Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks durch öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt - rein planerische Festsetzung nach BauGB § 9 Abs 1 Nr 21 und schuldrechtliche Vereinbarung unzureichend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Erschließung ohne öffentlich-rechtliche Sicherung des Zugangs! (IBR 1995, 492)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 28.09.1993 - 1 K 1090/92
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
Papierfundstellen
- VBlBW 1995, 358
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87
Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
Eine solche öffentlich-rechtliche Sicherung der Zufahrt tritt ein mit der Bestellung einer Baulast, und wohl auch mit der Bestellung einer Grunddienstbarkeit, bei der nach der Rechtsprechung des BGH (dazu Urteil vom 3.2.1989, NJW 1989, 1607; Urteil vom 6.10.1989, NVwZ 1990, 192) anerkannt ist, daß der Eigentümer eines durch Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks grundsätzlich verpflichtet ist, eine deckungsgleiche Baulast zu übernehmen, wenn die Grunddienstbarkeit die Sicherstellung der Bebaubarkeit des begünstigten Grundstücks bezweckt und diese von der Übernahme der Baulast abhängt. - BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86
Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
Zu diesen Anforderungen gehören u.a. die verkehrliche Erreichbarkeit eines Grundstücks, die geregelt ist sowohl als bebauungsrechtliches Erfordernis hinreichender verkehrlicher Erschließung (§ 30 ff. BauGB) als auch als bauordnungsrechtliches Erfordernis hinreichender Zugänglichkeit (dazu BVerwG, Urteil vom 15.1.1988, BVerwGE 79, 1, 8 ff.). - BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92
Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
Rn. 20 Allerdings hängt die Frage des Erschlossenseins im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu Urteil vom 26.2.1993, BVerwGE 92, 157 m.w.N.) nicht davon ab, ob ein der erforderlichen wegemäßigen Erreichbarkeit entgegenstehendes (ausräumbares) Hindernis bereits beseitigt worden ist oder nicht, sofern die Beseitigung dieses Hindernisses nur entweder allein in der Verfügungsmacht des jeweiligen Grundeigentümers steht oder ausschließlich an dessen nach Lage der Dinge gebotener, aber bisher verweigerter Mitwirkung scheitert.
- BGH, 06.10.1989 - V ZR 127/88
Anspruch auf Bestellung einer Baulast
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
Eine solche öffentlich-rechtliche Sicherung der Zufahrt tritt ein mit der Bestellung einer Baulast, und wohl auch mit der Bestellung einer Grunddienstbarkeit, bei der nach der Rechtsprechung des BGH (dazu Urteil vom 3.2.1989, NJW 1989, 1607; Urteil vom 6.10.1989, NVwZ 1990, 192) anerkannt ist, daß der Eigentümer eines durch Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks grundsätzlich verpflichtet ist, eine deckungsgleiche Baulast zu übernehmen, wenn die Grunddienstbarkeit die Sicherstellung der Bebaubarkeit des begünstigten Grundstücks bezweckt und diese von der Übernahme der Baulast abhängt. - VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 5 S 422/93
Zur öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt iSd BauO BW § 4 zu einem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
Denn die bauordnungsrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsvorschriften haben zur Voraussetzung, daß es um atypische Einzelfälle geht (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.11.1988, - 5 S 2718/88 - Urteil vom 3.3.1994 - 5 S 422/93 -, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 15.02.1985 - 4 C 46.82
Anwendungsbereich des § 42 S. 2 BBauG; Umfang der Duldungspflicht des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
Der betreffende Eigentümer hat unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 BauGB und im Verfahren nach § 41 BauGB einen Rechtsanspruch darauf, daß das Recht gegen Entschädigung begründet wird (dazu BVerwG, Urteil vom 15.2.1985f DVBl. 1985, 798). - VGH Baden-Württemberg, 10.11.1988 - 5 S 2718/88
Ausnahme von dem Erfordernis einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
Denn die bauordnungsrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsvorschriften haben zur Voraussetzung, daß es um atypische Einzelfälle geht (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.11.1988, - 5 S 2718/88 - Urteil vom 3.3.1994 - 5 S 422/93 -, jeweils m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05
Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs …
Das erschließungs(beitrags)rechtlich zu beurteilende Erschlossensein wird im Übrigen wesentlich vom bebauungsrechtlichen Erschlossensein nach §§ 30 ff. BauGB bestimmt mit der Folge, dass die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, auch wesentlich vom Bebauungsrecht abhängt (BVerwG, Urteil vom 1.3.1991, BVerwGE 88, 70, 72; Urteil vom 17.6.1994, DVBl. 1995, 55; Senat, Urteil vom 13.12.1994, VBlBW 1995, 358). - VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
Erschließungsbeitragspflicht des Hinterliegergrundstücks
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. dazu Urteile vom 22.10.2021 - V ZR 92/20 - juris Rn. 5…, vom 30.09.1994 - V ZR 1/94 - juris Rn. 5…, vom 06.10.1989 - V ZR 127/88 - juris Rn. 13 …und vom 03.02.1989 - V ZR 224/87 - juris Rn. 16) ist anerkannt, dass der Eigentümer eines durch Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks - als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis - verpflichtet ist, eine deckungsgleiche Baulast zu übernehmen, wenn die vorzunehmende beiderseitige Interessenabwägung einen Vorrang des Grunddienstbarkeitsberechtigten ergibt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 46; Urteil vom 13.12.1994 - 2 S 3003/93 - juris Rn. 18). - VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
Erschlossensein: tatsächliches Hindernis - rechtliches Hindernis - "Verkehrsgrün"
Ein Grundstück ist durch eine Anbaustraße erst dann erschlossen, wenn davon auszugehen ist, es sei - das etwaige Erschlossensein durch eine andere Anbaustraße hinweggedacht - gerade ihretwegen bebaubar oder sonst erschließungsbeitragsrechtlich nutzbar, d.h. sobald mit Blick auf ausschließlich diese Verkehrsanlage die Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt sind, von denen das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht die Bebaubarkeit des Grundstücks abhängig machen (dazu BVerwG…, Urteil vom 26.2.1993, a.a.O.; vgl. auch das Urteil des Senats vom 13.12.1994 - 2 S 3003/94 -, VBlBW 1995, 358). - OVG Saarland, 10.03.2004 - 1 W 6/04
Erschließung eines Hinterliegergrundstücks; schmaler städtischer Geländestreifen …
Dies bedenkend sprechen aber überwiegende Gesichtspunkte dafür, eine seit Jahrzehnten benutzte und inzwischen durch eine - wenn auch aufgedrängte - Baulast rechtlich gesicherte Zuwegung über einen das Hinterliegergrundstück von der Straße trennenden schmalen, in städtischem Eigentum stehenden Geländestreifen erst recht als für ein Erschlossensein (§ 133 Abs. 1 BauGB) ausreichend anzusehen in der Tendenz wie hier bereits Entscheidungen des Senats vom 26.2.1987 - 1 R 82/87 -, AS 21, 181 = KStZ 1987, 236, und vom 22.5.1995 - 1 W 68/94 -, SKZ 1995, 250 Leitsatz 4; siehe ferner VGH Mannheim, Urteil vom 13.12.1994 - 2 S 3003/93 -, BWVBl 1995, 359; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.9.2003 - 9 ME 164/03 -, NVwZ-RR 2004, 141, und Quaas in Schrödter, BauGB, 6. Auflage, § 133 Rdnrn. 10 bis 13.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".