Rechtsprechung
| BGH, 10.08.2007 - 2 StR 204/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 274 StPO; § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO
Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Würdigung der Einlassung des Angeklagten); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls; Adhäsionsverfahren (Prozesskostenhilfe; Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 274; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StrEG § 8 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der Nichterwähnung einer Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen - Rüge des Verstoßes eines Urteils gegen § 261 Strafprozessordnung (StPO) - Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Verteidigers für ein Adhäsionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 Abs. 4 § 274
Nachweis einer Einlassung des Angeklagten zur Sache - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2008, 235
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.09.1982 - 4 StR 433/82
Nichteinhaltung zugesagter Wahrunterstellungen - Ordnungsgemäße Anklage - …
- BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14
Keine Begründetheit der "Inbegriffsrüge" bei fehlender Erwähnung der Aussage …
Dies unterscheidet die vorliegende Fallgestaltung, anders als die Revision meint, auch wesentlich von der vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen, dass ein Angeklagter sich entgegen den Urteilsgründen laut Protokoll doch zur Sache eingelassen hatte (BGH, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235). - BGH, 15.08.2018 - 5 StR 160/18
Inbegriffsrüge bei Annahme eines schweigenden Angeklagten in den Urteilsgründen …
Wegen des Verbots, den Inhalt der Hauptverhandlung zu rekonstruieren, ist der Inhalt der Einlassung des Angeklagten über deren Wiedergabe im Urteil hinaus der revisionsgerichtlichen Prüfung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235, 236; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 180;… vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, aaO;… vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 52;… vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17, aaO). - BGH, 13.08.2009 - 3 StR 137/09
Unbegründete Anhörungsrüge
Eine Anfrage bei dem 2. Strafsenat nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG war nicht veranlasst; denn dessen von der Revision angeführte Entscheidung vom 10. August 2007 (2 StR 204/07) betrifft einen anderen Sachverhalt, als er dem hiesigen Verfahren zugrunde liegt. - BGH, 04.06.2025 - 2 StR 560/24
Beweiswürdigung (fehlende Angabe über Einlassung des Angeklagten)
Es ist zu besorgen, dass das Landgericht bei seiner Beweiswürdigung diese Einlassung nicht mitberücksichtigt hat und seiner Überzeugungsbildung deshalb eine tragfähige Grundlage fehlt (vgl. BGH…, Urteil vom 15. August 2018, aaO; Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235 f., und vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17, NStZ 2018, 113).
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