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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1956 - 2 StE 15/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,696
BGH, 22.12.1956 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1956,696)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1956 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1956,696)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1956 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1956,696)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 20.08.1958)

    Billig verkauft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 163
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht, …

    Auch wer die staatsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktionen aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].

    Das Landgericht verkennt die rechtliche Bedeutung der Entscheidungen BGHSt 10, 163 und 11, 171.

  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

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  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Der besonderen Feststellung eines Einordnungswillens bedarf es hiernach nicht mehr (Fortentwicklung von BGHSt 10, 163 und BGHSt 11, 171).

    Sicherlich wird bei einem schon nach seiner Gesinnung verfassungsfeindlich eingestellten Täter die verfassungsfeindliche Zielsetzung besonders nahe liegen; aber auch bei einem gesinnungsmäßig neutralen Täter ist eine verfassungsfeindliche Zielsetzung durchaus möglich, mag sie sich auf den verfassungsfeindlichen Erfolg auch nur als Neben- oder Zwischenziel richten (vgl. BGHSt 10, 163, 170).

    In den Darlegungen dieser Rechtsauffassung lag der Schwerpunkt der mehrfach genannten Grundsatzentscheidungen BGHSt 9, 142; 11, 171 und auch der Entscheidung BGHSt 10, 163.

    Die frühere weite Auslegung der Absicht als bestimmter Vorsatz in seinen beiden Erscheinungsformen hat den Senat dazu veranlaßt, in den nach seinen äußeren Merkmalen wertneutralen, erst durch das innere Merkmal der verfassungsfeindlichen Absicht geprägten Tatbestand des § 100d Abs. 2 StGB das "ungeschriebene" Tatbestandsmerkmal der (sachlichen und persönlichen) "Eingliederung" in fremde verfassungsfeindliche Bestrebungen einzuführen, um zu vermeiden, daß Tätergruppen getroffen werden, die nach Sinn und Zweck des Staatsgefährdungsrechts nicht getroffen werden sollten (BGHSt 10, 163, 170; 11, 171, 179 ff).

  • BGH, 28.11.1962 - 3 StR 39/62

    Freispruch von der Anklage eines Vergehens - Vorliegen einer Absicht

    Welche der nach dem jeweiligen Gesetzeswortlaut gegebenen Auslegungsmöglichkeiten zutrifft, kann auch aus dem Aufbau des § 91 und aus seiner Stellung im Zusammenhang der Staatsgefährdungsvorschriften nicht mit Sicherheit entnommen werden, auch nicht aus der Auslegung des Merkmals der verfassungsfeindlichen Absicht in anderen Strafvorschriften, zum Beispiel in den §§ 94, 100 d Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGHSt 9, 142; 10, 163 [BGH 20.02.1957 - 3 StR 92/56]; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].
  • BGH, 02.03.1961 - 3 StR 49/60

    Friedrich Karl Kaul

    In seiner Rechtsprechung zu § 100 d Abs. 2 StGB hat der Senat die ausdrückliche Feststellung eines Eingliederungswillens des Täters (vgl. UA 44) nur bei solchen Angeklagten für erforderlich gehalten, die nicht schon ideologische Parteigänger ihres Beziehungspartners sind (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57];… BGH 3 StR 7/60 vom 30. März 1960 = Wagner GA 1961, 129, 150 C Nr. 5).
  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

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  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 14/62

    Verunglimpfungen der Bundesregierung und des Bundesministers für Verteidigung …

    Zu Unrecht meint die Revision auch unter Berufung auf BGHSt 10, 163, im angefochtenen Urteil fehle die Feststellung, dass sich der Angeklagte in die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der SED, die er nach Feststellung der Strafkammer mit seinem Artikel fördern wollte, habe "eingliedern" wollen.

    Dieser Gesichtspunkt hat nur bei § 100 d Abs. 2 StGB Bedeutung, wo er, falls der Täter nicht ohnehin die Ziele der verfassungsfeindlichen Vereinigung teilt als Beweisanzeichen für den inneren Tatbestand in Betracht kommt (BGHSt 10, 163; 15, 156, 157 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60]; BGH 3 StR 10/62 vom 13. April 1962).

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61

    Unterhaltung von Beziehungen zum Sowjetzonalen Deutschen Turn- und Sportbund …

    Es gehört deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 3 StR 7/60 vom 30. März 1960; 3 StR 10/61 vom 21. April 1961) zum inneren Tatbestand des § 100 d Abs. 2 StGB in der Begehungsform des Förderns, dass der Täter sich in irgendeiner Weise zum Werkzeug der Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der fremden Vereinigung machen will, dass er sich in diese Bestrebungen "eingeordnet" hat.

    Auch wer die Staats- und verfassungsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktion aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 15, 155, 156) [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60].

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 10/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Dafür müssen äussere Anzeichen vorhanden sein, die den sicheren Schluß auf den Einordnungswillen zulassen (BGHSt 11, 171; BGHSt 10, 163).

    Unter diesen Umständen sind nach den Grundsätzen BGHSt 11, 171 Feststellungen darüber erforderlich, ob sich der Angeklagte, wenn auch vielleicht um eigener abweichender Ziele willen (BGHSt 10, 163), bewußt in die Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der SED eingegliedert, sich also zum Werkzeug staatsfeindlicher Kräfte gemacht hat.

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen …

    Andernfalls kommt es darauf an, ob er sich den fremden verfassungsfeindlichen Bestrebungen durch sein Verhalten eingegliedert hat (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].
  • BGH, 22.05.1959 - 1 StE 3/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 3/63

    Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer in Tateinheit …

  • BGH, 30.03.1960 - 3 StR 7/60

    Einordnung des Weiterbestehens der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als …

  • BGH, 21.02.1962 - IV ZR 191/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 28/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62

    Bestimmung der Absicht im Sinne des § 94 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme eines …

  • BGH, 14.06.1961 - 7 StE 3/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 19/61

    Rüge der Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts - Rüge der unrichtigen …

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Rechtsprechung
   BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,534
BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1964,534)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1964 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1964,534)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1964 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1964,534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme des Verfahrens im Falle einer strafbaren Eidespflichtverletzung eines Zeugen - Ursächlichkeit zwischen Zeugenaussage und Urteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 365
  • JR 1964, 427
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.06.1923 - V 369/23

    Zur Fragestellung nach mildernden Umständen, wenn neben einfachem Raub oder einem …

    Auszug aus BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56
    Das Wiederaufnahmegericht darf daher nicht zu Lasten des Antragstellers Beweisanzeichen hinzufügen, die das damalige Gericht nicht zu seinen Lasten verwertet hatte, mag es sie gekannt haben oder nicht (RGSt 57, 318; Eb. Schmidt StPO § 370 Anm. 7).
  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren …

    Das Wiederaufnahmegericht muss sich bei dieser Prüfung - wie schon bei der hypothetischen Prüfung im Rahmen des Aditionsverfahrens nach § 368 StPO (BGHSt 18, 225; vgl. BGHSt 17, 303; BGHSt 19, 365;… Beck"scher Onlinekommentar StPO § 368 Rn. 13) - auf den Standpunkt des erkennenden Gerichts stellen (…Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 21;… Karlsruher Kommentar / Schmidt aaO;… Münchener Kommentar / Engländer / Zimmermann § 370 Rn. 10;… BVerfG NJW aaO;… OLG Bremen aaO; OLG Karlsruhe Justiz 1984, 309;… BayVerfGH BeckRS 2016, 52503 Rn. 37) und dabei alle von diesem erhobenen und in den Urteilsgründen gewürdigten Beweise erneut unter Einbeziehung des Ergebnisses der im Rahmen des Probationsverfahrens nach § 369 StPO durchgeführten Beweisaufnahme würdigen (…Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 20 und 21;… Meyer-Goßner / Schmitt aaO;… OLG Karlsruhe GA 1974, 250;… OLG Bremen aaO;… OLG Köln aaO).

    Das Wiederaufnahmegericht darf sich dabei nicht auf Tatsachen stützen, die vom erkennenden Gericht nicht festgestellt wurden (…Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 21; BGHSt 19, 365; RGSt 57, 317; OLG Celle NdsRpfl. 1958, 195) und dabei auch keine Überlegungen anstellen, die dessen Feststellungen widersprechen (…Löwe / Rosenberg / Gössel aaO).

  • BGH, 20.12.2002 - StB 15/02

    BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für …

    Diese besonders schwerwiegenden und im allgemeinen offenkundigen (vgl. §§ 359 Nr. 6, 364 StPO) Rechtsverstöße zum Nachteil des Verurteilten rechtfertigen die erleichterte Abänderbarkeit einer darauf beruhenden Entscheidung, zumal der Gesetzgeber die Wiederaufnahmegründe des § 359 Nr. 1 und Nr. 2 StPO darüber hinaus auch in anderer Hinsicht privilegiert hat: Gemäß § 370 Abs. 1 StPO wird der ursächliche Zusammenhang zwischen den dort näher bezeichneten Handlungen und dem Urteil widerlegbar vermutet (BGHSt 19, 365).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04

    Probationsverfahren zur Wiederaufnahme: Bewertung im Wiederaufnahmeantrag …

    Dabei durfte die Entscheidung weder auf Tatsachen gestützt werden, die das früher erkennende Gericht nicht festgestellt oder jedenfalls nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (BGHSt 19, 365; OLG Celle OLGSt § 360 S.1), noch durften Beweisanzeichen, die von dem Wiederaufnahmegrund nicht betroffen sind, erneut und mit anderem Ergebnis gewürdigt werden, als das erkennende Gerichts es getan hat (…BGH aaO und BGHSt 18, 225, 226), da anderenfalls die Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit verletzt wären.
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 363/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens; …

    Hieraus wird sowohl vom Standpunkt des damaligen Tatrichters aus (vgl. BGHSt 19, 365 [366f.];… Frister, in: SK-StPO, 4. Auflage 2014, § 359, Rn. 56) als auch aus der Sicht des Wiederaufnahmegerichts (…hierfür Gössel, a. a. O., Rn. 157 ff.) ohne weiteres klar, dass vor allen Dingen die Zeugin … von dem Besitz eines Originalschlüssels ausgeschlossen werden sollte, denn anderenfalls hätte der … seinen eigenen Schlüssel nutzen können.
  • OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Beihilfe zum bandenmäßigen …

    Nach § 370 Abs. 1 StPO wird der ursächliche Zusammenhang zwischen den in §§ 359 Nrn. 1 und 2 und 362 Nr. 1 und 2 StPO bezeichneten Handlungen und dem Urteil gesetzlich (widerlegbar) vermutet (vgl. BGHSt 19, S. 365 ff.;… Marxen/Tiemann, Die Wiederaufnahme in Strafsachen, 2. Aufl. 2005, Rdnr. 142).
  • BVerfG, 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

    Die Beweisgrundlagen müssen ebenso bewertet werden, wie in dem rechtskräftigen Urteil (vgl. BGHSt 19, 365 [366]), es sei denn, daß die dort angestellten Erwägungen, da sie gegen Denkgesetze verstoßen, nicht nachvollziehbar sind (…vgl. Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., § 368 Rdn. 9;… Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche …

    Es hat sich auf den in dem angegriffenen Urteil zum Ausdruck gekommenen Standpunkt des damals erkennenden Gerichts zu stellen und die von diesem in seinem Urteil verwerteten einzelnen Beweisanzeichen, soweit sie nicht unmittelbar durch den Wiederaufnahmegrund betroffen sind, ebenso zu werten, wie dieses sie bewertet hat (vgl. BGHSt 19, 365, 366).
  • KG, 10.05.2004 - 4 Ws 7/04

    Entbehrlichkeit einer Beweisaufnahme nach § 369 Strafprozessordnung (StPO); …

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen der in § 362 Nr. 2 StPO bezeichneten Handlung und dem Urteil wird gesetzlich vermutet und ist lediglich dann widerlegt, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Aussage des Zeugen auf die Entscheidung Einfluss gehabt hat (vgl. BGHSt 19, 365).
  • LG Kaiserslautern, 27.03.2003 - 6034 Js 4296/02

    Keine Wiederaufnahme bei nicht ausreichendem Beweiswert einer neuen Zeugenaussage

    Dabei hat sich das für das Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht auf den in dem angegriffenen Urteil zum Ausdruck gekommenen Standpunkt des damals erkennenden Gerichts zu stellen und die von diesem in seinem Urteil verwerteten einzelnen Beweisanzeichen, soweit sie nicht unmittelbar durch den Wiederaufnahmegrund betroffen sind, ebenso zu werten, wie dieses sie bewertet hat (BGHSt 19, 365, 366).
  • BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Ablehnungsgesuch von …

    Die zur Überführung des Angeklagten herangezogenen Beweisanzeichen sind, soweit sie nicht unmittelbar durch den Wiederaufnahmegrund betroffen sind, ebenso wie in dem rechtskräftige: Urteil zu bewerten (BGHSt 19, 365, 366) [BGH 28.07.1964 - 2 StE 15/56].
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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1966 - 7/2 StE 15/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1871
BGH, 13.09.1966 - 7/2 StE 15/56 (https://dejure.org/1966,1871)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1966 - 7/2 StE 15/56 (https://dejure.org/1966,1871)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1966 - 7/2 StE 15/56 (https://dejure.org/1966,1871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2177
  • MDR 1967, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 30.08.2007 - 1 Ws 255/07

    Ernst August Prinz von Hannover: Wiederaufnahmeantrag erfolgreich

    Rn. 22 Da ein auf § 359 Nr. 5 StPO gestützter Wiederaufnahmeantrag nach § 368 StPO in vollem Umfang zugelassen werden muss, wenn wenigstens einer der geltend gemachten Gründe die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt, und die Zulassung nicht auf die Erhebung einzelner Beweise begrenzt werden darf (vgl. BGH NJW 1966, 2177;… Gössel, a. a. O., § 368 Rdnr. 33;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 368 Rdnr. 12), beschränkt der Senat die weitere Begründung auf die für seine Zulassungsentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte.
  • OLG Jena, 23.05.2005 - 1 Ws 162/05

    Wiederaufnahme

    Ein solcher Antrag muss schon dann - in vollem Umfang - zugelassen werden, wenn wenigstens einer der geltend gemachten Gründe die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt (BGH NJW 1966, 2177).
  • LG Offenburg, 12.11.1968 - 1 Ks 1/54

    Hans Hetzel

    Eine neue Tatsache oder ein neues Beweismittel ist dann geeignet, die Freisprechung oder eine mildere Beurteilung zu begründen, wenn sie hätten geeignet sein können, die Überzeugung des erkennenden Gerichts von der Schuld des Angeklagten zu erschüttern (vgl. BGH Beschl. v. 13.9.1966 - 7/2 StE 15/56 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1969 - 2 StE 15/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,5417
BGH, 22.07.1969 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1969,5417)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1969 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1969,5417)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1969 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1969,5417)
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Verfahrensgang

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