Rechtsprechung
| BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 32 StGB
Nothilfe (Notwehrlage; Provokation: akzessorische Natur der Verteidigungsbefugnis des Nothelfers, vorsätzliche Notwehrprovokation, Leichtfertigkeit, Ausweichen, Schutzwehr, Trutzwehr; Verteidigungswille) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Notwehr: Einschränkung des Nothilferechts zugunsten des Angegriffenen bei zuvor provoziertem Angriff
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 StGB, § 32 Abs 2 StGB, § 223 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 261 StPO
Notwehr: Einschränkung des Nothilferechts zugunsten des Angegriffenen bei zuvor provoziertem Angriff - IWW
§ 32 Abs. 1 StGB, § 32 Abs. 2 StGB, § 241 Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 3 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswidrige und vorwerfbare Provokation der Notwehrlage
- datenbank.nwb.de
Notwehr: Einschränkung des Nothilferechts zugunsten des Angegriffenen bei zuvor provoziertem Angriff
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Umgang mit einer Provokation des Angegriffenen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Rückzug statt "Respekt": Nothilfe auch nach provoziertem Gegenangriff möglich
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 16.08.2023 - 11 Ks 1/23
- LG Darmstadt, 16.08.2023 - 500 Js 88/22
- BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage; …
Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24
Wer die Notwehrlage provoziert hat, muss unter Umständen auf eine sichere erfolgversprechende Verteidigung verzichten und das Risiko hinnehmen, dass ein minder gefährliches Abwehrmittel keine gleichwertigen Erfolgschancen hat (vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 378 f. …und vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, Rn. 6).Denn der Rechtfertigungsgrund des § 32 Abs. 1 StGB deckt, jedenfalls soweit die Rechtswidrigkeit vorsätzlicher Tötungs- oder Körperverletzungshandlungen in Rede steht, nur solche Rechtsgutverletzungen, die der Angreifer erleidet (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 380;… BeckOK-StGB/Momsen/Savi?, 62. Edition, § 32 Rn. 25).
- BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18
Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation …
Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24
Wer die Notwehrlage provoziert hat, muss unter Umständen auf eine sichere erfolgversprechende Verteidigung verzichten und das Risiko hinnehmen, dass ein minder gefährliches Abwehrmittel keine gleichwertigen Erfolgschancen hat (vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 378 f. und vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, Rn. 6).Auch wenn der Täter den Angriff auf sich lediglich leichtfertig provoziert hat, muss er dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen und darf zur Trutzwehr erst Zuflucht nehmen, nachdem er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenutzt hat; nur wenn sich ihm diese Möglichkeit nicht bietet, ist er zu der erforderlichen Verteidigung befugt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 aaO mwN).
- BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22
Notwehr durch lebensgefährliche Schüsse auf den Oberkörper (Geeignetheit; …
Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24
Denn für die Beurteilung der Notwehrlage ist auf den Zeitpunkt der Tathandlung, mithin des Einsatzes des Tatwerkzeugs abzustellen, so dass es darauf ankommt, wie sich die Situation in diesem Moment darstellte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 5 StR 276/22, Rn. 17;… BeckOK-StGB/ Momsen/Savi?, 62. Edition, § 32 Rn. 16;… MüKo-StGB/Erb, 5. Aufl., § 32 Rn. 34).Soweit er möglicherweise auch handelte, um die ursprüngliche Tatplanung umzusetzen, stünde dies der Annahme einer gerechtfertigten Nothilfehandlung nicht entgegen, solange dieses Motiv dasjenige der Verteidigung nicht gänzlich nebensächlich werden ließe (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133, 2135;… Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - 1 StR 126/21, Rn. 11; vom 25. Oktober 2022 - 5 StR 276/22, Rn. 19 …und vom 10. August 2022 - 6 StR 244/22, Rn. 10).
- BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12
Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem …
Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24
Soweit er möglicherweise auch handelte, um die ursprüngliche Tatplanung umzusetzen, stünde dies der Annahme einer gerechtfertigten Nothilfehandlung nicht entgegen, solange dieses Motiv dasjenige der Verteidigung nicht gänzlich nebensächlich werden ließe (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133, 2135;… Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - 1 StR 126/21, Rn. 11;… vom 25. Oktober 2022 - 5 StR 276/22, Rn. 19 …und vom 10. August 2022 - 6 StR 244/22, Rn. 10). - BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz …
Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24
Entscheidend sind dabei nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlich oder unverändert) fortdauernden Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, Rn. 12; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16). - BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs); Putativnotwehrexzess
Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24
Entscheidend sind dabei nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlich oder unverändert) fortdauernden Rechtsgutverletzung (vgl. BGH…, Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, Rn. 12; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16). - BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21
Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel …
Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24
Soweit er möglicherweise auch handelte, um die ursprüngliche Tatplanung umzusetzen, stünde dies der Annahme einer gerechtfertigten Nothilfehandlung nicht entgegen, solange dieses Motiv dasjenige der Verteidigung nicht gänzlich nebensächlich werden ließe (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133, 2135; Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - 1 StR 126/21, Rn. 11;… vom 25. Oktober 2022 - 5 StR 276/22, Rn. 19 …und vom 10. August 2022 - 6 StR 244/22, Rn. 10). - BGH, 29.01.2003 - 2 StR 529/02
Rechtfertigung durch Notwehr (erforderliche Gesamtbetrachtung bei einem Geschehen …
Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24
(2) Angesichts des möglichen Wechsels der Rollen von Angreifer und Angegriffenen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 2 StR 529/02, NStZ 2003, 420) können die weiteren Schläge und Tritte gegen B. ihrerseits einen rechtswidrigen Angriff darstellen, gegenüber dem die Möglichkeit einer Nothilfe des Angeklagten grundsätzlich eröffnet war. - BGH, 26.03.2024 - 4 StR 19/24
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung; überwiegendes …
Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24
Die Zurückverweisung hat entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer zu erfolgen, weil eine Zuständigkeit des Schwurgerichts nicht mehr besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2024 - 4 StR 19/24, Rn. 10 mwN). - BGH, 10.08.2022 - 6 StR 244/22
Gefährliche Körperverletzung; Notwehr; lückenhafte Beweiswürdigung …
Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 211/24
Soweit er möglicherweise auch handelte, um die ursprüngliche Tatplanung umzusetzen, stünde dies der Annahme einer gerechtfertigten Nothilfehandlung nicht entgegen, solange dieses Motiv dasjenige der Verteidigung nicht gänzlich nebensächlich werden ließe (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133, 2135;… Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - 1 StR 126/21, Rn. 11;… vom 25. Oktober 2022 - 5 StR 276/22, Rn. 19 und vom 10. August 2022 - 6 StR 244/22, Rn. 10).
- BGH, 31.03.2026 - 6 StR 23/26
Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat; Annahme eines …
Entscheidend sind nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer neuerlich oder unverändert fortdauernden Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2024 - 2 StR 211/24, Rn. 14; vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16). - BGH, 07.01.2025 - 2 StR 530/24
Notwehr (Gegenwärtigkeit: Wiederholungsgefahr; Verteidigungswille)
Entscheidend sind dabei nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlich oder unverändert) fortdauernden Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 211/24, Rn. 14 mwN).Dass ein - möglicherweise zu Beginn des Einsatzes des Messers gegebener - Verteidigungszweck seines Handelns im Verlauf des Geschehens so sehr in den Hintergrund gerückt sein könnte, dass er gänzlich nebensächlich geworden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 211/24, Rn. 19 mwN), hat die Strafkammer nicht festgestellt.
- BGH, 04.12.2025 - 4 StR 287/25
Freispruch vom Vorwurf des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher …
Entscheidend sind dabei nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlich oder unverändert) fortdauernden Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 211/24, juris Rn. 14 f.; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16; Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39).
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