Kommunalabgabengesetz
| Vierter Teil - Anschluss- und Erschließungsbeiträge (§§ 20 - 41) |
| Dritter Abschnitt - Erschließungsbeiträge (§§ 33 - 41) |
Der Beitragspflicht unterliegen erschlossene Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn und soweit sie baulich, gewerblich oder in einer vergleichbaren Weise genutzt werden dürfen.
Hinweis der Redaktion:§§ 33 bis 41 sind am 1.10.2005 in Kraft getreten. Zum Übergangsrecht vgl. § 49 Abs. 7.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 40 KAG
18 Entscheidungen zu § 40 KAG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
Erschließungsbeitragspflicht des Hinterliegergrundstücks
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks; ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2025 - 2 S 3/25
Anforderungen an eine sogenannte Eckermäßigung im Erschließungsbeitragsrecht
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 2 S 1403/21
Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Entstehung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks zu Erschließungsbeiträgen
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer ...
- VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht
- VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12
Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer ...