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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2667
VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94 (https://dejure.org/1997,2667)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.1997 - 2 S 1891/94 (https://dejure.org/1997,2667)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 2 S 1891/94 (https://dejure.org/1997,2667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenbemessung - Verstoß gegen den Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 777 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 271
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Rn. 57 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches nicht willkürlich gleich behandelt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, BVerwG 8 C 21.92, KStZ 1995, 54 = BWGZ 1995, 336 mit Nachw. aus der Rechtspr.).

    Für die Erhebung von Benutzungsgebühren folgt hieraus, daß bei etwa gleicher Inanspruchnahme der kommunalen Einrichtungen etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren zu entrichten sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.1979 - II 3316/77 -, KStZ 79, 155 m.w.N. aus der Rspr.; st. Rspr.) Mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG kommt es bei einer abgabenrechtlichen Ungleichbehandlung darauf an, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen; nicht entscheidend ist, ob der Satzungsgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; Urteil vom 16.9.1981, BVerwG 8 C 48.81, Buchholz 401.84 - Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11f.; st.Rspr.).

    Dem Ortsgesetzgeber ist deshalb ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; Willkür kann ihm nur dann vorgeworfen werden, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung finden läßt (BVerwG, Urteil vom 8.11.1968, BVerwGE 31, 33f.; Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; st.Rspr.).

    Solche sachlichen, die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Gründe können sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität ergeben, wenn die dem strikten formalen Gleichbehandlungsgebot entsprechende Gebührenbemessung zu einem Verwaltungsaufwand führen würde, der in Anbetracht der nur geringfügigen betragsmäßigen Auswirkung in bezug auf den erreichten Erfolg außerhalb einer tragfähigen Relation stünde (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O., m.N. aus der Rspr.).

    Dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität kommt danach um so mehr Gewicht zu, je geringer die Auswirkungen der Unterschiede in der Leistung auf das diesen unterschiedlichen Leistungen entsprechende Entgelt sind (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O., m.N. aus der Rspr.).

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Prüfung, ob und inwieweit eine Gebührenbemessung in Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG lediglich "kostenorientiert", d.h. ohne Rücksicht auf Art und Umfang der Leistung erfolgen darf (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; Urteil vom 9.11.1984, BVerwG 8 C 37.82, KStZ 1985, 107; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 - 2 S 1378/81 -, KStZ 1982, 213, 214 = VBlBW 1983, 178; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, S. 196 und 224;… Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, a.a.O., S. 253).

    Rn. 63 Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz scheidet auch nicht unter dem Gesichtspunkt aus, daß die in die Kalkulation der Festgebühren einbezogenen mengenabhängigen Kosten gegenüber den fixen Kosten völlig unerheblich wären und daher vernachlässigt werden dürften (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.).

    Rn. 64 Die variablen Kosten im Gebührenbereich der Festgebühren durften auch nicht aus dem Grund unberücksichtigt bleiben, weil eine leistungsbezogene Gebührenbemessung (Degression der Festgebühren) sich auf die betroffenen gebührenpflichtigen Benutzer (Eigentümer von Grundstücken mit mehreren Personen) nicht spürbar auswirkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 1378/81

    Erhebung von Abfallgebühren nach Personenzahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Gestützt auf die Erhebungen im Landkreis B. (hier haushaltsbezogen) und in L. (hier grundstücksbezogen) vertritt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, der Satzungsgeber müsse die Müllgebühren je Haushaltsangehörigen bzw. je Bewohner eines Grundstücks degressiv gestalten (…vgl. Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, eine systematische Übersicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., BWGZ 1989, S. 239, 252f. m.N. aus der Rspr., auch der abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bay.VGH;… Scholz in Driehaus, KAG, Teil III Benutzungsgebühren, § 6 Rdnr. 601 m.w.N.;… st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 22.3.1979, a.a.O.; Urteil vom 25.3.1982, KStZ 82, 213 = VBlBW 83, 178; Urteil vom 6.3.1986, BWGZ 86, 508 = VBlBW 87, 146; Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987, VBlBW 1988, 142; Urteil vom 8.12.1989 - 2 S 361/89; Urteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90).

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Prüfung, ob und inwieweit eine Gebührenbemessung in Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG lediglich "kostenorientiert", d.h. ohne Rücksicht auf Art und Umfang der Leistung erfolgen darf (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; Urteil vom 9.11.1984, BVerwG 8 C 37.82, KStZ 1985, 107; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 - 2 S 1378/81 -, KStZ 1982, 213, 214 = VBlBW 1983, 178; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, S. 196 und 224;… Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, a.a.O., S. 253).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 2 S 361/89

    Bemessungsmaßstab für Abfallbeseitigungsgebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Gestützt auf die Erhebungen im Landkreis B. (hier haushaltsbezogen) und in L. (hier grundstücksbezogen) vertritt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, der Satzungsgeber müsse die Müllgebühren je Haushaltsangehörigen bzw. je Bewohner eines Grundstücks degressiv gestalten (…vgl. Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, eine systematische Übersicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., BWGZ 1989, S. 239, 252f. m.N. aus der Rspr., auch der abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bay.VGH;… Scholz in Driehaus, KAG, Teil III Benutzungsgebühren, § 6 Rdnr. 601 m.w.N.;… st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 22.3.1979, a.a.O.; Urteil vom 25.3.1982, KStZ 82, 213 = VBlBW 83, 178; Urteil vom 6.3.1986, BWGZ 86, 508 = VBlBW 87, 146; Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987, VBlBW 1988, 142; Urteil vom 8.12.1989 - 2 S 361/89; Urteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90).

    Rn. 67 Die Ungültigkeit der Gebührenregelung für die Entsorgung von Wohngrundstücken in § 26 Aws hat wegen des sachlichen Zusammenhangs der einzelnen Gebührenvorschriften die Ungültigkeit der gesamten Gebührenvorschrift des § 26 Aws zur Folge (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, NJW 76, 1115; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.12.1989 - 2 S 361/89).

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Für die Erhebung von Benutzungsgebühren folgt hieraus, daß bei etwa gleicher Inanspruchnahme der kommunalen Einrichtungen etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren zu entrichten sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.1979 - II 3316/77 -, KStZ 79, 155 m.w.N. aus der Rspr.; st. Rspr.) Mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG kommt es bei einer abgabenrechtlichen Ungleichbehandlung darauf an, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen; nicht entscheidend ist, ob der Satzungsgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerwG…, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; Urteil vom 16.9.1981, BVerwG 8 C 48.81, Buchholz 401.84 - Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11f.; st.Rspr.).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Dies gilt auch für die das Abgabenrecht beherrschende Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG als Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.3.1995, BVerwG 8 N 3.93, BWGZ 1995, 511).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Rn. 67 Die Ungültigkeit der Gebührenregelung für die Entsorgung von Wohngrundstücken in § 26 Aws hat wegen des sachlichen Zusammenhangs der einzelnen Gebührenvorschriften die Ungültigkeit der gesamten Gebührenvorschrift des § 26 Aws zur Folge (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, NJW 76, 1115; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.12.1989 - 2 S 361/89).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 8 NB 1.95

    Kindergarten - Gebührenstaffelung - Satzungsermächtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Rn. 66 Bei der gegebenen Rechtslage bedarf der Einwand der Antragstellerin keiner Prüfung, die an der Personenzahl ausgerichtete Regelung der Festgebühr verstoße auch gegen Art. 6 GG (vgl. zur Zulässigkeit einer einkommensabhängigen Gebührenstaffelung für die Benutzung von Kindergärten BVerwG, Beschluß vom 15.3.1995, NVwZ 95, 790; - von Kindertagesstätten VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 31.8.1993, KStZ 94, 172 = VBlBW 94, 152 = NVwZ 94, 194;… vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.1979, a.a.O.: Keine Pflicht zu einer degressiven Staffelung der Benutzungsgebühren aus Sozial- oder familienpolitischen Gründen; vgl. zur Begünstigung von Familien mit mehr als zwei Kindern bei der Bemessung der Abfallgebühren nach dem Personentarif Bay.VGH…, Urteil vom 6.6.1984, BayVBl. 1985, S. 17;… vgl. Friedl, Zielsetzungen und Wirkungen kommunaler Benutzungsgebühren, KStZ 1996, S. 181ff., S. 200ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Dem steht nicht entgegen, daß die betroffene Abfallwirtschaftssatzung inzwischen außer Kraft getreten ist, denn sie hat im Zusammenhang mit dem auf ihrer Grundlage erlassenen Gebührenbescheid noch Auswirkungen auf gegenwärtige Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94;… Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 47 Rdnr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90

    Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Rn. 66 Bei der gegebenen Rechtslage bedarf der Einwand der Antragstellerin keiner Prüfung, die an der Personenzahl ausgerichtete Regelung der Festgebühr verstoße auch gegen Art. 6 GG (vgl. zur Zulässigkeit einer einkommensabhängigen Gebührenstaffelung für die Benutzung von Kindergärten BVerwG, Beschluß vom 15.3.1995, NVwZ 95, 790; - von Kindertagesstätten VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 31.8.1993, KStZ 94, 172 = VBlBW 94, 152 = NVwZ 94, 194;… vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.1979, a.a.O.: Keine Pflicht zu einer degressiven Staffelung der Benutzungsgebühren aus Sozial- oder familienpolitischen Gründen; vgl. zur Begünstigung von Familien mit mehr als zwei Kindern bei der Bemessung der Abfallgebühren nach dem Personentarif Bay.VGH…, Urteil vom 6.6.1984, BayVBl. 1985, S. 17;… vgl. Friedl, Zielsetzungen und Wirkungen kommunaler Benutzungsgebühren, KStZ 1996, S. 181ff., S. 200ff.).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 37.82

    Einheitsgebühr - Anforderungen des Gleichheitssatzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Prüfung, ob und inwieweit eine Gebührenbemessung in Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG lediglich "kostenorientiert", d.h. ohne Rücksicht auf Art und Umfang der Leistung erfolgen darf (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; Urteil vom 9.11.1984, BVerwG 8 C 37.82, KStZ 1985, 107; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 - 2 S 1378/81 -, KStZ 1982, 213, 214 = VBlBW 1983, 178; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, S. 196 und 224;… Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, a.a.O., S. 253).
  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67

    Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90

    Bemessung der Abfallbeseitigungsgebühr - Gebührenkalkulation

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1987 - 2 S 3278/85

    Ausgestaltung einer Abfallbeseitigungs-Satzung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1986 - 2 S 376/85

    Abfallbeseitigungsgebühren - Staffelung der Gebührensätze - Gewerbemüllgebühren - …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines …

    Einzelne Gebührenschuldner dürfen also im Verhältnis zu anderen nicht übermäßig belastet werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297, juris Rn. 33; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.1997 - 2 S 1891/94 - juris Rn. 57).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen …

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Antragsteller als Gebührenschuldner auf der Grundlage dieser Satzung von dem Antragsgegner für die Entsorgung von Hausmüll in Anspruch genommen werden (dazu der Rechtsgedanke in Art. 2 GG; vgl. auch Normenkontrollurteil des Senats vom 30.1.1997, VBlBW 1997, 271).

    Der Senat hat zwar - wenn auch mit Blick auf § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. - einen "Nachteil" regelmäßig dann verneint, wenn ein auf der Grundlage der der Normenkontrolle unterbreiteten Rechtsnorm ergangener Verwaltungsakt bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu NK-Urteil vom 30.1.1997 - 2 S 3224/95 -VBlBW 1997, 271, auch zu einer Ausnahme von diesem Grundsatz; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 14.7.1978, BVerwGE 56, 172, 175).

  • OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09

    Anreizgebot, Ausgleich von Überdeckungen, angemessene Verzinsung von …

    Auch der VGH Bad.-Württ. (Nk-Urt. v. 30.1.1997, 2 S 1891/94) nennt im Zusammenhang mit seiner in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Forderung nach einer degressiven Ausgestaltung von Festgebühren solche Zahlen nicht.
  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

    Der Beklagte hat auch eine Degression der Grundgebühr je nach Anzahl der Bewohner vorgenommen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.1997 - 2 S 1891/94 - zit. nach juris Rdnr. 58;… Rieger in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 606 m. w. N.), wobei hier offen bleiben kann, ob dies auch rechtlich geboten war.
  • VG Freiburg, 15.07.2026 - 1 K 4563/24

    1. Soweit für Teilleistungen (hier sog. Vollservice) Sondergebühren erhoben …

    In Verbindung mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) fordert dieses Prinzip, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen werden muss, so dass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden etwa angemessene Gebühren erhoben werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2004 - 2 S 1998/02 -,Urteil vom 30.01.1997, VBlBW 1997, 271 und Beschluss vom 01.07.1987, VBlBW 1988, 142; VG Freiburg…, Urteil vom 11.10.2007 - 4 K 1038/06 - BeckRS 2008, 31460 Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02

    Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei …

    Der von den Antragstellern vertretene Rechtsstandpunkt lässt sich mit ihrer Bezugnahme auf das zum baden-württembergischen Gebührenrecht ergangene Urteil des VGH Mannheim v. 30.1.1997 (- 2 S 1891/94 - VBlBW 1997, 271) nicht begründen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2008 - 2 S 623/06

    Satzungsrechtliche Regelung zum maschinellen Pressen von Abfällen

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass er als Gebührenschuldner auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung von der Antragsgegnerin für die Abfallentsorgung in Anspruch genommen wird (vgl. Normenkontrollurteil des Senats vom 30.1.1997 - 2 S 1891/94 - VBlBW 1997, 271).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so …

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass er als Gebührenschuldner auf der Grundlage dieser Satzung von dem Antragsgegner für die Entsorgung von Hausmüll in Anspruch genommen wird (dazu der Rechtsgedanke in Art. 2 GG; vgl. auch Normenkontrollurteil des Senats vom 30.1.1997, VBlBW 1997, 271).
  • VG Leipzig, 13.12.1999 - 6 K 1936/97

    Klage gegen die Erhebung von Abfallgebühren; Einhaltung der Widerspruchsfrist; …

    Denn insbesondere was die Positionen Sperrmüllabfuhr, Schadstoffsammlung, Wertstofferfassung und Entsorgung von Kühlgeräten angeht, entstehen diese Kosten nicht bei allen Personen gleichmäßig, sondern sind stärker haushaltsabhängig (…BVerwG, Urt. v. 21.10.1994, Nst-N 1994, 323; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.1.1997, VBlBW 1997, 271, 272).

    So vertritt denn auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Gebührenbemessung nach dem grundstücksbezogenen Personenmaßstab ohne degressive Staffelung der Gebührensätze nicht leistungsangemessen sei, wenn über die Gebühr außer fixen Kosten in größerem Umfang mengenabhängige Kosten der Abfallentsorgung umgelegt werden (… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.3.1979, KStZ 1979, 155;… Urt. v. 6.3.1986; VBlBW 1987, 146, Urt. v. 30.1.1997, VBlBW 1997, 271 rn.w.N.).

  • VG Sigmaringen, 27.09.2001 - 2 K 1038/00

    Abfallgebühr: Wahrscheinlichkeitsmaßstab - Abfallvermeidungsanreiz - …

    In Bezug auf eine abgabenrechtliche Ungleichbehandlung kommt es somit lediglich darauf an, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen; nicht entscheidend ist, ob der Satzungsgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (VGH Bad.-Württ., NK-Urteil v. 30.01.1997 - 2 S 1891/94 -, VBlBW 1997, 271 m.w.N.).

    Diese Feststellungen wurden in mehreren Müllversuchen empirisch getroffen und seither der Rechtsprechung ständig zugrunde gelegt (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluss v. 22.10.1998 - 2 S 399/97, VBlBW 1999, 219; NK-Urteil v. 30.01.1997, VBlBW 1997, 271; NK-Beschluss v. 19.02.1990, VBlBW 1990, 352).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05

    Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3 …

  • VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06

    Müllgebühren; Bemessung einer Jahresgebühr nach Behältergröße; Kostendeckung; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 KN 502/02

    Abfall; Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenaufkommen; Grundgebühr; …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Vereinbarkeit einer Grundgebühr mit …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 102/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 96/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

  • OVG Sachsen, 11.12.2002 - 5 D 13/02
  • VG Stuttgart, 16.10.2007 - 12 K 788/06

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung

  • VG Stuttgart, 15.02.2007 - 12 K 2520/05

    Klage gegen Gewerbemüllgebühren im Landkreis Böblingen erfolglos

  • VG Dessau, 26.09.2006 - 3 A 178/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Abfallgebühren auf Grund einer …

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