Rechtsprechung
| BGH, 03.07.2025 - 2 StR 195/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 39 StGB; § 54 StGB
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Bemessung der Freiheitsstrafe nach vollen Monaten und Jahren: Ausnahme für Gesamtstrafenbildung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 39 StGB, § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 11.11.2024 - 22 KLs 5/24
- BGH, 03.07.2025 - 2 StR 195/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.06.2019 - 3 StR 71/19
Rechtsfehlerhafte Festsetzung der nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe auch nach …
Auszug aus BGH, 03.07.2025 - 2 StR 195/25
Davon kann abgewichen werden, wenn wegen § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB einerseits und § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB andererseits den Grundsätzen der Gesamtstrafenbildung nur entsprochen werden kann, wenn die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe nicht nur nach Jahren und Monaten, sondern auch nach Wochen bemessen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 3 StR 71/19, Rn. 2 mwN).
- BGH, 24.02.2026 - 2 StR 715/25
Bemessen einer längeren Freiheitsstrafe nach vollen Wochen als Ausnahmefall …
Das Schwurgericht durfte mithin nicht von den Vorgaben des § 39 StGB abweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2025 - 2 StR 195/25, Rn. 4 f. mwN).
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