Kommunalabgabengesetz
Vierter Teil - Anschluss- und Erschließungsbeiträge (§§ 20 - 41) |
Dritter Abschnitt - Erschließungsbeiträge (§§ 33 - 41) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Kommunalabgabengesetz (https://dejure.org/gesetze/KAG/__paste_norm__.html)
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1Die beitragsfähigen Erschließungskosten für Erschließungsanlagen oder deren Teileinrichtungen können entweder nach den tatsächlich entstandenen Kosten oder nach Einheitssätzen ermittelt werden. 2Die Einheitssätze sind anhand der in der Gemeinde üblicherweise durchschnittlich aufzuwendenden Kosten vergleichbarer Erschließungsanlagen festzusetzen.
Hinweis der Redaktion:§§ 33 bis 41 sind am 1.10.2005 in Kraft getreten. Zum Übergangsrecht vgl. § 49 Abs. 7.
Rechtsprechung zu § 36 KAG
Entscheidung zu § 36 KAG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18
Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung - ...