Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung - Equal-Pay-Ansprüche des Leiharbeitnehmers
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschlussfrist; tarifliche; Bezugnahme; Tarifvertrag; mehrgliedriger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfall von Differenzlohnansprüchen eines Leiharbeitnehmers bei einzelvertraglicher Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 14.02.2012 - 3 Ca 986/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
- BAG, 17.09.2014 - 5 AZR 263/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07
Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
Eine Ausschlussklausel, wonach Ansprüche innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit geltend gemacht werden müssen, benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen (vgl. BAG Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07).Zweistufige Ausschlussfristen können geteilt werden, sodass die Unwirksamkeit der Geltendmachungsfrist der zweiten Stufe nicht die Wirksamkeit der ersten Stufe berühren würde (vgl. BAG Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07).
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
Rn. 16 Der Kläger machte, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10, die vorbezeichnete Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Tarifunfähigkeit des CGZP bestätigt hatte, gegenüber der Beklagten mit Schreiben vom 25.02.2011 rückwirkend ab 04.09.2007 Zahlungsansprüche aufgrund des bei dem Entleiher geltenden Manteltarifvertrages der Tarifgruppe R. in Verbindung mit den dort benannten Vergütungsordnungen geltend, ferner fordert er für die Jahre 2007 bis 2010 Weihnachts- und Sonderzuwendungen.Rn. 53 Der Lauf der Ausschlussfristen ist nicht erst mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - angelaufen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
Tariffähigkeit der CGZP
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
Rn. 8 Nach dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009, 23 TaBV 1016/09, in welchem dieses der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit absprach, schloss der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP) am 15.03.2010 mit der CGZP, der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der DHV, dem Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD), dem Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB) sowie der Gesundheitsgewerkschaft medsonet auf Gewerkschaftsseite einen Manteltarifvertrag ab.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 -, allerspätestens aber die diesen Beschluss bestätigende Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - hat hinreichenden Anlass geboten, von einer möglichen Unwirksamkeit der mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge auszugehen mit der Folge, dass evtl. Ansprüche aus dem Grundsatz Equal-Pay begründet sein könnten.
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
Soweit es um die Tariffähigkeit geht, steht diese hinsichtlich der am MTV beteiligten CGM nach Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - fest. - BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00
Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
Ist der ausdrücklich in Bezug genommene Tarifvertrag mangels Tariffähigkeit einer Vertragspartei unwirksam, berührt dies nicht die Wirkungen der Verweisung (vgl. BAG Urteil vom 22.01.2002 - 9 AZR 601/00, LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11). - BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05
Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
Rn. 67 Es ist anerkannt, dass bei einem sogenannten mehrgliedrigen Tarifvertrag, also einem solchen, der mit einheitlichen Wortlaut die rechtlich aber im Übrigen selbständigen Tarifverträge der beteiligten einzelnen Gewerkschaften zusammenfasst, die Rechtswirksamkeit der einzelnen Tarifverträge getrennt voneinander zu beurteilen ist und eine etwaige fehlende Tariffähigkeit bzw. Tarifzuständigkeit eines Verbandes nicht die Unwirksamkeit der von anderen Verbänden abgeschlossenen Tarifverträge nach sich zieht (vgl. BAG Urteil vom 15.11.2006 - 10 AZR 665/05). - BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08
Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
Rn. 63 Für die Beurteilung der Intransparenz einer Bezugnahmeklausel kommt es darauf an, ob die in Bezug genommenen Regelungen im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung hinreichend bestimmbar sind (vgl. BAG Urteil vom 18.11.2009 - 4 AZR 493/08). - LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11
"Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
Ist der ausdrücklich in Bezug genommene Tarifvertrag mangels Tariffähigkeit einer Vertragspartei unwirksam, berührt dies nicht die Wirkungen der Verweisung (vgl. BAG Urteil vom 22.01.2002 - 9 AZR 601/00, LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11). - ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 -, allerspätestens aber die diesen Beschluss bestätigende Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - hat hinreichenden Anlass geboten, von einer möglichen Unwirksamkeit der mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge auszugehen mit der Folge, dass evtl. Ansprüche aus dem Grundsatz Equal-Pay begründet sein könnten. - BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76
Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
Dem steht nicht der Auslegungsgrundsatz entgegen, dass die Arbeitsvertragsparteien regelmäßig einen Tarifvertrag nur so in Bezug nehmen wollen, wie er auch tarifrechtlich gilt (vgl. BAG Urteil vom 07.12.1977, 4 AZR 474/76 = AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9).
- LAG Nürnberg, 08.05.2013 - 4 Sa 565/12
Ausschlussfrist - Neuregelung - Alt-Ansprüche
Rn. 57 Vielmehr auch alle bereits fällig gewordenen Ansprüche, die mit Inkrafttreten der Ausschlussfristenregelung erstmals einer rechtswirksamen Geltendmachungspflicht unterstellt werden - mit Fristbeginn ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungsvereinbarung (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz vom 29.11.2012 - 2 Sa 168/12, LAG Düsseldorf vom 24.10.2012 - 5 Sa 704/12 - beide zitiert in juris; LAG Nürnberg vom 06.03.2013 - 4 Sa 106/12 - n.v.).
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Rechtsprechung
| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2013 - 2 Sa 168/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Verdachtskündigung
- IWW
KSchG § 1
- ra.de
- rechtsportal.de
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
Unbegründete Verdachtskündigung bei fehlenden Anzeichen für betrügerisches Erschleichen eines Vermittlungsgutscheins zugunsten des Ehemannes - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Bindung der Arbeitsgerichtsbarkeit an Beurteilung des Kündigungssachverhalts in einem Strafverfahren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verdachtskündigung bei fehlenden Anzeichen für betrügerisches Erschleichen eines Vermittlungsgutscheins zugunsten des Ehemannes
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 15.06.2012 - 5 Ca 1762/11
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2013 - 2 Sa 168/12
- BAG, 22.08.2013 - 6 AZN 392/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11
Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2013 - 2 Sa 168/12
Die Umstände, die ihn begründen, dürfen nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ebenso gut durch ein Geschehen zu erklären sein, dass eine außerordentliche Kündigung nicht zu rechtfertigen vermöchte (BAG 21.06.2012 - 2 AZR 694/11 - m. w. N.). - BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2013 - 2 Sa 168/12
Die Beurteilung in einem Strafverfahren ist für die Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit nicht bindend (BAG -2 AZR 620/96- m. w. N.).
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