Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2024 - 2 StR 240/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 74 StGB; § 33 BtMG; Art. 316p EGStGB
Besitz von Betäubungsmitteln (Cannabis; Generalamnestie für rechtskräftige, nicht vollstreckte Strafen); Einziehung von Tatobjekten (Erledigung der Einziehungsanordnung durch Rechtskraft der Entscheidung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
Art. 316p EGStGB, Art. ... 313 Abs. 1 Satz 1 EGStGB, § 55 StGB, § 354a StPO, Art. 313 EGStGB, Art. 313 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 EGStGB, § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB, § 75 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.11.2023 - 3 KLs 2/23
- BGH, 22.10.2024 - 2 StR 240/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Rechtsfehlerhafte Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer …
Auszug aus BGH, 22.10.2024 - 2 StR 240/24
Die Einbeziehung der Strafe aus dem vorgenannten Strafbefehl ist weiter in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, um klarzustellen, dass dieses Erkenntnis bei der Gesamtstrafenbildung Beachtung gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, Rn. 13). - BGH, 22.11.2022 - 5 StR 380/22
Nebenstrafen und Nebenfolgen (hier: Einziehung) bei nachträglicher …
Auszug aus BGH, 22.10.2024 - 2 StR 240/24
Die Einziehungsanordnung hat sich damit erledigt; einer Aufrechterhaltung bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22, Rn. 3 mwN). - BGH, 29.08.2024 - 2 StR 392/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 22.10.2024 - 2 StR 240/24
Auch wenn die Einzelstrafe von 50 Tagessätzen bei der Bildung der Gesamtstrafe nicht mehr zu berücksichtigen ist, kann der Senat ausschließen, dass die Strafkammer angesichts der von ihr verhängten Einzelstrafen von zwei Jahren und zwei Monaten und zwei Jahren und sechs Monaten, deren Zusammenzug sich auch weiterhin als straff erweist, auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. August 2024 - 2 StR 392/24).
- BGH, 07.01.2025 - 2 StR 350/24
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Straferlass durch Amnestieregelung: nicht …
Rn. 9 Die Einbeziehung sämtlicher Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14. März 2023 muss weiterhin aus der Urteilsformel des landgerichtlichen Urteils ersichtlich sein, damit deutlich wird, dass sämtliche Einzelstrafen in die nachträgliche Gesamtstrafenbildung eingeflossen sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, Rn. 13; vom 22. Oktober 2024 - 2 StR 240/24, Rn. 8).
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