Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks zu Erschließungsbeiträgen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhältnis des Entschlossenseins i.S.v. § 39 Abs. 1 S. 1 KAG einerseits und der Beitragspflicht des § 40 KAG andererseits; Bebaubarkeit und Beitragspflichtigkeit eines Hinterliegergrundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhältnis des Entschlossenseins i.S.v. § 39 Abs. 1 S. 1 KAG einerseits und der Beitragspflicht des § 40 KAG andererseits; Bebaubarkeit und Beitragspflichtigkeit eines Hinterliegergrundstücks
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 19.07.2011 - 5 K 1390/10
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 978
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Dementsprechend verlangt das Bebauungsrecht für die Bebaubarkeit eines Grundstücks dessen Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen ("Heranfahrenkönnen"), sofern es nicht lediglich ausnahmsweise - im Vergleich dazu - weniger, nämlich eine Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), genügen lässt oder mehr, nämlich eine Erreichbarkeit der Gestalt, dass mit Kraftfahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden darf, fordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - BVerwGE 88, 70 zu § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB).Für solche Grundstücke in Wohngebieten reicht grundsätzlich ein "Heranfahrenkönnen" aus, um sie als erschlossen anzusehen (BVerwG, Urteil vom 01.03.1991, aaO).
Beitragsrechtlich relevant nutzbare Grundstücke in Wohngebieten sind dann erschlossen, wenn die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit besteht, auf der Fahrbahn der betreffenden Anbaustraße bis zur Höhe der Grundstücke mit Kraftfahrzeugen zu fahren, dort zu halten und sie von da aus - gegebenenfalls über Geh- und/oder Radwege - zu betreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.1991, aaO).
- BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74
Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Rn. 49 Die Gemeinde kann die Gewährung einer Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke durch Satzungsregelung davon abhängig machen, dass ermäßigend nur solche das Grundstück erschließende Anlagen berücksichtigt werden, für die ein Beitrag schon gezahlt wurde oder noch zu zahlen ist, und damit im Ergebnis auf die Vermeidung nur einer konkreten finanziellen Doppelbelastung abstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.10.1976 - IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158).Es ist deshalb ebenfalls vom ortsgesetzgeberischen Ermessen gedeckt, wenn eine Gemeinde - auch um derartigen Verwaltungserschwernissen zu begegnen - die Ermäßigung generell ohne Rücksicht auf die (erfolgte oder zukünftige) Beitragszahlung für die weiteren Erschließungsanlagen gewährt (BVerwG, Urteil vom 08.10.1976, aaO).
- BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92
Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Ein Hinterliegergrundstück ist bebaubar im Sinne des § 40 KAG und damit beitragspflichtig, wenn es allein in der Verfügungsmacht des Grundstückseigentümers steht, die für eine aktuelle Bebaubarkeit des Grundstücks aufgestellten - bundesrechtlichen wie landesrechtlichen - Voraussetzungen zu erfüllen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157 zu § 133 Abs. 1 BauGB).Es reicht - mit anderen Worten - aus, dass es allein in der Verfügungsmacht des Grundstückseigentümers steht, die für eine aktuelle Bebaubarkeit des Grundstücks aufgestellten - bundesrechtlichen wie landesrechtlichen - Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157 zu § 133 Abs. 1 BauGB).
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86
Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Das ist etwa dann der Fall, wenn hinsichtlich des Anlieger- und des Hinterliegergrundstücks Eigentümeridentität besteht und die beiden Grundstücke gemeinsam genutzt werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.01.1988 - 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 zu § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB).Das trifft insbesondere dann zu, wenn eine Zuwegung (Zufahrt) von der Anbaustraße über das Anliegergrundstück zum Hinterliegergrundstück vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1989 - 8 C 78.88 - NVwZ 1989, 1072) oder wenn Anlieger- und Hinterliegergrundstück über ihre gemeinsame Grenze hinaus einheitlich genutzt werden (BVerwG, Urteil vom 15.01.1988 - 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1).
- BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Eine gesicherte Erschließung ist jedoch nicht nur dann anzunehmen, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich - durch Baulast - gesichert ist, sondern auch dann, wenn sie dinglich, durch eine Grunddienstbarkeit, gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 03.05.1988 - 4 C 54.85 - NVwZ 1989, 353). - BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
So kann die Gemeinde beispielsweise regeln, dass eine Ermäßigung dann ausgeschlossen ist, wenn ein Grundstück neben der abzurechnenden erschließungsbeitragspflichtigen Anbaustraße noch durch eine beitragsfreie historische Straße im Sinne des vormaligen württembergischen oder badischen Landesrechts - wie hier - erschlossen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.02.1994 - 2 S 1287/93 - BWGZ 1994, 704). - BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Denn Sinn und Zweck der Verteilungsregelung in § 39 Abs. 1 KAG kann es nicht sein, Grundstücke in den Kreis der bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke einzubeziehen, die auf Dauer von der Erfüllung der Voraussetzungen des § 40 KAG ausgeschlossen sind (so bereits BVerwG, Urteil vom 04.05.1979 - 4 C 25.76 - KStZ 1979, 167 zu der bundesrechtlichen Vorschrift des § 133 BBauG). - BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81
"Erschlossensein" eines Grundstücks"
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 14.01.1983 - 8 C 81.81 - NVwZ 1983, 669) knüpft das Merkmal des Erschlossenseins in § 133 Abs. 1 BBauG bzw. § 133 Abs. 1 BauGB an das geltende Baurecht an und ist damit abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende Grundstücksnutzung gestatten. - VGH Baden-Württemberg, 24.02.1994 - 2 S 1287/93
Erschließungsbeitrag: vorhandene Erschließungsanlage - Qualifizierung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
So kann die Gemeinde beispielsweise regeln, dass eine Ermäßigung dann ausgeschlossen ist, wenn ein Grundstück neben der abzurechnenden erschließungsbeitragspflichtigen Anbaustraße noch durch eine beitragsfreie historische Straße im Sinne des vormaligen württembergischen oder badischen Landesrechts - wie hier - erschlossen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.02.1994 - 2 S 1287/93 - BWGZ 1994, 704). - VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 2 S 3009/93
Erschließungsbeitrag: Vergünstigungsregelung für mehrfach erschlossene …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Folglich kommt es im Rahmen der Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke nicht darauf an, ob auch die grundstücksbezogenen Voraussetzungen des § 40 KAG für jede der mehreren das Grundstück erschließenden Anlagen bereits erfüllt sind (…Gössl/Reif, aaO, § 38 RdNr. 3.4.6.3; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1994 - 2 S 3009/93 - Juris zum Erschließungsbeitragsrecht nach dem BauGB). - BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81
Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht …
- BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …
- BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines …
- BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein …
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2025 - 2 S 3/25
Anforderungen an eine sogenannte Eckermäßigung im Erschließungsbeitragsrecht
Eine auf § 38 Abs. 4 KAG (juris: KAG BW 2005) gestützte Satzungsregelung entsprechend dem Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg, wonach die Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke generell ohne Rücksicht auf die erfolgte oder zukünftige Beitragszahlung für die weitere(n) Erschließungsanlage(n) gewährt wird, ist mit dem Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 48 f.).Eine entsprechende Ermäßigung sei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11) deshalb auch dann zu gewähren, wenn ein Grundstück neben der abzurechnenden erschließungsbeitragspflichtigen Anbaustraße noch durch eine beitragsfreie historische Straße im Sinne des vormaligen württembergischen oder badischen Landesrechts erschlossen werde.
Die Regelung für mehrfach erschlossene Grundstücke in der Erschließungsbeitragssatzung der Beklagten, die dem Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg (vgl. BWGZ 2005, 624 ff.) entspricht, ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. etwa Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 41 ff.) durch die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage in § 38 Abs. 4 KAG gedeckt und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar.
Durch diese sogenannte Mehrfacherschließungsvergünstigung wird eine andere Erschließungsanlage, die bei der Prüfung des Erschlossenseins "hinwegzudenken" ist (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 18.09.2019 - 9 B 51.18 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 29.09.2015 - 9 B 42.15 - juris Rn. 12;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.08.2021 - 2 S 1387/21 - juris Rn. 44 und vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 39), bei der Kostenverteilung wieder "hinzugedacht" mit der Folge, dass sich der Beitrag für das mehrfach erschlossene Grundstück ermäßigt und für die übrigen Grundstücke entsprechend erhöht.
Danach ist zu fragen, ob die zu beurteilende Erschließung dem jeweiligen Grundstück die wegemäßige Erschließung vermittelt, die das Bauplanungsrecht als gesicherte Erschließung für seine bestimmungsgemäße Nutzung verlangt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 43 mwN).
Im Übrigen hat auch der Gesetzgeber mit § 38 Abs. 4 KAG gerade nicht ausschließen wollen, dass eine Mehrfacherschließungsermäßigung bereits bei der ersten Anlage mit Blick auf die künftige Beitragspflicht für eine weitere Anlage gewährt werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn.47; vgl. dazu auch Reif in Gössl/Reif u.a., Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 38 Anm. 3.4.6.3).
Rn. 34 2. Die streitgegenständliche Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 EBS, wonach die Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke generell ohne Rücksicht auf die erfolgte oder zukünftige Beitragszahlung für die weitere(n) Erschließungsanlage(n) gewährt wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht (…vgl. u.a. Beschluss vom 14.12.2010 - 9 B 58.10 - juris Rn. 6;… Urteile vom 15.09.1989 - 8 C 4.88 - juris Rn. 16 ff. …und vom 08.10.1976 - 4 C 56.74 - juris Rn. 15) und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteile vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 48 f., vom 24.04.1997 - 2 S 3382/95 - n.v. …und vom 27.10.1994 - 2 S 3309/93 - juris Rn. 28) auch mit Blick auf den Gleichheitssatz nicht zu beanstanden.
Es ist deshalb ebenfalls vom ortsgesetzgeberischen Ermessen gedeckt, wenn eine Gemeinde - auch um derartigen Verwaltungserschwernissen zu begegnen - die Ermäßigung generell ohne Rücksicht auf die (erfolgte oder zukünftige) Beitragszahlung für die weiteren Erschließungsanlagen gewährt (BVerwG…, Urteil vom 08.10.1976 - IV C 56.74 - juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 49 und 50).
Rn. 39 4. Dass nach § 14 Abs. 1 Satz 1 EBS bei der Anwendung der Vergünstigung für mehrfach erschlossene Grundstücke entsprechend dem Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg nur solche Erschließungsanlagen zu berücksichtigen sind, die voll in der Baulast der Gemeinde stehen, ist ebenfalls unter dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes gerechtfertigt (ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Urteile vom 10.08.2021 - 2 S 1387/21 - juris Rn. 45 , vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 43 …und vom 01.08.1994 - 2 S 963/93 - juris Rn. 16).
In der sog. Heranziehungsphase, auf die sich § 40 KAG bezieht, ist - weitergehend - die Frage zu beantworten, ob einem im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG erschlossenen Grundstück ein aktueller Erschließungsvorteil vermittelt wird, der es rechtfertigt, von dessen Eigentümer jetzt einen Beitrag zu verlangen (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.02.2023 - 2 S 2691/22 - juris Rn. 12 ; Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 24;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl., § 23 Rn. 23).
Erschlossen im Sinne des § 40 KAG ist demnach ein Grundstück grundsätzlich erst dann, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.02.2023 - 2 S 2691/22 - juris Rn. 13 …und vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 44 ; Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 25; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 27).
Rn. 65 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. etwa Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 12) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. etwa Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33) wird ein durch ein baulich genutztes oder nutzbares Anliegergrundstück von der abzurechnenden Anbaustraße getrenntes Hinterliegergrundstück grundsätzlich nicht durch diese Erschließungsanlage im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB bzw. § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG erschlossen.
Dies trifft etwa auf den hier nicht gegebenen Fall zu, wenn Anlieger- und Hinterliegergrundstück, die derselben Person gehören, über ihre gemeinsame Grenze hinaus einheitlich genutzt werden (vgl. dazu etwa BVerwG…, Urteil vom 15.01.1988 - 8 C 111.86 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33).
Eine schutzwürdige Erwartung der übrigen erschlossenen Grundstückseigentümer ist aber auch dann zu bejahen, wenn das Hinterliegergrundstück durch eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Zufahrt mit der Erschließungsanlage verbunden ist (vgl. zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht BVerwG…, Beschluss vom 18.09.2019 - 9 B 51.18 - juris Rn. 5;… Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 13;… Urteil vom 03.02.1989 - 8 C 78.88 - juris Rn. 24; vgl. zum Landesrecht VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.02.2023 - 2 S 2691/22 - juris Rn. 16 ff; Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33 und 44).
Dies entspricht aber grundsätzlich nicht der Interessenlage, die nach dem Willen des Gesetzgebers in aller Regel dadurch gekennzeichnet ist, dass die Gemeinde die ihr durch die Herstellung von beitragsfähigen Erschließungsanlagen entstandenen Kosten möglichst uneingeschränkt - soweit im Gesetz nicht ausnahmsweise etwas anderes geregelt ist - umzulegen hat (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.02.2023 - 2 S 2691/22 - juris Rn. 18 ; Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 45; Reif in Gössl/Reif u.a., Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG), § 39 Anmerkung 2.1.1).
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
Erschließungsbeitragspflicht des Hinterliegergrundstücks
Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Hinterliegergrundstück durch eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Zufahrt mit der Erschließungsanlage verbunden ist (im Anschluss an VGH Mannheim, Urteil vom 19.06.20212 - 2 S 3312/11 - juris).In der sog. Heranziehungsphase, auf die sich § 40 KAG bezieht, ist - weitergehend - die Frage zu beantworten, ob einem im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG erschlossenen Grundstück ein aktueller Erschließungsvorteil vermittelt wird, der es rechtfertigt, von dessen Eigentümer schon jetzt einen Beitrag zu verlangen (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 24;… vgl. auch Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl., § 23 Rn. 23).
Erschlossen im Sinne des § 40 KAG ist demnach ein Grundstück grundsätzlich erst dann, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 44 ; Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 25; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris RdNr. 27).
Rn. 15 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. etwa Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 12) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. etwa Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33) wird ein durch ein baulich genutztes oder nutzbares Anliegergrundstück von der abzurechnenden Anbaustraße getrenntes Hinterliegergrundstück grundsätzlich nicht durch diese Erschließungsanlage im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB bzw. § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG erschlossen.
Dies trifft etwa auf den hier nicht gegebenen Fall zu, wenn Anlieger- und Hinterliegergrundstück, die derselben Person gehören, über ihre gemeinsame Grenze hinaus einheitlich genutzt werden (vgl. dazu etwa BVerwG…, Urteil vom 15.01.1988 - 8 C 111.86 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33).
Eine schutzwürdige Erwartung der übrigen erschlossenen Grundstückseigentümer ist aber auch dann zu bejahen, wenn das Hinterliegergrundstück (hier des Klägers) durch eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Zufahrt mit der Erschließungsanlage verbunden ist (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 18.09.2019 - 9 B 51.18 - juris Rn. 5;… Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 13;… Urteil vom 03.02.1989 - 8 C 78.88 - juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33 und 44).
Rn. 17 Für eine gesicherte Erschließung im Sinne des Bauplanungsrechts ist nicht erforderlich, dass die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich durch Baulast gesichert ist, sondern es genügt, wenn sie dinglich - wie hier - durch eine Grunddienstbarkeit gesichert ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - juris Rn. 19;… Urteil vom 03.05.1988 - 4 C 54.85 - juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 44).
Dies entspricht aber grundsätzlich nicht der Interessenlage, die nach dem Willen des Gesetzgebers im Regelfall dadurch gekennzeichnet ist, dass die Gemeinde die ihr durch die Herstellung von beitragsfähigen Erschließungsanlagen entstandenen Kosten möglichst uneingeschränkt - soweit im Gesetz nicht ausnahmsweise etwas anderes geregelt ist - umzulegen hat (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 45;… Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 39 Rn. 2.1.1).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. dazu Urteile vom 22.10.2021 - V ZR 92/20 - juris Rn. 5…, vom 30.09.1994 - V ZR 1/94 - juris Rn. 5…, vom 06.10.1989 - V ZR 127/88 - juris Rn. 13 …und vom 03.02.1989 - V ZR 224/87 - juris Rn. 16) ist anerkannt, dass der Eigentümer eines durch Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks - als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis - verpflichtet ist, eine deckungsgleiche Baulast zu übernehmen, wenn die vorzunehmende beiderseitige Interessenabwägung einen Vorrang des Grunddienstbarkeitsberechtigten ergibt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 46;… Urteil vom 13.12.1994 - 2 S 3003/93 - juris Rn. 18).
Es reicht danach aus, dass es auf Grundlage einer bestellten Grundschuld in der Verfügungsmacht des Grundstückseigentümers steht, die für eine aktuelle Bebaubarkeit des Grundstücks aufgestellten - bundesrechtlichen wie landesrechtlichen - Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 38; vgl. zur entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BauGB BVerwG…, Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 35.92 - juris Rn. 11 und 12;… so auch Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 40 Rn. 4.3.2.2.2).
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer …
Es konnte nach der Übereignung an ... auch nicht unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Einheit mit dem verbleibenden Grundstück Flst.-Nr. 5206/9 (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 46.15 -, juris; Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 -, juris, vom 25.11.2004 - 2 S 730/04 -, juris und vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 -, juris) in Anspruch genommen werden, weil es an der hierfür notwendigen Eigentümeridentität bezüglich beider Grundstücke fehlte.Zwar ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass für die Beantwortung der Frage nach dem Erschlossensein durch Anbaustraßen i.S.d. § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG im Einzelfall ausnahmsweise über das Bebauungsrecht hinausgehend darauf abgestellt werden kann, ob die Eigentümer der übrigen Grundstücke nach den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten können, dass auch Grundstücke, deren Erschlossensein auf der Grundlage der bebauungsrechtlichen Situation zu verneinen ist, in den Kreis der erschlossenen Grundstücke einbezogen werden müssen, und sich so die Beitragsbelastung dieser übrigen Grundstücke vermindert (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2012 - 2 S 185/12 -, juris; Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.06.1994 - 8 C 24.92 -, BVerwGE 96, 116 zum Erschließungsbeitragsrecht nach dem BauGB).
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der …
Beitragsrechtlich ist es im Übrigen ohne Belang, ob die Herstellung einer Erschließungsanlage vom Beitragsschuldner subjektiv als vorteilhaft empfunden wird und ob an dieser Erschließungsanlage wegen einer bereits vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück überhaupt ein Interesse besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.05.1973 - IV C 19.72 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 39; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 29.07.2009 - 6 ZB 07.813 - juris Rn. 6;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, aaO, § 9 Rn. 15;… Reif in Gössl/Reif, aaO, § 39 Anm. 1.2.2). - OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen
Dabei ist es zulässig, eine von der Vorstellung des geringeren Vorteils der zweiten Erschließungsanlage ausgehende Regelung in die Erschließungsbeitragssatzung aufzunehmen, die auf die Vermeidung nur einer konkreten finanziellen Doppelbelastung des Eckgrundstücks abstellt und deshalb die Gewährung einer (Eck-)Vergünstigung davon abhängig macht, dass für das Grundstück auch zu den anderen, das Grundstück zusätzlich erschließenden Anlagen ein Beitrag schon gezahlt oder noch zu zahlen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 08. Oktober 1976 - IV C 56.74 -, juris, Rn. 15; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Juni 2012 - 2 S 3312/11 -, juris, Rn. 49).Eine Ermäßigung ist demzufolge ausgeschlossen, wenn ein Grundstück neben der abzurechnenden erschließungsbeitragspflichtigen Anbaustraße noch durch eine weitere beitragsfreie Straße erschlossen wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 19. Juni 2012 - 2 S 3312/11 -, juris, Rn. 49).
- VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün
Mit anderen Worten: Erschlossen im Sinne von § 40 KAG ist ein Grundstück in der Regel erst, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 39 KAG ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 - juris, Rn. 27, m. w. N. zu § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB;… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23. Februar 2023 - 2 S 2691/22 - juris, Rn. 13 , …und vom 17. November 2022 - 2 S 290/22 - juris, Rn. 44 , juris, sowie Urteil vom 19. Juni 2012 - 2 S 3312/11 - juris, Rn. 25). - VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; …
Durch diese sogenannte Mehrfacherschließungsvergünstigung wird eine andere Erschließungsanlage, die bei der Prüfung des Erschlossenseins "hinwegzudenken" ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18.09.2019 - 9 B 51.18 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 29.09.2015 - 9 B 42.15 - juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 39;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 17 Rn. 122), bei der Kostenverteilung wieder "hinzugedacht" mit der Folge, dass sich der Beitrag für das mehrfach erschlossene Grundstück ermäßigt und für die übrigen Grundstücke entsprechend erhöht. - VGH Baden-Württemberg, 30.09.2015 - 3 S 160/15
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Anerkenntnis künftiger …
Die gleichen Grundsätze gelten für den Begriff des Erschlossenseins im Sinne der für das Land Baden-Württemberg maßgebenden Regelung in § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.6.2012 - 2 S 3312/11 - KStZ 2012, 211).
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