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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38971
BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,38971)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2022 - 2 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,38971)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,38971)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 73c StGB; § 344 StPO
    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen: tatsächliche Verfügungsgewalt, mehrere Beteiligte, faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt, zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse, Aufgabe einer Verfügungsmacht, Weitergabe, Verfügungsmacht der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Einziehung im Strafverfahren: Beschränkung der Revision auf die Einziehungsentscheidung; Einziehung von Taterträgen bei tatbeteiligtem Kontoinhaber

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 StGB, § 73c StGB, § 344 StPO
    Einziehung im Strafverfahren: Beschränkung der Revision auf die Einziehungsentscheidung; Einziehung von Taterträgen bei tatbeteiligtem Kontoinhaber

  • IWW

    § 28 Abs. 2 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen "Beihilfe zu 20 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges"; Rechtsmittelbeschränkung auf die unterbliebene Einziehungsanordnung von Taterträgen; Erlangung eines Vermögenswerts durch die Tat im Rechtssinne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen 'Beihilfe zu 20 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges'; Rechtsmittelbeschränkung auf die unterbliebene Einziehungsanordnung von Taterträgen; Erlangung eines Vermögenswerts durch die Tat im Rechtssinne

  • datenbank.nwb.de

    Einziehung im Strafverfahren: Beschränkung der Revision auf die Einziehungsentscheidung; Einziehung von Taterträgen bei tatbeteiligtem Kontoinhaber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 76
  • StV 2023, 737 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund …

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Die Rechtsmittelbeschränkung auf die unterbliebene Einziehungsanordnung von Taterträgen ist zulässig (vgl. Senat, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 5, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2019, 221; BGH, Urteil vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20, wistra 2022, 293).

    (1) Soweit das Landgericht darauf abgestellt hat, dass die durch die Geschädigten auf die inländischen Konten eingezahlten und nach Überweisung auf ausländische Konten dort von den Angeklagten abgehobenen Gelder unmittelbar von diesen an die Mitglieder der Bande weitergereicht worden seien, übersieht es, dass ein späterer Abfluss erhaltener Taterträge einem "Erlangen" im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB gerade nicht entgegensteht (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, NStZ 2019, 221, 222 mwN).

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Einziehungsanordnung im Strafverfahren: Abgrenzung der Abschöpfung des Erlangten …

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Die Konten dienten allen Beteiligten ausschließlich der Ermöglichung von Straftaten und stellten sich damit als bloßer formaler Mantel hierfür dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 27).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Dem Kontoinhaber kommt damit Verfügungsmacht über das Buchgeld auf seinem Konto zu (vgl. auch Senat…, Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 1/21, Rn. 27; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 247/13

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (keine …

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    a) Der Beschränkung steht nicht entgegen, dass die Annahme einer Beihilfe auch zum bandenmäßig begangenen Betrug rechtsfehlerhaft ist, da nach den Feststellungen das besondere persönliche Merkmal der Bandenmitgliedschaft (§ 28 Abs. 2 StGB) in der Person der Angeklagten nicht gegeben war, so dass lediglich eine Beihilfe zum Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Betruges vorliegt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349 mwN).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig …

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Dem Kontoinhaber kommt damit Verfügungsmacht über das Buchgeld auf seinem Konto zu (vgl. auch Senat, Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 1/21, Rn. 27; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 543/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes; Ausübung …

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Grundsätzlich unerheblich ist es auch, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter eine durch die Tat gewonnene Verfügungsmacht später aufgibt oder das Erlangte absprachegemäß an einen anderen weitergibt (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18, wistra 2019, 234 mwN).
  • BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20

    Einziehung von Taterträgen bei anderen (Vorschriftszweck des Abs. 2: Unterwerfen …

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Die Rechtsmittelbeschränkung auf die unterbliebene Einziehungsanordnung von Taterträgen ist zulässig (vgl. Senat…, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 5, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2019, 221; BGH, Urteil vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20, wistra 2022, 293).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzverhältnisse sind hierbei unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 175/22, NStZ-RR 2023, 76, 77; BGH…, Urteil vom 21.11.2018 - 2 StR 262/18, NStZ 2019, 221 Rn. 7;… Saliger in NK-StGB, 6. Aufl. 2023, § 73 Rn. 47).

    Der Kontoinhaber hat jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, über die Beträge auf dem Konto jederzeit und ungehindert durch Überweisungen oder Barabhebungen zu verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 175/22, NStZ-RR 2023, 76, 77).

  • LG Düsseldorf, 16.07.2025 - 9 KLs 10/25

    Gewerbsmäßiger Betrug: Islamistischer Influencer "Abdelhamid" muss ins Gefängnis

    Denn dem Kontoinhaber kommt stets die Verfügungsmacht über das Buchgeld auf seinem Konto zu, da er die Möglichkeit hat, über die Beträge auf dem Konto jederzeit und ungehindert durch Überweisungen oder Barabhebungen zu verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22 -, juris).
  • BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidungen bei Verurteilung zum bandenmäßigen …

    Diese Beschränkungen sind wirksam, weil die Einziehung jeweils weder mit dem Schuld- noch mit dem Strafausspruch in untrennbarem Zusammenhang steht und damit einer isolierten Rechtsfehlerprüfung zugänglich ist (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 15. Oktober 2025 - 6 StR 622/24 Rn. 10; Urteil vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22 Rn. 12;… Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 19.10.2023 - 3 StR 181/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte; Bande; …

    Insoweit verschob er lediglich Buchgeld und erwarb keinen eigenen Auszahlungsanspruch gegen die Bank (zu Überweisungen auf das eigene Konto s. BGH, Urteil vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22, NStZ-RR 2023, 76, 77 mwN;… vgl. auch Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18, BGHR StGB § 73 nF Abs. 1 Erlangtes 1).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2024 - 18 Qs 30/24

    Erlangen durch eine rechtswidrige Tag im Sinne des § 73 Abs. 1 1. Alt. StGB; …

    Indes hat der Kontoinhaber die Möglichkeit über die Beträge auf seinem Konto jederzeit und ungehindert durch Überweisungen oder Barabhebungen zu verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 175/22).
  • LG Hamburg, 23.06.2026 - 617 Qs 20/25

    Einziehung, Taterträge, Buchgeld, Konto, Strohmann, Strohfrau

    (3) Dem Kontoinhaber kommt grundsätzlich Verfügungsmacht im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB über das gesamte Buchgeld auf seinem Konto zu (folgend: BGH, Urteil vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22).

    Dabei ist grundsätzlich unerheblich, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter eine durch die Tat gewonnene Verfügungsmacht später aufgibt oder das Erlangte absprachegemäß an einen anderen weitergibt (BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 175/22 = NStZ-RR 2023, 76; m.w.N.).

  • BGH, 04.06.2025 - 2 StR 557/24

    Beweiswürdigung (Handeltreiben mit Cannabis: Abgrenzung von Täterschaft und …

    Rn. 8 1. Die Rechtsmittel sind gemäß § 344 Abs. 1 StPO wirksam auf die Entscheidungen über die Einziehung des Wertes von Taterträgen beschränkt, da diese Entscheidungen losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt geprüft werden können (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22, NStZ-RR 2023, 76, 77 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.02.2024 - 18 Qs 19/23

    Wertersatzeinziehung ersparter Aufwendungen bei Dritten

    Indes hat der Kontoinhaber die Möglichkeit über die Beträge auf seinem Konto jederzeit und ungehindert durch Überweisungen oder Barabhebungen zu verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 175/22).
  • BGH, 27.05.2025 - 3 StR 148/25

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (durch die Tat erlangter Vermögenswert; …

    An diesen betrugsbedingten Buchgeldpositionen stand dem Angeklagten gegenüber dem kontoführenden Institut die alleinige faktische Verfügungsgewalt zu (…vgl. BGH, Urteile vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24, juris Rn. 19 f.; vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Erlangtes 5 Rn. 17;… vom 13. April 2022 - 2 StR 1/21, ZInsO 2022, 2261 Rn. 27; vom 8. Februar 1996 - IX ZR 151/95, NJW 1996, 1543).
  • BGH, 06.08.2024 - 6 StR 325/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Denn nach den Feststellungen zahlten die Geschädigten in den Fällen II.4 Nr. 11 bis 13 das Geld auf das Konto des Zeugen T. (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22), von wo es dem Angeklagten "im Ergebnis zugeflossen" ist.
  • LG Köln, 25.04.2024 - 118 KLs 16/23
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2023 - 12 KLs 506 Js 609/22

    Untersuchungshaft, Vorläufige Vollstreckbarkeit, festgestellter Sachverhalt, …

  • LG München II, 19.03.2025 - 9 NBs 62 Js 17764/22

    Wertersatzeinziehung, Überweisung, Verfügungsberechtigter, Gesamtschuldner, …

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