Rechtsprechung
| BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 206 StPO; § 29a BtMG; § 23 StGB; 27 StGB; § 30 StGB; § 2 StrEG; § 5 StrEG
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Revision: Beschwer, auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen freizusprechen); Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage (Vorliegen einer zugelassenen Anklageschrift zu allen Varianten; in exklusiver ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Unterstützungsleistungen für eine Cannabisplantage; Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 22 StGB, §§ 22 ff StGB, § 112 Abs 1 StPO, § 260 Abs 3 StPO
Strafverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Unterstützungsleistungen für eine Cannabisplantage; Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft - IWW
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum Versuch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einlegen der Revision mit dem Ziel des Freispruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilfe zum Versuch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einlegen der Revision mit dem Ziel des Freispruchs
- rechtsportal.de
Beihilfe zum Versuch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einlegen der Revision mit dem Ziel des Freispruchs
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Wahlfeststellung in Zusammenhang mit Cannabis-Plantage - Wahlfeststellung in Zusammenhang mit Cannabis-Plantage
Verfahrensgang
- LG Aachen, 16.02.2021 - 63 KLs 18/20
- BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 56
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.05.2017 - 3 StR 323/16
Voraussetzungen eines Konventionsverstoßes bei fehlender Gelegenheit zur …
Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21
Ein Angeklagter ist zwar durch die Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses in der Regel nicht beschwert; etwas anderes kann aber gelten, wenn er auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen freizusprechen ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51). - BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83
Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher …
Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21
a) Kommen verschiedene Lebenssachverhalte wahlweise in Betracht, kann eine Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage nur erfolgen, wenn zu allen Varianten eine zugelassene Anklageschrift vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1983 - 1 StR 178/83, BGHSt 32, 146, 150) und die in exklusiver Alternativität möglichen Sachverhaltsvarianten sämtlich eine Strafbarkeit des Angeklagten ergeben. - BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09
Unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21
Zum Ausschluss der Entschädigung für eine freiheitsentziehende Maßnahme genügt es nicht, dass der Beschuldigte sich irgendwie verdächtig gemacht hat, vielmehr muss er durch eigenes Verhalten einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung des nach § 112 Abs. 1 StPO erforderlichen dringenden Tatverdachts geleistet haben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 350/09, StraFo 2010, 87 f.).
- BGH, 03.08.2011 - 2 StR 228/11
Verabredung eines Verbrechens des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …
Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21
Der nach §§ 22 ff. StGB strafbare Versuch beginnt erst mit dem unmittelbaren Ansetzen zur Aussaat oder zum Anpflanzen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43 f.). - BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81
geplanter Gefängnisausbruch - Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage …
Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21
(3) Eine im Vorbereitungsstadium allein strafbare Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 Var. 3 StGB) liegt nicht vor, wenn ein daran Beteiligter nur als Gehilfe tätig werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92, NStZ 1993, 137 f.); denn eine Verbrechensverabredung kommt nur unter prospektiven Tätern in Frage (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244). - BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21
(3) Eine im Vorbereitungsstadium allein strafbare Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 Var. 3 StGB) liegt nicht vor, wenn ein daran Beteiligter nur als Gehilfe tätig werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92, NStZ 1993, 137 f.); denn eine Verbrechensverabredung kommt nur unter prospektiven Tätern in Frage (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244).
- BGH, 29.05.2024 - 3 StR 507/22
Fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen; …
Für sie ist der Senat zuständig, weil er die das Verfahren abschließende Entscheidung getroffen hat und weitere Feststellungen nicht erforderlich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2022 - 2 StR 229/21, NStZ-RR 2023, 56, 57; vom 13. April 2021 - 5 StR 14/21, NStZ-RR 2021, 217;… vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16, juris Rn. 19;… MüKoStPO/Kunz, § 8 StrEG Rn. 33). - BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
Verfolgungsverjährung; Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmer …
a) Der Senat ist nach § 8 StrEG für den Ausspruch über die Entschädigung der Angeklagten zuständig, weil er die das Verfahren abschließende Entscheidung getroffen hat; weitere, vom Tatrichter zu treffende Feststellungen sind nicht mehr erforderlich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16, Rn. 19; vom 13. April 2021 - 5 StR 14/21, NStZ-RR 2021, 217, und vom 28. Juni 2022 - 2 StR 229/21, NStZ-RR 2023, 56, 57).b) Eine Entschädigung kommt nicht in Betracht, weil diese nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist (vgl. zur Heranziehung der Vorschrift BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168, 171;… vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6, und vom 28. Juni 2022 - 2 StR 229/21, NStZ-RR 2023, 56).
- BGH, 05.03.2025 - 1 StR 501/24
Steuerhinterziehung (keine identische prozessuale Tat bei unterschiedlichem …
Die Feststellungen des Landgerichts als solche zu den zugunsten der C. GmbH durch Unterlassen begangenen Umsatzsteuerverkürzungen sind frei von Rechtsfehlern (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 28. August 2024 - 2 StR 405/23 Rn. 22; vom 28. Juni 2022 - 2 StR 229/21 Rn. 20 …und vom 13. April 2021 - 5 StR 14/21 Rn. 7; jeweils mwN).
- OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
Entschädigung nach StrEG wegen Freiheitsentzug; Entschädigung wegen Schaden durch …
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beschuldigte nach diesen Maßstäben Anlass zu der Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat, ist aufgrund des Ausnahmecharakters des § 5 Abs. 2 StrEG ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, Beschluss vom 28.06.2022 - 2 StR 229/21, juris Rn. 20). - LG Nürnberg-Fürth, 13.03.2025 - 12 Qs 62/24
Atypische stille Gesellschaft, Verdeckte Gewinnausschüttung, Sofortige …
Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn die Beschuldigte die Eingriffsmaßnahme durch die Tat oder durch sein sonstiges Verhalten herausgefordert hat; sie muss in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage anwenden würde, um sich vor Schaden durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu schützen (BGH, Beschluss vom 28.06.2022 - 2 StR 229/21, juris Rn. 20;… MüKoStPO/Kunz/Grommes, 2. Aufl., StrEG § 5 Rn. 61 m.w.N.). - LG Nünrberg-Fürth, 13.03.2025 - 12 Qs 62/24
Entschädigung, StrEG, grobe Fahrlässigkeit, Mitwirkung, Außenprüfung
Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn die Beschuldigte die Eingriffsmaßnahme durch die Tat oder durch sein sonstiges Verhalten herausgefordert hat; sie muss in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage anwenden würde, um sich vor Schaden durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu schützen (BGH, Beschluss vom 28.06.2022 - 2 StR 229/21, juris Rn. 20;… MüKoStPO/Kunz/Grommes, 2. Aufl., StrEG § 5 Rn. 61 m.w.N.).
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