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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21865
OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06 (https://dejure.org/2007,21865)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2007 - 2 S 53.06 (https://dejure.org/2007,21865)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2007 - 2 S 53.06 (https://dejure.org/2007,21865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 114; ; VwGO § 123; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwVfG § 37 Abs. 1; ; BauO Bln § 60 Abs. 1; ; BauO Bln § 79; ; BauO Bln § 79 Satz 2; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; BO 58 § 7 Nr. 8; ; BO 58 § 7 Nr. 8 Buchstabe b); ; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bordelle oder bordellartige Betriebe als zulässige Nutzungen in einem allgemeinen Wohngebiet; Erfordernis einer Auslegung des verfügenden Teils eines Verwaltungsaktes zur Feststellung der inhaltlichen Bestimmtheit dieses Verwaltungsaktes; Erlass einer Nutzungsuntersagung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 09.04.2003 - 2 S 5.03

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrieb; Wohngebiet; Mischgebiet; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06
    Dass das Prostitutionsgesetz nicht die an dem städtebaulichen Leitbild eines dem Wohnen dienenden Baugebietes orientierte negative Einschätzung der Umgebungsauswirkungen von Bordellen und bordellartigen Betrieben in diesen Bereichen beeinflussen und gegebenenfalls zu einer planungsrechtlichen Privilegierung führen kann, versteht sich von selbst (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 9. April 2003, Grundeigentum 2003, 961; sowie Gurlit, Verwaltungsarchiv 2006, 409, 427).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06
    Ob ein Verwaltungsakt gemäß § 37 Abs. 1 VwVfG inhaltlich hinreichend bestimmt ist, ist durch Auslegung seines verfügenden Teils im Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umständen festzustellen; dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern darauf, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der angefochtenen Bescheide unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997, BVerwGE 104, 301, 318; OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 3 B 239/04 -, S. 2 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95

    Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06
    Es handelt sich mithin bereits um einen größeren Bordellbetrieb und nicht etwa nur um die - gegebenenfalls auch nur gelegentliche - Ausübung der Prostitution in ansonsten als Wohnung genutzten Räumen, d.h. einer Nutzung, die als sog. Wohnungsprostitution bauplanungsrechtlich möglicherweise anders zu beurteilen wäre (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995, BRS 57 Nr. 69).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2005 - 10 S 3.05

    Genehmigungsfähigkeit eines bordellartigen Betriebes; Formelle Illegalität als …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06
    Bei einem Bordellbetrieb der hier vorliegenden Art und Größe ist von einem gebietsübergreifenden Einzugsbereich, einer erheblichen Kundenfluktuation (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2005 - OVG 10 S 3.05 -, S. 7 des Entscheidungsabdrucks) und infolge dessen von einem spürbar erhöhten An- und Abfahrtsverkehr auszugehen.
  • VG Berlin, 17.06.2020 - 19 K 572.17

    Beseitigungsanordnung: Verstoß gegen das Verunstaltungsverbot

    Der bloße Verzicht auf ein Einschreiten stellt von vornherein kein Verhalten dar, auf das sich ein Vertrauen des Betroffenen gründen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 11), weshalb der Einwand der Klägerin, der Beklagte sei in Kenntnis der Gestaltung des Erdgeschossbereichs trotz Kenntnis zunächst nicht eingeschritten, nicht verfangen kann.
  • VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14

    Umspannwerk kann im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein

    Die Rechtsprechung ist deshalb dazu übergegangen, bei der Anwendung des § 7 Nr. 8 Satz 1 lit. b Var. 3 BO 58 die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO entsprechend heranzuziehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 9 …und vom 25. November 2015 - OVG 2 N 29.15 -, juris Rn. 5).

    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit eines Gewerbebetriebs sind demnach alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007, a.a.O., Rn. 9 …und vom 25. November 2015, a.a.O., Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG…, Beschluss vom 25. März 2004 - 4 B 15/04 -, juris Rn. 9).

  • VG Berlin, 15.07.2015 - 19 K 273.14

    Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt im allgemeinen Wohngebiet

    Rn. 43 Die Frage, ob ein Bauvorhaben als gewerblicher Kleinbetrieb Nachteile oder Belästigungen für die nähere Umgebung verursachen kann, ist grundsätzlich auf der Grundlage einer typisierenden Betrachtungsweise zu beantworten, wobei die Rechtsprechung zur ausnahmsweisen Zulassung sonstiger nicht störender Gewerbebetriebe gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO insoweit entsprechend herangezogen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 9).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bauherr aufgrund eines über das bloße Nichteinschreiten hinausgehenden Verhaltens der Behörde ein berechtigtes Vertrauen darauf haben durfte, dass die Behörde auch in Zukunft nicht gegen das Bauvorhaben vorgehen wird (sog. aktive oder qualifizierte Duldung; vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 29. November 2013 - OVG 7 A 1879/12 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2010 - 2 S 15.10

    (Keine) sozialethische Bewertung; Anhörung; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; …

    Die Nutzungsuntersagung erweist sich in diesen Fällen nur dann als ermessensfehlerhaft, wenn die streitige Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz steht oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris).

    Für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit relevant sind alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (vgl. Beschluss des Senats vom 2. März 2007, a.a.O.).

    Der Senat hat bereits früher klargestellt, dass der belästigende Charakter von Bordellen und bordellartigen Betrieben nicht aus einer sittlichen Bewertung der Prostitutionstätigkeit folgt, sondern aus dem städtebaulichen Konfliktpotenzial, und dass sich die der Beschwerdebegründung sinngemäß zugrunde liegende Annahme verbietet, dass solche Betriebe infolge des Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes planungsrechtlich privilegiert werden müssten (vgl. Beschluss des Senats vom 2. März 2007, a.a.O.).

  • VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Umspannwerkes

    Die Rechtsprechung ist deshalb dazu übergegangen, bei der Anwendung des § 7 Nr. 8 Satz 1 lit. b Var. 3 BO 58 die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO entsprechend heranzuziehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 9 …und vom 25. November 2015 - OVG 2 N 29.15 -, juris Rn. 5).

    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit eines Gewerbebetriebs sind demnach alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007, a.a.O., Rn. 9 …und vom 25. November 2015, a.a.O., Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG…, Beschluss vom 25. März 2004 - 4 B 15/04 -, juris Rn. 9).

  • VG Berlin, 04.09.2012 - 3 L 216.12

    Kein Doktortitel in "Ufology" über Groupon

    Ob ein Verwaltungsakt diesen Anforderungen genügt, ist durch Auslegung seines verfügenden Teils im Zusammenhang mit seinen Gründen und sonstigen, dem Betroffenen bekannten oder für ihn ohne weiteres erkennbaren Umständen festzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2007, OVG 2 S 53.06, zit. n. juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2015 - 2 N 29.15

    Bordell; allgemeines Wohngebiet; Gebietsverträglichkeit; Nutzungsuntersagung; …

    Ob ein Vorhaben diesen Anforderungen entspricht, ist nach der Rechtsprechung zum Erfordernis der Gebietsverträglichkeit auf der Grundlage einer typisierenden Betrachtungsweise zu beurteilen (vgl. Beschluss des Senats vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 9;… BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2004 - 4 B 15.04 -, juris Rn. 9;… Beschluss vom 28. Februar 2008 - 4 B 60.07 -, juris Rn. 8; …und vom 31. Juli 2013 - 4 B 8.13 -, juris Rn. 7).

    Das streitgegenständliche Vorhaben ist, insbesondere hinsichtlich seiner Lage und des Betriebsumfangs, mit dem Vorhaben vergleichbar, das dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des Senats vom 2. März 2007 (a.a.O.) zugrundelag.

  • VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20

    Baurecht: Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung eines bordellartigen Betriebes …

    Rn. 44 Zum anderen ist, selbst wenn man der Bauaufsichtsbehörde entgegen den bisherigen Ausführungen eine positive Kenntnis von der konkreten Betriebsart der Antragstellerin unterstellen wollte, in der Rechtsprechung auch geklärt, dass der bloße Verzicht auf ein behördliches Einschreiten bei Kenntnis der Nutzung, das hier allenfalls vorläge, von vornherein kein Verhalten darstellt, auf das sich ein Vertrauen des Betroffenen gründen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 29. November 2013 - OVG 7 A 1879/12 -, juris Rn. 5).

    Da die Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO dem Gericht obliegt, ist das oben beschriebene öffentliche Vollziehungsinteresse regelmäßig auch nicht allein wegen einer zeitweisen Untätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde zu verneinen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2007, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11

    Nutzungsuntersagung, Brandschutz, Bestandsschutzermessen

    Anderes mag zwar wegen des aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgenden Verbotes widersprüchlichen Verhaltens unter der Voraussetzung gelten, dass die Behörde die illegale Nutzung nicht nur geduldet, sondern darüber hinaus ein Verhalten gezeigt hat, nach dem der Betroffene darauf vertrauen konnte, eine Nutzungsuntersagungsverfügung werde nicht mehr ergehen (OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 2. März 2007 - 2 S 53.06 -, zit. nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2020 - 2 S 77.19

    Einschreiten bei formeller Baurechtswidrigkeit; Einschreiten nach längerem …

    Rn. 15 Der Ansatz, dass selbst eine längere faktische Duldung der illegalen Nutzung einer baulichen Anlage die Bauaufsichtsbehörde nicht daran hindert, die Einstellung der Nutzung zu fordern, solange die Behörde nicht darüber hinaus ein Verhalten gezeigt hat, nach dem der Bauherr darauf vertrauen konnte, eine Nutzungsuntersagungsverfügung werde nicht mehr ergehen, entspricht den in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Maßstäben (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 11;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Juni 2017 - OVG 10 N 27.14 -, juris Rn. 15, …und vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 67.17 -, juris Rn. 12;… OVG Nordrh.-Westfalen, Beschlüsse vom 3. September 2018 - 10 B 1126/18 -, juris Rn. 9 f., …und vom 20. Januar 2015 - 2 B 1447/14 -, juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 08.10.2015 - 19 L 294.15

    Keine Riesenplakatwerbung am Ernst-Reuter-Platz

  • VG Berlin, 12.01.2016 - 19 L 207.15

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros im Mischgebiet

  • VG Berlin, 28.04.2010 - 19 A 114.07

    Nutzungsuntersagung; Gebührenbescheid; prostitutive Einrichtung; …

  • VG Berlin, 18.05.2020 - 19 K 672.17

    Nutzungsuntersagung für ungenehmigte bauliche Anlagen

  • VG Berlin, 06.08.2018 - 19 L 32.18

    Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung nebst Zwangsmittelandrohung

  • VG Berlin, 22.01.2016 - 23 K 618.14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Berlin, 31.07.2013 - 19 L 175.13

    Baurecht: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines …

  • VG Berlin, 22.01.2016 - 23 K 399.14

    Anordnung einer Abschiebung nach Bulgarien

  • VG Berlin, 10.09.2015 - 19 K 174.14
  • VG Berlin, 18.08.2015 - 4 L 258.15

    Sonntagsruhe für Supermarkt am Innsbrucker Platz

  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10

    Nutzungsuntersagung, Duldung, formelle Illegalität

  • VG Berlin, 12.05.2014 - 19 L 35.14

    Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung nach mehrjähriger Zurückstellung des …

  • VG Berlin, 28.09.2007 - 13 A 115.07
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