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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 08.04.1998 - 2 S 3.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6934
OVG Berlin, 08.04.1998 - 2 S 3.98 (https://dejure.org/1998,6934)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08.04.1998 - 2 S 3.98 (https://dejure.org/1998,6934)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08. April 1998 - 2 S 3.98 (https://dejure.org/1998,6934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauGB § 31 Abs. 2, §§ 33, 34 Abs. 1; BauNVO § 22 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4; BauO Bln § 6 Abs. 1, 5, 13, § 61; VwGO § 80 Abs. 5, § 80 a
    Doppelhäuser in offener Bauweise; Grenzabstand bei geplanter Doppelhaushälfte

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 31 Abs. 2, §§ 33, 34 Abs. 1 BauGB; § 22 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4 BauNVO; § 6 Abs. 1, 5, 13, § 61 BauO Bln.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Einfügens" in die nähere Umgebung im unbeplanten Innenbereich, Grenzbebauung bei offener Bauweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauweise; Einfügen in nähere Umgebung; Planungsgrundsätze; Fremdkörper; Doppelhaushälfte; Unbeplanter Innenbereich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1999, 883
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …

    Auszug aus OVG Berlin, 08.04.1998 - 2 S 3.98
    Diese Vorschrift ist zwar nicht unmittelbar, wohl aber als sachverständige Konkretisierung städtebaulich maßgeblicher Planungsgrundsätze auch Tür die Bauweise von Bauvorhaben und ebenso für die in der offenen Bauweise zulässigen Hausformen im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB als Auslegungshilfe heranzuziehen (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 23. März 1994, BVerwGE 95, 277, 278 und für die Bauweise Stich, DVBl 1984, 905, 907;… Lemmel, FS Schlichter, 1995, S. 353, 367); Nach den in § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO typisierten Bebauungsformen werden in der offenen Bauweise die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet.
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …

    Auszug aus OVG Berlin, 08.04.1998 - 2 S 3.98
    Die maßgebliche nähere Umgebung reicht so weit, wie sich die Ausführung des zur Genehmigung erstellten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugründstücks prägt; dabei ist nicht nur diejenige Bebauung als erheblich anzusehen, die gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks überwiegt, sondern es ist auch die Bebauung der weiteren Umgebung insoweit zu berücksichtigen, als auch sie noch "prägend" auf das Grundstück einwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, BVerwGE 75, 34, 41 f.).
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 23.76

    Genehmigung einer Garage auf einem Reihenhausgrundstück im unbeplanten …

    Auszug aus OVG Berlin, 08.04.1998 - 2 S 3.98
    Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Anforderungen des § 34 Abs. 1 BauGB wird ohnehin nicht in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1979, BRS 35 Nr. 40. S. 104; anders hinsichtlich der Art der Nutzung im faktischen Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1993 - 1 A 12323/91

    Abstandsfläche; Aufstockung eines Grenzgebäudes; Bebauung

    Auszug aus OVG Berlin, 08.04.1998 - 2 S 3.98
    Die Annahme des Antragsgegners, die Grenzbebauung sei auch deshalb zulässig, weil das Grundstück der Beigeladenen wegen seiner geringen Breite nicht angemessen bebaut werden könne (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 4. Februar 1993, BRS 55 Nr. 107), trifft nicht zu.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 10 S 12.16

    Widerspruch gegen Baugenehmigung für Wohnanlage; Nachbar; Antrag auf …

    Geht es um die Frage der Bauweise, also darum, ob Gebäude mit oder ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden, ist insbesondere das straßenseitige Erscheinungsbild von Bedeutung, weshalb in erster Linie die Bebauung entlang des Straßenzugs in den Blick zu nehmen ist (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 8. April 1998 - OVG 2 S 3.98 -, BRS 60 Nr. 87; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - OVG 10 S 18.08 -, Beschlussabdruck S. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 10 N 17.07

    Nachbarklage; Baugenehmigung für grenzständigen Anbau; Zumauern von Fenstern; …

    In solchen Fällen greift die zweite Alternative des § 6 Abs. 1 Satz 2 BbgBO ein und es darf an die Grundstücksgrenze gebaut werden (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. Januar 2008 - 10 A 2795/05 -, BRS 73 Nr. 172; BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - BVerwG 4 B 53.94 -, BRS 56 Nr. 65; OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 1998 - OVG 2 S 3.98 -, BRS 60 Nr. 87).

    Rn. 12 Bei Auswertung der von der Klägerin im Berufungszulassungsverfahren erneut vorgelegten digitalen Straßenkarten mag allerdings einiges dafür sprechen, dass für das Gebiet beiderseits der B... zwischen der am Bahnhof entlangführenden E... und der nächsten Querstraße (W...) eine offene Bauweise prägend ist, sofern es sich - was der Karte und auch der im Ortstermin des Verwaltungsgerichts protokollierten Beschreibung der Umgebung nicht eindeutig zu entnehmen ist - bei den aneinander angrenzenden Häusern um Doppelhäuser handeln sollte; denn diese stellen eine in der offenen Bauweise zulässige Hausform dar (vgl. § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO, hierzu: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - OVG 10 S 18.08 -, BA S. 5; OVG Bln, Beschluss vom 8. April 1998, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 06.05.2011 - 7 K 1080/05

    Planungsrechtlich unzulässiger seitlicher Grenzanbau

    Im unbeplanten Innenbereich lässt sich die Bauweise dabei regelmäßig - so auch hier - entlang des Straßenzuges erkennen, an dem das Baugrundstück liegt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 1998 - 2 S 3/98 -, LKV 1998, 357 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 10 S 18.08 -, EA S. 5).

    Rn. 25 a) Das gilt insbesondere auch für das Haus auf dem Baugrundstück des Klägers (Haus Nr. 2) und für das Haus der Beigeladenen (Haus Nr. 1) einerseits und die gegenüberliegenden Häuser Nr. 18 und 19 (Flurstücke xxx und xxx) andererseits, weil diese jeweils Doppelhäuser in offener Bauweise sind (vgl. § 22 Abs. 1 und 2 Satz 1 BauNVO und dazu OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 1998, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. Dezember 2009, a. a. O., jew. m. w. N.).

    Rn. 31 c) Schließlich stellt das auf dem Flurstück Nr. xxx mit der Hausnummer 15 in halboffener Bauweise errichtete grenzständige Haus - ggf. auch mitsamt dem nach Klägerangaben zur Wohnnutzung genutzten Anbau, gegen den bzw. dessen Wohnnutzung der Beklagte allerdings ein Einschreiten angekündigt hat - einen sog. Fremdkörper dar, der bei der Frage des Einfügens nach der Bauweise außer Betracht zu bleiben hat (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 1998, a. a. O.), weil diese Bebauung insofern in der maßgeblichen Umgebung singulären Charakter hat und im auffälligen Kontrast zur sonstigen Anordnung der Einzel- und Doppelhäuser mit Grenzabstand steht, zumal es von der übrigen Bebauung abgesetzt am äußersten südlichen Rand des Straßenzuges liegt.

  • VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18

    Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren für den Rückbau einer …

    Die Grenzbauten im Hinterland prägen die Eigenart der näheren Umgebung regelmäßig nicht (OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 1998 - 2 S 3.98 - LKV 1998, 357 (358)), insbesondere wenn es sich bei ihnen - wie hier - ausschließlich um in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen zulässige Nebenanlagen handelt.

    Dies lässt wie § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO erkennen, der als Auslegungshilfe herangezogen werden kann, auch wenn die Baunutzungsverordnung in unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB keine unmittelbare Anwendung findet (OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 1998 - 2 S 3.98 - LKV 1998, 357 (358) m.w.N.).

  • VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsmöglichkeit bei Bauwerken mit Vertrauensschutz

    Die Begriffsbestimmung dieser Vorschrift ist für die Frage des Einfügens in die nähere Umgebung nach der Bauweise zwar nicht unmittelbar, jedoch im Sinne einer sachverständigen Konkretisierung städtebaulich maßgeblicher Planungsgrundsätze als Auslegungshilfe heranzuziehen (OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 1998 - 2 S 3.98 -, BRS 60 Nr. 87).
  • VG Aachen, 17.11.2004 - 3 K 465/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung …

    Rn. 48 vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin, Beschluss vom 8. April 1998 - 2 S 3.98 -, BRS 60 Nr. 87.
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