Rechtsprechung
| BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 37 Abs. 2 StPO; § 44 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO § 46 StPO; § 346 Abs. 1 StPO
Zustellungsverfahren (Doppelzustellung nach Fristablauf); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Beantragung unabhängig von einem Revisionsverwerfungsbeschluss); Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Anfechtung des Revisionsverwerfungsbeschlusses; Formfehler bei Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls als Wiedereinsetzungsgrund; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 StPO, § 45 StPO, § 346 Abs 1 StPO
Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Anfechtung des Revisionsverwerfungsbeschlusses; Formfehler bei Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls als Wiedereinsetzungsgrund; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs - IWW
§ 346 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 37 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wiedereinsetzung: Auf die Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls kommt es nicht an
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das nicht allen Verteidigern zugestellte Hauptverhandlungsprotokoll
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiedereinsetzung in Strafsachen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.04.2016 - 24 KLs 4/15
- BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 285
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17
Dies folgt zwar nicht bereits daraus, dass der Revisionsverwerfungsbeschluss des Landgerichts gemäß § 346 Abs. 1 StPO vom Angeklagten nicht gesondert angegriffen wurde, denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann auch unabhängig von einem solchen Revisionsverwerfungsbeschluss beantragt werden und die Wiedereinsetzung führt dann gegebenenfalls zur Durchbrechung der Rechtskraft (vgl. RG, Beschluss vom 4. Juli 1919 - IV T.B. 44/19, RGSt 53, 286, 288 f.; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 91). - BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68
Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17
Durch eine am 5. September 2016 angeordnete und am 8. September 2016 bewirkte Urteilszustellung an Rechtsanwalt P. wurde die dann bereits abgelaufene Revisionsbegründungsfrist nicht wieder neu eröffnet, denn für erst nach Fristablauf bewirkte Doppelzustellungen gilt § 37 Abs. 2 StPO nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 1 StR 77/68, BGHSt 22, 221, 223). - RG, 04.07.1919 - IV 44/19
1. Ist ein Wiedereinsetzungsgesuch gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17
Dies folgt zwar nicht bereits daraus, dass der Revisionsverwerfungsbeschluss des Landgerichts gemäß § 346 Abs. 1 StPO vom Angeklagten nicht gesondert angegriffen wurde, denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann auch unabhängig von einem solchen Revisionsverwerfungsbeschluss beantragt werden und die Wiedereinsetzung führt dann gegebenenfalls zur Durchbrechung der Rechtskraft (vgl. RG, Beschluss vom 4. Juli 1919 - IV T.B. 44/19, RGSt 53, 286, 288 f.; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 91).
- BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Verschulden: …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann unabhängig von einer Beanstandung des Revisionsverwerfungsbeschlusses gemäß § 346 Abs. 2 StPO beantragt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285, 286). - OLG Saarbrücken, 25.02.2025 - 1 Ws 2/25
Wirksamkeit der Zustellung eines nachträglichen Gesamtstrafenbeschlusses
Rn. 42 Der Antrag ist aber unzulässig, weil es, was nach § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO Zulässigkeitsvoraussetzung ist, an dem Vortrag eines Sachverhalts fehlt, dem sich entnehmen lässt, dass die der Verwerfung des Rechtsmittels zugrundeliegende Fristversäumnis unverschuldet war (BGH NStZ-RR 2017, 285 m.w.N.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 45 Rn. 5a). - BGH, 14.07.2021 - 3 StR 185/21
Fristwahrung bei Rechtsmittel durch inhaftierten Rechtsmittelführer (Ausschöpfung …
Zum anderen hat der Angeklagte entgegen § 45 Abs. 2 StPO keinen Sachverhalt vorgetragen, aus dem sich sein fehlendes Verschulden (§ 44 Satz 1 StPO) an der Versäumung der Frist ergibt (vgl. zu diesem Darlegungserfordernis BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285;… vom 12. März 2014 - 1 StR 74/14, juris Rn. 3;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 45 Rn. 5a).
- BGH, 02.07.2024 - 5 StR 225/24
Anforderungen an Begründung und Glaubhaftmachung beim Antrag auf Wiedereinsetzung …
Ein Wiedereinsetzungsantrag muss daher unter konkreter Behauptung von Tatsachen so vollständig begründet und glaubhaft gemacht werden, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285). - OLG Brandenburg, 22.01.2020 - 53 Ss 158/19
Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags
Die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags erfordert deshalb eine genaue Darlegung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage des Verschuldens von Bedeutung sind (vgl. statt vieler: BGH NStZ-RR 2017, 285; KG NZV 2002, 47, 51; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157). - BGH, 11.07.2019 - 1 StR 233/19
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1987 - 2 StR 177/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2;… vom 14. August 1990 - 5 StR 304/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 6;… vom 26. Januar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO Tatsachenvortrag 7;… vom 6. August 2013 - 1 StR 245/13 Rn. 4 f.;… vom 29. November 2017 - 3 StR 499/17 Rn. 3 und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17 Rn. 6). - BGH, 20.12.2021 - 4 StR 439/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (mangelndes Verschulden; Glaubhaftmachung; …
Erforderlich ist der Vortrag eines Sachverhalts, der ein Verschulden des Antragstellers an der Fristversäumung ausschließt (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. April 1987 - 2 StR 109/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1; vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285;… vom 12. Juli 2017 - 1 StR 240/17, Rn. 6 mwN). - BGH, 11.06.2019 - 2 StR 150/19
Zurückweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Ein Wiedereinsetzungsantrag muss daher unter konkreter Behauptung und Glaubhaftmachung von Tatsachen so vollständig begründet werden, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285 f.). - BGH, 27.01.2026 - 5 StR 15/26 Ein Wiedereinsetzungsantrag muss daher unter konkreter Behauptung von Tatsachen so vollständig begründet und glaubhaft gemacht werden, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285).
- BayObLG, 06.04.2022 - 202 ObOWi 366/22
Fristbeginn bei Doppelzustellung eines Abwesenheitsurteils
Rn. 8 bb) Gleichwohl kommt es - trotz der Bestimmung des § 37 Abs. 2 StPO, wonach sich die Fristberechnung bei Zustellungen an mehrere Empfangsberechtigte nach der zuletzt bewirken Zustellung richtet (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 02.03.2021 - 2 StR 267/20 bei juris; 01.06.2015 - 4 StR 21/15 = NStZ 2015, 540 = wistra 2015, 356) - für den Fristbeginn nach § 341 Abs. 2 StPO dann auf die erste Zustellung an, wenn die zweite Zustellung erst bewirkt wird, wenn die durch die erste Zustellung in Lauf gesetzte Frist bereits abgelaufen war, weil durch die Zustellung an einen weiteren Empfangsberechtigten nicht eine neue Frist eröffnet wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12.09.2017 - 4 StR 233/17 = NStZ 2018, 153; 27.06.2017 - 2 StR 129/17 = NStZ-RR 2017, 285 = BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 4; 01.06.2015 - 4 StR 21/15 = NStZ 2015, 540 = wistra 2015, 356). - OLG Jena, 31.07.2020 - 1 Ws 227/20
Wiedereinsetzung im Strafvollstreckungsverfahren: Glaubhaftmachung des …
- OLG Saarbrücken, 18.08.2021 - 4 Ws 139/21
Wiedereinsetzungsantrag - sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach …
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