Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG § 39; KAG § 40
Voraussetzungen für das Erschlossensein eines Grundstücks im Sinne des § 39 KAG und das Entstehen der Beitragspflicht nach § 40 KAG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Erschlossensein eines Grundstücks im Sinne des § 39 KAG und das Entstehen der Beitragspflicht nach § 40 KAG
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 13.10.2011 - 6 K 1209/10
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 1258
- DÖV 2012, 814
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81
"Erschlossensein" eines Grundstücks"
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Rn. 48 3. Wird das Grundstück der Klägerin danach nicht von der Gottlieber Straße erschlossen, so gehört es auch nicht zu den gemäß § 40 KAG beitragspflichtigen Grundstücken, da der Beitragspflicht nach § 40 KAG nur Grundstücke unterliegen, die nach § 39 Abs. 1 KAG an der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands teilnehmen (vgl. zum Verhältnis zwischen § 131 Abs. 1 und § 133 Abs. 1 BBauG/BauGB BVerwG, Urteil vom 14.1.1983 - 8 C 81.81 - NVwZ 1983, 669).Ob ein erschlossenes Grundstück beitragspflichtig ist, ist damit abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende Grundstücksnutzung gestatten (vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BBauG/BauGB: BVerwG, Urteil vom 14.1.1983 - 8 C 81.81 - NVwZ 1983, 669; Urteil vom 26.2.1993 - 8 C 45.91 - NVwZ 1993, 1208).
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 1.9.1997 - 2 S 661/96 - juris) kann an ein Anliegergrundstück mit Kraftwagen regelmäßig dann in ausreichendem Maß herangefahren werden, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe dieses Grundstücks mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen gefahren und von da ab - gegebenenfalls über einen Gehweg und/oder Radweg - das Grundstück betreten werden kann.Ist bauplanungsrechtlich lediglich eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus zulässig und handelt es sich um einen Grünstreifen mit einer Breite von nur drei bis sieben Metern, kann dessen Überwindung im Einzelfall noch zumutbar sein (vgl. Senatsurteil vom 1.9.1997 - 2 S 661/96 - juris).
- BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Bei der Klärung der Frage, ob das Anwesen der Klägerin zu den von der Gottlieber Straße erschlossenen Grundstücken gehört, ist diese (Erst-) Erschließung durch die Straße "Zum Hussenstein" gedanklich hinwegzudenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1991 - 8 C 59.89 - BVerwGE 88, 70;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 17 Rn. 106).Eine für das bebauungs- und in der Folge das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein hinreichende Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, an ein Anliegergrundstück heranzufahren, ist gegeben, wenn dieses Grundstück von der Fahrbahn lediglich durch einen zu dieser öffentlichen Straße gehörenden Gehweg und/oder Radweg getrennt ist, es sei denn, die Überwindung des dadurch bedingten Zwischenraums stelle sich im Einzelfall als unzumutbar dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1991 - 8 C 59/89 - BVerwGE 88, 70).
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90
(Beweislast im Rahmen des BBauG § 242 Abs 1
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Die Beitragsschuld entsteht aber erst dann, wenn die Erschließungsanlage sämtliche zu ihrer erstmaligen endgültigen Herstellung vorgesehenen Teileinrichtungen im erforderlichen Umfang aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach der Erschließungsbeitragssatzung entsprechen (§ 41 Abs. 1 Satz 1 KAG; s. auch BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131; Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 59.84 - NVwZ 1986, 303 m.N.; Senatsurteil vom 27.7.1992 - 2 S 37/90 - juris).Allein deshalb liegt im Falle einer ungebundenen Decke schon von der technischen Bauweise her betrachtet keine "ähnliche" Decke vor (vgl. zu einem Randstreifen aus Schotterrasen: Senatsurteil vom 27.7.1992 - 2 S 37/90 - juris).
- VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
Erschließungsbeitragsrecht; historische Straße (verneint); planerische Deckung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Für vergleichbare Konstellationen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Erschlossensein verneint (vgl. Bay. VGH Beschlüsse vom 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 - KStZ 2007, 115, und vom 15.9.2009 - 6 CS 09.1493 - juris). - BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Kosten der erstmaligen endgültigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Ob ein erschlossenes Grundstück beitragspflichtig ist, ist damit abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende Grundstücksnutzung gestatten (vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BBauG/BauGB: BVerwG, Urteil vom 14.1.1983 - 8 C 81.81 - NVwZ 1983, 669; Urteil vom 26.2.1993 - 8 C 45.91 - NVwZ 1993, 1208). - VGH Bayern, 15.09.2009 - 6 CS 09.1493
Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; 2 bis 10 m breiter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Für vergleichbare Konstellationen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Erschlossensein verneint (vgl. Bay. VGH Beschlüsse vom 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 - KStZ 2007, 115, und vom 15.9.2009 - 6 CS 09.1493 - juris). - BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Der Erschließungsvorteil, den das Grundstück durch die Erschließungsanlage erfährt, besteht vielmehr darin, dass es überhaupt bebaubar wird, dass auf ihm also irgendeine der nach § 6 Abs. 2 BauNVO rechtlich zulässigen baulichen Nutzungen mit Blick auf diese Erschließungsanlage nunmehr genehmigt werden müsste (BVerwG, Urteil vom 27.9.2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378; s. auch BVerwG, Urteil vom 1.9.2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 m.w.N.). - BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Der Erschließungsvorteil, den das Grundstück durch die Erschließungsanlage erfährt, besteht vielmehr darin, dass es überhaupt bebaubar wird, dass auf ihm also irgendeine der nach § 6 Abs. 2 BauNVO rechtlich zulässigen baulichen Nutzungen mit Blick auf diese Erschließungsanlage nunmehr genehmigt werden müsste (BVerwG, Urteil vom 27.9.2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378; s. auch BVerwG, Urteil vom 1.9.2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 m.w.N.). - BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73
Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Die Beitragsschuld entsteht aber erst dann, wenn die Erschließungsanlage sämtliche zu ihrer erstmaligen endgültigen Herstellung vorgesehenen Teileinrichtungen im erforderlichen Umfang aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach der Erschließungsbeitragssatzung entsprechen (§ 41 Abs. 1 Satz 1 KAG; s. auch BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131; Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 59.84 - NVwZ 1986, 303 m.N.; Senatsurteil vom 27.7.1992 - 2 S 37/90 - juris). - BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2011 - 2 S 1163/09
Anforderungen an das technische Ausbauprogramm einer …
- BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84
Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab - …
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.2007 - 2 S 157/07
Abwasserbeitrag für Hinterliegergrundstück
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89
Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.1981 - 2 S 1044/80
Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung; Erschließungsanlage; Verjährung; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks; …
Bei der Prüfung, ob ein Grundstück tatsächlich und rechtlich, und zwar planungsrechtlich wie bauordnungsrechtlich, bebaubar im Sinne des § 40 KAG ist, ist eine etwa vorhandene (Erst-)Erschließung durch eine andere Erschließungsanlage hinwegzudenken (st. Rspr., vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 36; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 24.02.2010 - 9 C 1.09 - juris Rn. 25;… Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 13 zu § 133 Abs. 1 BauGB).Diese verkehrliche Erschließung verlangt eine Erreichbarkeit dergestalt, dass an ein Grundstück herangefahren werden kann, sofern nicht das Bebauungsrecht ausnahmsweise - im Vergleich zu dieser Grundform der Erreichbarkeit - weniger, nämlich eine Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), genügen lässt oder mehr, nämlich eine Erreichbarkeit in Form der Möglichkeit, mit Kraftfahrzeugen auf das Grundstück herauffahren zu dürfen, fordert (st. Rspr. vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 38 mwN; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 21; vgl. zur ausreichenden Erschließung durch einen nicht befahrbaren Treppenweg BVerwG…, Urteil vom 23.01.1992 - 4 NB 2.90 - juris Rn. 20).
Ausreichend ist danach eine verkehrliche Erreichbarkeit, bei der mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn der öffentlichen Straße bis in Höhe des jeweiligen Anliegergrundstücks gefahren und dieses von da aus ohne Weiteres betreten werden kann (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 44;… Urteil vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - juris Rn. 22;… vgl. auch die Nachweise bei Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 39 Rn. 2.1.2.1.1).
Voraussetzung ist allerdings, dass der zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze liegende Zwischenraum in zumutbarer Weise überwunden werden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 45;… Urteil vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - juris Rn. 22; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht BVerwG…, Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 22).
Rn. 81 Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26.06.2012 (2 S 3258/11 - juris) ab.
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; …
Für die im Mischgebiet ebenfalls zulässige Wohnnutzung genügt aber grundsätzlich ein Heranfahrenkönnen (vgl. Senatsurteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - BWGZ 2012, 684).Ob ein erschlossenes Grundstück beitragspflichtig ist, ist damit abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende Grundstücksnutzung gestatten (vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BBauG/BauGB: BVerwG, Urteil vom 14.01.1983 - 8 C 81.81 - NVwZ 1983, 669; Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 45.91 - NVwZ 1993, 1208; s. auch Senatsurteil vom 26.06.2012, aaO).
- VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün
Zum Erschlossensein eines Grundstücks im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG (juris: KAG BW), wenn zwischen dem herangezogenen Grundstück und der abgerechneten Erschließungsanlage eine auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Verkehrsgrün" liegt, die nicht Teil der übrigen planerisch festgesetzten Verkehrsflächen ist (…Fortentwicklung von VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. September 1997 - 2 S 661/96 - juris, Rn. 24…, vom 11. April 2002 - 2 S 2239/00 - juris, Rn. 2 und 21, und vom 26. Juni 2012 - 2 S 3258/11 - juris, Rn. 45).Diese verkehrliche Erschließung erfordert im Grundsatz, dass ein Grundstück über eine öffentliche Straße für Kraftfahrzeuge unter anderem der Polizei und des Rettungswesens sowie der Ver- und Entsorgung einschließlich privater Kraftwagen erreichbar ist, das heißt es verlangt eine Erreichbarkeit dergestalt, dass an ein Grundstück herangefahren werden und es von da ab betreten werden kann (…vgl. - allgemein - BVerwG, Urteile vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 - juris, Rn. 14…, vom 26. September 1983 - 8 C 86.81 - juris, Rn. 11, und - präzisierend - vom 4. Juni 1993 - 8 C 33.91 - juris, Rn. 13, wonach das Heranfahrenkönnen durch Personen- und kleinere Versorgungsfahrzeuge genügt;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10. Juli 2014 - 2 S 2228/13 - juris, Rn. 55 , und vom 26. Juni 2012 - 2 S 3258/11 - juris, Rn. 38, …sowie Beschluss vom 17. November 2022 - 2 S 290/22 - juris, Rn. 16 ), es sei denn ausnahmsweise genügt ein "weniger", nämlich eine unmittelbare Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), oder es ist ausnahmsweise "mehr" erforderlich, nämlich eine Erreichbarkeit in Form eines mit Kraftwagen auf das Grundstück "Herauffahrendürfens" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. November 1987 - 8 C 77.86 - juris, Rn. 17, …und Beschluss vom 9. Januar 2013 - 9 B 33.12 - juris, Rn. 5).
Die Möglichkeit des Heranfahrenkönnens erfordert dabei nicht, dass die jeweilige Grundstücksgrenze zentimetergenau erreicht werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2012 - 2 S 3258/11 - juris, Rn. 44).
Eine für das bebauungs- und in der Folge das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein hinreichende Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, an ein Anliegergrundstück heranzufahren, ist folglich auch dann gegeben, wenn dieses Grundstück von der Fahrbahn durch einen zu dieser öffentlichen Straße gehörenden Gehweg und/oder Radweg getrennt ist, es sei denn, die Überwindung des dadurch bedingten Zwischenraums stellt sich im Einzelfall als unzumutbar dar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1. März 1991 - 8 C 59.89 - juris, Rn. 22;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. September 1997 - 2 S 661/96 - juris, Rn. 22, und vom 26. Juni 2012 - 2 S 3258/11 - juris, Rn. 44, …sowie Beschluss vom 17. November 2022 - 2 S 290/22 - juris, Rn. 18 ).
- VG Stuttgart, 27.03.2026 - 6 K 4905/24
Bescheidungsurteil bei Nichtdurchführung des Zustimmungsverfahrens nach § 36a …
Der straßenrechtliche Begriff der Zufahrt stellt ab auf eine für Kraftwagen geeignete und bestimmte Verbindung zwischen der Grenze eines Anliegergrundstücks und einer öffentlichen Straße (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 22.06.1979 - 4 C 8.76 - juris Rn. 32), sodass eine Zufahrt in diesem Sinne die Möglichkeit eröffnen muss, unmittelbar an die Grenze eines Anliegergrundstücks heranzufahren (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.1986 - 8 C 58.85 - juris Rn. 14;… Urt. v. 04.06.1993 - 8 C 33.91 - juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ. Urt. v. 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 55 , Urt. v. 26.06.2012 - 2 S 3258/11 -, juris Rn. 38).Die Möglichkeit des Heranfahrenkönnens erfordert dabei nicht, dass die jeweilige Grundstücksgrenze zentimetergenau erreicht werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 44).
- OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21
Beweislast; Erschließungsanlage, erstmalig endgültig hergestellt; …
Mit "ähnliches Material neuzeitlicher Bauweise" ist ein solches gemeint, das den namentlich aufgeführten Befestigungen aus Platten, Pflaster, Asphalt, Teer und Beton vergleichbar ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 26.6.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 27).Eine ungebundene oder wassergebundene Decke weist demgegenüber einen so deutlich reduzierten Komfort bei der Nutzung auf, dass sie auch von ihrer Funktion her betrachtet nicht mit einem Belag aus Platten, Pflaster, Asphalt, Teer und Beton vergleichbar ist (vgl. VHG BW, Urteil vom 26.6.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 28).
- VG Magdeburg, 25.11.2016 - 2 A 269/16
Straßenreinigungsgebühr - Erschließung eines Grundstücks im Sinne der …
Aufgrund der Bebauung des Grundstücks mit lediglich einem Einfamilien - Wohnhaus besteht, anders als die Kläger meinen, kein Bedürfnis einer gesteigerten Erreichbarkeit in Form eines "Herauffahrenkönnens" von der Braunschweiger Straße aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 26.06.2012 - 2 S 3258/11 -, zitiert nach juris).Denn die Erreichbarkeit ist auch gewahrt, wenn zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg ein zur öffentlichen Straße gehörender Streifen Begleitgrüns ohne hindernde Bepflanzung und von ortsüblicher Breite liegt und dieser Zwischenraum in zumutbarer Weise überwunden werden kann (vgl. VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 - VGH Baden-Württemberg, U. v. 26.06.2012, a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung; …
Sie liegen unmittelbar an der Anbaustraße "...weg" und erlangen durch sie ihre wegemäßige Erschließung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1983 - 8 C 86.81 - juris, Ls. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2012 - 2 S 3258/11 - juris, Rn. 35). - VG Bayreuth, 24.10.2023 - B 4 K 21.283
Festsetzung von Erschließungsbeiträgen, historische Straße (verneint), …
Mit "ähnliches Material neuzeitlicher Bauweise" ist ein solches gemeint, das den namentlich aufgeführten Befestigungen aus Platten, Pflaster, Asphalt, Teer und Beton vergleichbar ist (vgl. VGH BW, U.v. 26.6.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 27). - VG Bayreuth, 24.10.2023 - B 4 K 21.282
Festsetzung von Erschließungsbeiträgen, historische Straße (verneint), …
Mit "ähnliches Material neuzeitlicher Bauweise" ist ein solches gemeint, das den namentlich aufgeführten Befestigungen aus Platten, Pflaster, Asphalt, Teer und Beton vergleichbar ist (vgl. VGH BW, U.v. 26.6.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 27). - VG Bayreuth, 28.03.2024 - B 4 K 21.475
Straße besteht aufgrund unterschiedlicher Widmung aus Rechtsgründen aus zwei, …
Mit "ähnliches Material neuzeitlicher Bauweise" ist ein solches gemeint, das den namentlich aufgeführten Befestigungen aus Platten, Pflaster, Asphalt, Teer und Beton vergleichbar ist (vgl. VGH BW, U.v. 26.6.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 27).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".