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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3995
BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02 (https://dejure.org/2002,3995)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2002 - 2 StR 10/02 (https://dejure.org/2002,3995)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 2 StR 10/02 (https://dejure.org/2002,3995)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB
    Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung; Vergewaltigung; eingeschränkte Strafschärfung bei verminderter Schuldfähigkeit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Sexuelle Befriedigung - Besonders schwerer Fall - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Rechtsfehlerhafte Erwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 § 46 Abs. 2, Abs. 3
    Strafmilderung und Straferhöhung wegen verminderter Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 165
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02
    Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für …

    Auszug aus BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02
    Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen …

    Auszug aus BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02
    Rn. 6 4. Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, sich mit der Frage einer Unterbringung des Angeklagten nach § 63 StGB nochmals auseinanderzusetzen; daß allein der Angeklagte das Urteil angefochten hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1998, 191).
  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02
    Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).
  • BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84

    Einordnung der Tat - Milderer Strafrahmen - Minderungsgrund - Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02
    Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).
  • BGH, 21.08.1991 - 2 StR 447/90

    Strafrahmenmilderung; "verschuldete" Strafschärfungsgründe

    Auszug aus BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02
    Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).
  • BGH, 06.11.1985 - 2 StR 590/85

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags - …

    Auszug aus BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02
    Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).
  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt …

    Darüber hinaus hebt der Senat die gegen den Angeklagten H. für die drei Bilanzfälschungsdelikte (Taten II. 5. bis 7. der Urteilsgründe), die vier Steuerhinterziehungen (Taten II. 8. bis 11. der Urteilsgründe) sowie die zu II. 4. festgestellte Untreue an sich rechtsfehlerfrei festgesetzten Einzelstrafen wegen des zwischen sämtlichen Taten bestehenden inneren Zusammenhangs auf, um dem neuen Tatgericht eine umfassende und in sich stimmige neue Rechtsfolgenentscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 2 StR 10/02 = NStZ-RR 2002, 165).
  • BGH, 10.10.2024 - 4 StR 304/24

    Erlaubnistatumstandsirrtum (Vorstellungsausfälle aufgrund psychischer Erkrankung; …

    Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, stünde einer erstmaligen Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im zweiten Rechtsgang nicht entgegen, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 2 StR 10/02, NStZ-RR 2002, 165, 166; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97, NStZ 1998, 191; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, NJW 1990, 2143, 2144;… Cirener in LKStGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 219;… van Gemmeren in MüKoStGB, 4. Aufl., § 63 Rn. 109;… Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 63 Rn. 32).
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