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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2025 - 2 StR 199/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,41645
BGH, 04.12.2025 - 2 StR 199/25 (https://dejure.org/2025,41645)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2025 - 2 StR 199/25 (https://dejure.org/2025,41645)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2025 - 2 StR 199/25 (https://dejure.org/2025,41645)
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  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73a Abs. 1 StGB; § 73c StGB
    Einziehung des Wertes von Taterträgen; erweiterte Einziehung von Taterträgen (Vorhandensein im Vermögen des Täters zum Zeitpunkt der verfahrensgegenständlichen Tat; Beweiswürdigung)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.05.2025 - 2 StR 386/24

    Klarstellung eines Schuldspruchs (sprachlicher Fehler; rechtliche Bezeichnung der …

    Auszug aus BGH, 04.12.2025 - 2 StR 199/25
    In diesem Fall hätte es hinsichtlich eines Betrages von 10.000 Euro tatbezogen von einer Wertersatzeinziehung absehen und stattdessen das Bargeld einziehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2025 - 2 StR 386/24, Rn. 6 f. mwN).

    Rn. 15 Im Übrigen wird das neue Tatgericht zu beachten haben, dass es durch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, das auch für die Einziehungsentscheidung gilt (vgl. zuletzt etwa BGH…, Beschluss vom 15. Oktober 2024 - 3 StR 140/24, Rn. 14), aufgrund des vom Landgericht im ersten Rechtsgang durchgängig auf alle Positionen angewandten Schätzabschlags von 14, 21 % daran gehindert ist, auf der Grundlage der §§ 73, 73c StGB mehr als 9.787,12 Euro und auf der Grundlage der §§ 73a, 73c StGB mehr als 160.169,93 Euro einzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2025 - 2 StR 386/24, Rn. 6).

  • BGH, 15.04.2025 - 3 ARs 2/25

    Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …

    Auszug aus BGH, 04.12.2025 - 2 StR 199/25
    Rn. 9 Unbeschadet dessen setzt die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1 StGB voraus, dass das zur Überzeugung des Tatgerichts durch eine andere, nicht näher aufklärbare Tat Erlangte zum Zeitpunkt der Begehung der verfahrensgegenständlichen Taten (Tatzeitraum hier: Ende November 2019 bis 9. Juni 2020) entweder gegenständlich oder in Form eines hierfür erlangten Surrogats im Vermögen des Verurteilten noch vorhanden war (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. April 2025 - 3 ARs 2/25, Rn 8 mwN).
  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen, erweitere Einziehung des Wertes von …

    Auszug aus BGH, 04.12.2025 - 2 StR 199/25
    Auch hat die Strafkammer erkannt, dass § 73a Abs. 1 StGB lediglich eine Einziehung derjenigen Gegenstände (oder deren Wertes nach §§ 73a, 73c StGB) vorsieht, die durch oder für eine rechtswidrige Tat erlangt worden sind, und keine Rechtsgrundlage für die erweiterte Einziehung des mit dem Erlös aus einer anderen Straftat erworbenen Surrogats bietet (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2024 - 6 StR 367/23, Rn. 23 mwN).
  • BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen …

    Auszug aus BGH, 04.12.2025 - 2 StR 199/25
    Rn. 10 b) Im Übrigen ist die der erweiterten Einziehung zugrundeliegende Beweiswürdigung der Strafkammer - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. März 2023 - 2 StR 119/22, NStZ-RR 2023, 185, 186 mwN) - in mehrfacher Hinsicht lückenhaft.
  • BGH, 27.01.2025 - 4 StR 486/24

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (gegenständliches Vorhandensein im Vermögen …

    Auszug aus BGH, 04.12.2025 - 2 StR 199/25
    Das Landgericht, das - insoweit rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2025 - 4 StR 486/24, NStZ-RR 2025, 109 Rn. 12), im konkreten Fall den Verurteilten aber nicht beschwerend - diesen Betrag wegen der Unaufklärbarkeit seiner Herkunft als Taterlös behandelt hat, hätte Feststellungen dazu treffen müssen, ob das Bargeld zum Urteilszeitpunkt noch gegenständlich und gesondert vorhanden gewesen ist.
  • BGH, 15.10.2024 - 3 StR 140/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …

    Auszug aus BGH, 04.12.2025 - 2 StR 199/25
    Rn. 15 Im Übrigen wird das neue Tatgericht zu beachten haben, dass es durch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, das auch für die Einziehungsentscheidung gilt (vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2024 - 3 StR 140/24, Rn. 14), aufgrund des vom Landgericht im ersten Rechtsgang durchgängig auf alle Positionen angewandten Schätzabschlags von 14, 21 % daran gehindert ist, auf der Grundlage der §§ 73, 73c StGB mehr als 9.787,12 Euro und auf der Grundlage der §§ 73a, 73c StGB mehr als 160.169,93 Euro einzuziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2025 - 2 StR 386/24, Rn. 6).
  • BGH, 01.06.2026 - GSSt 1/25

    Erweiterte Einziehung eines durch oder für eine andere rechtswidrige Tat …

    Rn. 29 (1) Zwar fordert die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen, dass das zur Überzeugung des Tatgerichts durch eine andere, nicht näher aufklärbare Tat Erlangte zum Zeitpunkt der Begehung der Anlasstat entweder gegenständlich oder in Form eines hierfür erlangten Surrogats noch im Vermögen des Verurteilten vorhanden war (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12; Beschlüsse vom 4. Dezember 2025 - 2 StR 199/25 Rn. 9;… vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 3;… vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22 Rn. 18;… vom 18. November 2025 - 5 StR 320/25 Rn. 8;… vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7; vgl. auch zu § 73d Abs. 2, § 73a Satz 1 StGB aF BGH…, Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4;… Beschlüsse vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, BGHR StGB § 73 Anwendungsbereich 1; vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 23. Mai 2012 - 4 StR 76/12, NStZ-RR 2012, 312 f.; vom 15. März 2016 - 1 StR 662/15).

    Da der Betroffene aber erst durch die Begehung der Anlasstat zum Täter oder Teilnehmer an derselben wird, müssen sie zur Wahrung der vom Wortlaut des § 73a Abs. 1 StGB vorgegebenen zeitlichen Überschneidung ab diesem Zeitpunkt entweder gegenständlich oder in Form eines hierfür erlangten Surrogats im Vermögen des Betroffenen vorhanden gewesen sein (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12; Beschlüsse vom 4. Dezember 2025 - 2 StR 199/25 Rn. 9;… vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 3 Rn. 13;… vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22 Rn. 18;… vom 18. November 2025 - 5 StR 320/25 Rn. 8;… vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7).

  • BGH, 25.02.2026 - 2 StR 683/25

    Beschränkung der Verfolgung auf den Vorwurf der Beihilfe zum Handeltreiben mit …

    Im Übrigen hindert das Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO das neue Tatgericht nicht an der Anordnung einer Originaleinziehung von Bargeld nach § 73 Abs. 1 StGB anstelle der aufgehobenen Surrogateinziehung des Wertersatzes nach § 73c Satz 1 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2025 - 2 StR 554/24, Rn. 7, und vom 4. Dezember 2025 - 2 StR 199/25, Rn. 6).
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