Insolvenzordnung
| 4. Teil - Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse (§§ 148 - 173) |
| 2. Abschnitt - Entscheidung über die Verwertung (§§ 156 - 164) |
(1) Will der Insolvenzverwalter vor dem Berichtstermin das Unternehmen des Schuldners stillegen oder veräußern, so hat er die Zustimmung des Gläubigerausschusses einzuholen, wenn ein solcher bestellt ist.
(2) 1Vor der Beschlußfassung des Gläubigerausschusses oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, vor der Stillegung oder Veräußerung des Unternehmens hat der Verwalter den Schuldner zu unterrichten. 2Das Insolvenzgericht untersagt auf Antrag des Schuldners und nach Anhörung des Verwalters die Stillegung oder Veräußerung, wenn diese ohne eine erhebliche Verminderung der Insolvenzmasse bis zum Berichtstermin aufgeschoben werden kann.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2007 | Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens | 13.04.2007 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 158 InsO
76 Entscheidungen zu § 158 InsO in unserer Datenbank:
- KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
Beschwerdebefugnis eines Gesellschafters gegen Zurückweisung einer Anmeldung ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 15.11.2021 - 22 W 55/21
Bestellung zum Geschäftsführer Zurückweisung eines Eintragungsantrags Fehlende ...
- KG, 15.11.2021 - 22 W 55/21
- BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17
Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters; ...
- LAG Hamm, 16.01.2002 - 2 Sa 1133/01
Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters wegen Stilllegung des ...
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2019 - 14 Ca 1098/18
- ArbG Düsseldorf, 07.09.2018 - 13 Ca 4051/18
- ArbG Düsseldorf, 06.06.2018 - 12 Ca 1144/18
- ArbG Düsseldorf, 06.06.2018 - 8 Ca 1068/18
- ArbG Düsseldorf, 06.06.2018 - 8 Ca 1069/18
- ArbG Düsseldorf, 06.06.2018 - 8 Ca 1195/18