die einzelne Leistung erbracht wurde (BSGE 65, 27, 29 = SozR 1300 § 111 Nr. 4), so daß nach dieser Vorschrift der früheste Zeitpunkt des Fristbeginns der 20. April 1993, der späteste der 30. September 1993 ist.Dabei muß jedoch der Wille, zumindest rechtssichernd tätig zu werden, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles der Erklärung deutlich erkennbar zugrunde liegen (BSGE 65, 27, 30 = SozR 1300 § 111 Nr. 4;… Schroeder-Printzen/von Wulffen, Sozialgesetzbuch, Verwaltungsverfahren, SGB X, 3. Aufl, § 111 RdNr 4;… Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl, § 111 SGB X RdNr 4.1).
Ferner ist zu bedenken, daß der Ausschluß von Erstattungsansprüchen, der innerhalb einer kurzen Frist aus Gründen schneller Klarstellung der Verhältnisse (vgl BT-Drucks 9/95, S 26 zu § 117 SGB X) und wegen der dem Erstattungspflichtigen einzuräumenden rechtzeitigen Haushaltsplanung (BSGE 65, 27, 31 = SozR 1300 § 111 Nr. 4) vorgesehen ist, zu einer Beseitigung bestehender Erstattungsansprüche eines Trägers führt.
Selbst ein konkludentes Geltendmachen ist zulässig (vgl BSGE 65, 27, 30 = SozR 1300 § 111 Nr. 4).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15
Trägerübergreifendes Erstattungsverfahren
Ein Erstattungsanspruch muss danach im Zwölf-Monats-Zeitraum nach dem Ablauf des ersten Leistungszeitraums und für jeden weiteren Leistungsabschnitt gesondert geltend gemacht werden; auf den oft längeren Bewilligungszeitraum kommt es dabei nicht an (BSG, Urteile vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88 Rn. 23;… vom 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R Rn. 16;… vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R Rn. 13;… vgl. auch das Urteil des Senats vom 04.06.2012 - L 20 AY 8/10 Rn. 68; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 16.03.2016 - L 2 SO 67/14 Rn. 43;… Mutschler a.a.O. Rn. 28 f.).
- BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 12/14 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen …
Auf den Tag, "an" dem die Leistung erbracht wurde, kommt es demgegenüber nicht an (vgl BSGE 65, 27, 30 = SozR 1300 § 111 Nr. 4 sowie BSGE 65, 31 = SozR 1300 § 111 Nr. 6, Juris RdNr 30; BSG Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 13/07 R - USK 2008-6, RdNr 12). - VGH Baden-Württemberg, 05.03.2021 - 12 S 621/18
Anspruch auf Erstattung der Kosten für Jugendhilfeleistungen; Ausschluss und …
Rn. 34 Das Bundesverwaltungsgericht weicht damit zwar von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Beginn der Ausschlussfrist für Erstattungsansprüche im Rahmen der Gewährung einer Verletztenrente nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch ab (BSG, Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88 -, juris Rn. 22;… dazu Mutschler in: jurisPK-SGB X, § 111 Rn. 38;… Kater in: Kasseler Kommentar, § 111 SGB X Rn. 39). - BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R
Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des …
Auf den Tag, "an" dem die Leistung erbracht wurde, kommt es demgegenüber nicht an (vgl BSGE 65, 27, 30 = SozR 1300 § 111 Nr. 4 sowie BSG SozR 1300 § 111 Nr. 6; BSG, Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 13/07 R - USK 2008-6, RdNr 12).Eine bloß "vorsorgliche" Anmeldung reicht dagegen nicht aus (BSGE 65, 27, 30 = SozR 1300 § 111 Nr. 4;… BSGE 66, 246, 248 = SozR 3-1300 § 111 Nr. 2).
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 3470/15
Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des …
Die Frist beginnt zwar bei wiederkehrenden Leistungen mit Ablauf des jeweiligen Monats, für den geleistet wird (vgl. BSGE 65, 27, 29 = SozR 1300 § 111 Nr. 4; Bayerisches LSG, Urteil vom 16. November 2017 - ;… Mutschler in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2017 , § 111 Rdnr. 28.1;… Roller in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 111 Rdnr. 6). - BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91
Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das …
Spätestens hierdurch hat die Klägerin auch die Frist des § 111 SGB X für die Geltendmachung von Erstattungsleistungen für die streitige Zeit gewahrt (vgl BSGE 65, 27, 30 = SozR 1300 § 111 Nr 4). - BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 13/07 R
Krankenkasse - Sozialhilfeträger - Frist zur Geltendmachung von …
Auf den Tag an, "an" dem die Leistung erbracht wurde, kommt es demgegenüber nicht an (vgl BSGE 65, 27, 30 = SozR 1300 § 111 Nr. 4 sowie BSG SozR aaO Nr. 6). - BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 20/13 R
Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht …
Auf den Tag, "an" dem die Leistung vergütet wurde, kommt es demgegenüber nicht an (vgl BSGE 65, 27, 30 = SozR 1300 § 111 Nr. 4 S 15 sowie BSGE 65, 31, 37 f = SozR 1300 § 111 Nr. 6 S 24; BSG Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 13/07 R - Juris RdNr 12 = USK 2008-6). - BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93
Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß - …
- BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R
Rechtsweg bei Erstattungsansprüchen, Untergang des Erstattungsanspruchs durch …
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - …
- BSG, 23.09.1997 - 2 RU 37/96
Krankenversicherungsträger - Unfallversicherungsträger - Leistungspflicht - …
- BSG, 19.03.1996 - 2 Ru 22/95
Entstehen des Erstattungsanspruchs nach § 104 SGB X
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - 12 A 4007/00
Unterbringung eines unbegleitet eingereisten ausländischen Minderjährigen in ein …
- BSG, 01.04.1993 - 1 RK 16/92
Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung von Kosten eine …
- BSG, 24.09.1996 - 1 RK 1/96
Zeitpunkt der Entstehung des Erstattungsanspruchs des Sozialhilfeträgers wegen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2009 - L 31 U 398/08
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit - gesetzlicher …
- BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 23/09 R
Sozialhilfe - Rückerstattung zu Unrecht erstatteter Sozialhilfeleistungen für aus …
- BSG, 23.02.1999 - B 1 KR 14/97 R
Erstattungsanspruch - Sozialleistungsträger - Geltendmachung - Ausschlußfrist
- VGH Hessen, 25.11.2015 - 10 A 233/15
Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen im Jugendhilferecht
- SG Düsseldorf, 14.10.2008 - S 8 KR 222/05
Voraussetzungen für Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander
- VGH Bayern, 30.08.2004 - 12 B 00.1434
Kinder- und Jugendhilfe, Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der …
- BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
- FG Hessen, 16.04.2021 - 2 K 302/18
Erstattungsanspruch eines nachrangigen Leistungsträgers gegenüber der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2013 - L 18 KN 63/12
- VG Ansbach, 17.11.2016 - AN 2 K 14.01992
Kostenerstattungsanspruch des Trägers der Sozialhilfe gegenüber dem Träger von …
- SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02
Entstehen des Erstattungsanspruchs nach § 103 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB …
- VG Neustadt, 02.10.2015 - 4 K 708/15
Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger für Unterbringung in …
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.2039
Kostenerstattung; Hilfe für junge Volljährige
- SG Berlin, 15.03.1999 - S 69 U 683/98
Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers (BfA) an einen UV-Träger - …
- SG Frankfurt/Main, 14.06.2007 - S 18 KR 931/05
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit - …
- SG Duisburg, 10.04.2017 - S 2 SO 304/16
- VG Stuttgart, 29.11.2004 - 8 K 1836/04
Erstattung der Jugendhilfeleistung und § 111 S. 1 SGB X
- VG Arnsberg, 19.11.2002 - 11 K 5080/00
Rechtliche Ausgestaltung der Rückabwicklung einer rechtsgrundlos erfolgten …
- VG Braunschweig, 21.03.2002 - 3 A 82/01
Anmeldung; Auftragsverhältnis; Delegation; Kostenerstattung; Umzug
- VG Düsseldorf, 18.12.2006 - 19 K 4396/05
- VG Aachen, 27.08.2003 - 6 K 2025/00
Voraussetzung für die wirksame Entstehung eines Kostenerstattungsanspruchs i.S.d. …
- LSG Baden-Württemberg, 11.08.1998 - L 13 KN 2117/96
Information der UV-Träger an die Krankenkassen über die Einleitung eines …
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