Rechtsprechung
| BGH, 07.07.2006 - 2 StR 148/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 39 StGB; § 46 StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Mitteilung der an sich angemessenen Strafe); Bemessung von Freiheitsstrafen (Wochen; Monate; Jahre) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer Verzögerung mit einem Abschlag von 15% im Rahmen der Strafrahmenbildung; Überprüfung der "Berechnung" der Strafen bei Mathematisierung der Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Berechnung der Strafe bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 28
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Selbst in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ist sie als Fremdkörper in der Strafzumessung (BGH NStZ-RR 2006, 201, 202) sowie systemwidrig (BGH NStZ 2005, 465, 466) bezeichnet und es ist für wünschenswert erachtet worden, diese - ansonsten als rechtlich verfehlt erachtete (BGH NStZ-RR 1999, 101, 102; 2000, 43; 2006, 270, 271; NStZ 2007, 28) - Mathematisierung der Strafenfindung zu überdenken (BGH, Beschl. v. 23. Juni 2006 - 1 ARs 5/04; BGH wistra 2004, 470). - BGH, 23.07.2008 - 2 StR 283/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (fehlerhafte Annahme); Härteausgleich
Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass eine Mathematisierung (5 % Abschlag) der Strafzumessung grundsätzlich fremd ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2006 - 2 StR 148/06).
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