Rechtsprechung
| LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kündigung des Insolvenzverwalters wegen Betriebsstilllegung. Der etwaige Vorbehalt des Insolvenzverwalters, die von ihm getroffene Stilllegungsentscheidung im Falle eines anderslautenden Beschlusses der Gläubigerversammlung oder des Gläubigerausschusses zu revidieren, ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 113 Abs. 1 Satz 1 InsO in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung, 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, 157, 158 InsO, 286 ZPO
Kündigung des Insolvenzverwalters wegen Betriebsstilllegung. Der etwaige Vorbehalt des Insolvenzverwalters, die von ihm getroffene Stilllegungsentscheidung im Falle eines anders-lautenden Beschlusses der Gläubigerversammlung oder des Gläubigerausschusses zu revi-dieren, ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld - 3 Ca 938/03
- LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Plante der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt die bereits eingeleitete und durchgeführte Betriebsstilllegung, führt eine spätere unerwartete Betriebsfortführung nicht zum Wegfall des Kündigungsgrundes (BAG vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - NZA 2003, 93 und vom 09.02.1994 - 2 AZR 666/93 - NZA 1994, 686).Die Beklagte hat dadurch nach außen hin die Verbindlichkeit ihrer Entscheidung hinreichend zum Ausdruck gebracht (vgl. dazu BAG vom 08.04.2003 - 2 AZR 15/02 - NZA 2004, 343; BAG vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - NZA 2003, 93 und vom 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - NZA 1997, 1050).
Rn. 32 Selbst wenn die Beklagte in der Zeit nach Ausspruch der Kündigung versucht hätte, den Betriebs als Ganzes oder Betriebsteile davon zu veräußern, stünde dies der Wirksamkeit der Kündigung nicht entgegen (BAG vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - unter B III 1. b) bb) der Gründe; BAG vom 07.03.1996 - 2 AZR 298/95 - n.v.).
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung
Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Dies setzt den ernsthaften und endgültig gefassten Entschluss der Beklagten voraus, den Betriebszweck dauernd oder für eine nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG vom 21.06.2001 - 2 AZR 137/00 - AP Nr. 50 zu § 15 KSchG 1969).Äußere Begleitumstände und tatsächliche Entwicklungen lassen aber Rückschlüsse darauf zu, ob die behauptete Stilllegungsabsicht zutrifft (vgl. BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477 und BAG vom 21.06.2001 - 2 AZR 137/00 - NZA 2002, 212).
- BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Das Gericht muss sich mit einer persönlichen Gewissheit begnügen, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 1993, 935, 937).
- BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96
Betriebsstillegung durch Konkursverwalter
Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Die Beklagte hat dadurch nach außen hin die Verbindlichkeit ihrer Entscheidung hinreichend zum Ausdruck gebracht (vgl. dazu BAG vom 08.04.2003 - 2 AZR 15/02 - NZA 2004, 343; BAG vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - NZA 2003, 93 und vom 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - NZA 1997, 1050). - BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02
Kündigung - Insolvenz - Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung
Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Die Beklagte hat dadurch nach außen hin die Verbindlichkeit ihrer Entscheidung hinreichend zum Ausdruck gebracht (vgl. dazu BAG vom 08.04.2003 - 2 AZR 15/02 - NZA 2004, 343; BAG vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - NZA 2003, 93 und vom 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - NZA 1997, 1050). - BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98
Anforderungen an substantiiertes Bestreiten
Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Nur bei qualifiziertem Bestreiten und begründeten Zweifeln kann eine weitere Substantiierung und Konkretisierung erforderlich sein (vgl. dazu BGH NJW 1999, 1404 und NJW 1995, 3311). - BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Äußere Begleitumstände und tatsächliche Entwicklungen lassen aber Rückschlüsse darauf zu, ob die behauptete Stilllegungsabsicht zutrifft (vgl. BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477 und BAG vom 21.06.2001 - 2 AZR 137/00 - NZA 2002, 212). - BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93
Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Plante der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt die bereits eingeleitete und durchgeführte Betriebsstilllegung, führt eine spätere unerwartete Betriebsfortführung nicht zum Wegfall des Kündigungsgrundes (BAG vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - NZA 2003, 93 und vom 09.02.1994 - 2 AZR 666/93 - NZA 1994, 686). - BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Daher geht es vorliegend nicht um eine erst künftig geplante Betriebsstilllegung, welche bereits greifbare Formen angenommen hat und die bei vernünftiger betriebswirtschaftlicher Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus kein Beschäftigungsbedarf mehr besteht (vgl. dazu BAG vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 - NZA 1991, 891). - LAG Düsseldorf, 08.05.2003 - 10 (11) Sa 246/03
Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne …
Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Nur im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO von Bedeutung sein, ob das Insolvenzgericht einer beabsichtigten Stilllegung des Betriebes zugestimmt hat (LAG Düsseldorf vom 08.05.2003 - 10 (11) Sa 246/03 - NZA-RR 2003, 466 = ZIP 2003, 1811). - BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 298/95
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung im Konkurs - Ernsthafter und …
- LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03
"Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der …
Äußere Begleitumstände und tatsächliche Entwicklungen lassen aber Rückschlüsse darauf zu, ob die bloße Behauptung der Stilllegungsabsicht zutrifft (LAG Hamm, Urt. v. 07.07.2004 - 2 Sa 175/04, n.v.).Der bloße Vorbehalt des Insolvenzverwalters, falls sich wider Erwarten in der Folgezeit doch noch eine Möglichkeit zur Betriebsveräußerung ergeben sollte, werde er die Chance wahrnehmen, steht seiner ernsthaften und endgültigen Stilllegungsabsicht im Kündigungszeitpunkt nicht entgegen (…BAG, Urt. v. 07.03.1996 - 2 AZR 298/95, RzK I 5f Nr. 22;… LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.01.2002 - 10 Sa 350/01, RzK I 5f Nr. 33 = ZInsO 2002, 248 = ZInsO 2002, 500; LAG Hamm, Urt. v. 07.07.2004 - 2 Sa 175/04, n.v.).
- LAG Hamm, 30.04.2008 - 6 Sa 1800/07
Zulässigkeit der Berufung
Dies rechtfertigt es, bereits der Erklärung des Beklagten, er habe eine Stilllegungsentscheidung getroffen, ein gewisses Gewicht beizumessen (LAG Hamm 07. Juli 2004 - 2 Sa 175/04).Im Falle einer zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung nicht vorhersehbaren anderen Entwicklung (z.B. neue Aufträge, Angebot eines Betriebserwerbers) hätte eine etwaige Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeiten keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung gehabt (LAG Hamm 07. Juli 2004 - 2 Sa 175/04).
- LAG Hamm, 30.04.2008 - 6 Sa 1853/07
Zulässigkeit der Berufung
Dies rechtfertigt es, bereits der Erklärung des Beklagten, er habe eine Stilllegungsentscheidung getroffen, ein gewisses Gewicht beizumessen (LAG Hamm 07. Juli 2004 - 2 Sa 175/04).Im Falle einer zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung nicht vorhersehbaren anderen Entwicklung (z.B. neue Aufträge, Angebot eines Betriebserwerbers) hätte eine etwaige Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeiten keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung gehabt (LAG Hamm 07. Juli 2004 - 2 Sa 175/04).
- LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei andauernden …
Äußere Begleitumstände und tatsächliche Entwicklungen können aber Rückschlüsse darauf zulassen, ob die behauptete Stilllegungsabsicht zutrifft (BAG 27.11.2003, 2 AZR 48/03, NRZ 2004, 477; LAG Hamm 07.07.2004, 2 Sa 175/04, LAG Report 2005, 56).Der bloße Vorbehalt des Insolvenzverwalters, sich der Möglichkeit einer künftigen Betriebsveräußerung nicht zu verschließen, falls sich wider Erwarten eine entsprechende Chance ergeben sollte, steht einer ernsthaften und endgültigen Stilllegungsabsicht im Kündigungszeitpunkt nicht entgegen (BAG 07.03.1997, 1 AZR 298/95 Juris; LAG Hamm 07.07.2004, 2 Sa 175/04; LAG Hamm 30.04.2008, 6 Sa 1800/07 Juris).
- LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04
Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter
Äußere Begleitumstände und tatsächliche Entwicklungen lassen aber Rückschlüsse darauf zu, ob die bloße Behauptung der Stilllegungsabsicht zutrifft (LAG Hamm v. 07.07.2004 - 2 Sa 175/04, LAGReport 2005, 56). - LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04
Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines …
Äußere Begleitumstände und tatsächliche Entwicklungen lassen aber Rückschlüsse darauf zu, ob die bloße Behauptung der Stilllegungsabsicht zutrifft (LAG Hamm v. 07.07.2004 - 2 Sa 175/04, LAGReport 2005, 56). - LAG Hamm, 06.10.2010 - 6 Sa 430/10 6 Sa 430/10 Entwicklungen können aber Rückschlüsse darauf zulassen, ob die behauptete Stilllegungsabsicht zutrifft (BAG 27.11.2003 - 2 AZR 48/03; LAG Hamm 07.07.2004 2 Sa 175/04; LAG Hamm 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09).
Der bloße Vorbehalt des Insolvenzverwalters, sich der Möglichkeit einer künftigen Betriebsveräußerung nicht zu verschließen, falls sich wider Erwarten eine entsprechende Chance ergeben sollte, steht jedoch einer ernsthaften und endgültigen Stilllegungsabsicht im Kündigungszeitpunkt nicht entgegen (BAG 07.03.1997 - 1 AZR 298/95; LAG Hamm 07.07.2004 - 2 Sa 175/04; LAG Hamm 30.04.2008, 6 Sa 1800/07).
- LAG Hamm, 02.08.2006 - 6 (4) Sa 1518/04
Stilllegungsbeschluss in der Insolvenz
Rn. 27 Dies rechtfertigt es, bereits der Erklärung der Beklagten zu 1), sie habe eine Stilllegungsentscheidung getroffen, ein gewisses Gewicht beizumessen (LAG Hamm 07. Juli 2004 - 2 Sa 175/04).Im Falle einer zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung nicht vorhersehbaren anderen Entwicklung (z.B. neue Aufträge, Angebot eines Betriebserwerbers) hätte eine etwaige Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeiten keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung gehabt (LAG Hamm 07. Juli 2004 - 2 Sa 175/04).
- LAG Hamm, 02.08.2006 - 6 (4) Sa 1519/04
Stilllegungsbeschluss in der Insolvenz
Rn. 27 Dies rechtfertigt es, bereits der Erklärung der Beklagten zu 1), sie habe eine Stilllegungsentscheidung getroffen, ein gewisses Gewicht beizumessen (LAG Hamm 07. Juli 2004 - 2 Sa 175/04).Im Falle einer zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung nicht vorhersehbaren anderen Entwicklung (z.B. neue Aufträge, Angebot eines Betriebserwerbers) hätte eine etwaige Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeiten keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung gehabt (LAG Hamm 07. Juli 2004 - 2 Sa 175/04).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".