Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2025 - 2 StR 112/25 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 73 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB; § 74c Abs. 1 StGB
Einziehung (Abgrenzung von Taterträgen und Tatmitteln: Geld zum Ankauf von Betäubungsmitteln; Einziehung des Wertes von Tatmitteln: bestimmungsgemäße Verwendung von Geld zur Bezahlung von Drogen keine Vereitelungshandlung; Verhältnis von durch und für die Tat erlangten ... - HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB; § 74c Abs. 1 StGB
Einziehung (Abgrenzung von Tatmitteln und Taterträgen: Geldbeträge zum Ankauf von Betäubungsmitteln; Einziehung des Wertes von Tatmitteln: bestimmungsgemäße Verwendung zur Bezahlung von Drogen keine Vereitelungshandlung; gesamtschuldnerische Haftung)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 74c Abs. 1 StGB, §§ 73, 73c StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Abgrenzungsfragen der Einziehung im Betäubungsmittelstrafrecht
Verfahrensgang
- LG Aachen, 30.08.2024 - 60 KLs 11/23
- BGH, 07.05.2025 - 2 StR 112/25
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21
Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen …
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - 2 StR 112/25
Das grundsätzlich die Einziehungsentscheidung umfassende (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, Rn. 15 mwN) Verschlechterungsverbot steht der Anordnung einer gesamtschuldnerischen Haftung (nur) in Höhe von 123.900 Euro (und nicht wie in den Urteilsgründen erörtert in Höhe von 173.000 Euro) schon deshalb nicht entgegen, weil das Landgericht eine den Angeklagten begünstigende gesamtschuldnerische Haftung in der Entscheidungsformel nicht angeordnet hat. - BGH, 07.06.2022 - 5 StR 331/21
Verwerfung der Revision als unzulässig
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - 2 StR 112/25
Der Angeklagte hat auch durch den Erhalt des ihm vorab zur Verfügung gestellten Kaufgeldes nichts "für" oder "durch" die Tat erlangt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 5 StR 331/21, StVS 2022, 155 f. Rn. 12 f. mwN). - BGH, 14.05.2024 - 3 StR 96/24
Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen; Einziehung von Wertersatz hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - 2 StR 112/25
Eine Einziehung des Wertes von Tatmitteln in Höhe des Kaufpreises nach § 74c Abs. 1 StGB scheidet aus, weil die bestimmungsgemäße Verwendung von Tatmitteln zur Tatbegehung - hier der Einsatz des Geldes zur Bezahlung der Drogen - keine Vereitelungshandlung im Sinne des § 74c Abs. 1 StGB ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 3 StR 96/24, Rn. 19). - BGH, 01.06.2023 - 3 StR 414/22
3 StR 108/23 - Hawala-Banking-Organisation: Verurteilungen wegen …
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - 2 StR 112/25
Diese gesamtschuldnerische Haftung ist - wie geboten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2023 - 3 StR 414/22, Rn. 3, …und vom 22. Mai 2024 - 4 StR 119/24, Rn. 3 jew. mwN) und ohne dass es einer namentlichen Bezeichnung des mithaftenden Gesamtschuldners bedürfte - im Tenor zum Ausdruck zu bringen. - BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - 2 StR 112/25
Diese gesamtschuldnerische Haftung ist - wie geboten (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2023 - 3 StR 414/22, Rn. 3, und vom 22. Mai 2024 - 4 StR 119/24, Rn. 3 jew. mwN) und ohne dass es einer namentlichen Bezeichnung des mithaftenden Gesamtschuldners bedürfte - im Tenor zum Ausdruck zu bringen.
- BGH, 07.01.2026 - 6 StR 404/25 Der Angeklagte hat durch den Erhalt des ihm vorab zur Verfügung gestellten Kaufgeldes nichts "für" oder "durch" die Tat erlangt (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 7. Mai 2025 - 2 StR 112/25, juris Rn. 3 m. w. N.).
- BGH, 15.10.2025 - 2 StR 448/25
Aufhebung der Strafaussprüche; Anordnung der Einziehung des Wertes von …
Die daraus resultierende gesamtschuldnerische Haftung ist, ohne dass es einer namentlichen Bezeichnung des mithaftenden Gesamtschuldners bedürfte, im Tenor zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2025 - 2 StR 112/25, Rn. 5 mwN). - BGH, 11.02.2026 - 4 StR 461/25
Aufhebung der Zurückweisung des Beschlusses bzgl. Verwerfung der Revision des …
Einer individuellen Benennung der Gesamtschuldner bedurfte es dabei nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2025 - 2 StR 112/25 Rn. 5;… Beschluss vom 7. Juni 2022 - 4 StR 31/22 Rn. 3).
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