Rechtsprechung
| BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 264 StGB; § 263 StGB; § 4 Abs. 1 SubvG
Subventionsbetrug (Corona-Virus-Soforthilfeprogramm; subventionserhebliche Tatsachen: Sinn und Zweck des Merkmals, restriktive Auslegung, materielle Voraussetzung für das Gewähren der Subvention, ausdrückliche Bezeichnung als subventionserhebliche Tatsache, ... - openjur.de
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Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Beantragung von Corona-Hilfen: Vorliegen einer Scheinhandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 S 1 SubvG, § 264 Abs 1 Nr 1 StGB, § 254 Abs 8 S 1 Nr 1 StGB, § 264 Abs 9 Nr 1 Alt 2 StGB, § 264 Abs 9 Nr 2 StGB
Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Beantragung von Corona-Hilfen: Vorliegen einer Scheinhandlung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 264 StGB, § 264 Abs. 9 Nr. 1 StGB, § 263a Abs. 1 StGB, § 264 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 264 Abs. 9 Nr. 1 Variante 2 StGB, § 2 SubvG in Verbindung mit § 1 SubvG HE, § 264 Abs. 9 Nr. 2 StGB, § 4 SubvG, § 1 SubvG HE, § 4 Abs. 1 SubvG, § 4 Abs. 1 Satz 2 SubvG, § 4 Abs. 1 Satz 1 SubvG, § 117 Abs. 1 BGB, § 41 Abs. 2 AO, § 12 AO, § 264 Abs. 1 StGB, § 263 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 264 Abs. 9 StGB, § 23 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Deutlicher Hinweis auf die Subventionserheblichkeit der Tatsachen vom Subventionsgeber im Antragsformular hinsichtlich Bewilligung von Corona-Hilfen; Sinn und Zweck des Merkmals der Subventionserheblichkeit; Auslegung des Begriffs der "Scheinhandlung"
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- bghst-wolterskluwer
StGB § 264 Abs. 9 Nr. 2; SubvG § 4 Abs. 1
Scheinhandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 SubvG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 264 Abs. 9 Nr. 2 ; SubvG § 4 Abs. 1
Eine Scheinhandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 SubvG liegt nur vor, wenn über die Falschangabe hinaus ein gegenüber dem Subventionsgeber zur Kenntnis gebrachter tatsächlicher Akt vorgenommen wird, der geeignet ist, den Anschein eines in Wahrheit nicht existierenden ... - rechtsportal.de
StGB § 264 Abs. 9 Nr. 2 ; SubvG § 4 Abs. 1
Deutlicher Hinweis auf die Subventionserheblichkeit der Tatsachen vom Subventionsgeber im Antragsformular hinsichtlich Bewilligung von Corona-Hilfen; Sinn und Zweck des Merkmals der Subventionserheblichkeit; Auslegung des Begriffs der 'Scheinhandlung' - datenbank.nwb.de
Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Beantragung von Corona-Hilfen: Vorliegen einer Scheinhandlung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an eine Scheinhandlung i.S.d Subventionsgesetzes
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20
- BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
Papierfundstellen
- BGHSt 68, 33
- NJW 2024, 94
- NStZ 2024, 227
- StV 2024, 729
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BGH, 30.09.2010 - 5 StR 61/10
Subventionsbetrug: Voraussetzungen einer subventionserheblichen Tatsache - …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
In der Regel betrifft dies die Fälle, in denen zwar eine ausdrückliche Bezeichnung einer Tatsache (durch den Gesetz- oder Subventionsgeber) als subventionserheblich fehlt oder unwirksam ist, gleichwohl aber sonst einem Gesetz mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann, unter welchen Voraussetzungen die Subvention gewährt wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241; Beschlüsse vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2; vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, 148).Vorliegend kommt als das die Subventionserheblichkeit zum Ausdruck bringende Gesetz alleine das Subventionsgesetz (SubvG) in Betracht, namentlich die Vorschrift über das allgemeine Verbot der Subventionierung von Scheingeschäften und Scheinhandlungen nach § 4 SubvG i.V.m. § 1 SubvG HE (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249 ff.; vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 264 Rn. 17a).
Die erforderliche gesetzliche Abhängigkeit (§ 264 Abs. 9 Nr. 2 StGB) ergibt sich hier daraus, dass § 4 Abs. 1 SubvG ein allgemeines Verbot der "Subventionierung über den tatsächlichen Bedarf hinaus" enthält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249;… vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 23) und hierdurch die Subventionserheblichkeit mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241; Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… vgl. auch BT-Drucks. 7/5291, S. 13).
Mithin sind solche Tatsachen grundsätzlich subventionserheblich, die durch eine Scheinhandlung oder ein Scheingeschäft verdeckt werden und von denen die Bewilligung und Gewährung sowie das Belassen der Subvention abhängig sind (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 250 ff.; vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 264 Rn. 23;… LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 264 Rn. 124).
Dabei wurde der Begriff der Scheinhandlung jedoch nicht näher definiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, NStZ-RR 2011, 81; vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17 und 3 StR 449/17; sowie unten II 2. C) cc) (d)).
Soweit der 5. Strafsenat darauf abstellt, nicht jede unrichtige oder unvollständige Angabe sei zugleich auch eine Scheinhandlung, die ohne Weiteres eine Strafbarkeit nach § 264 Abs. 1 StGB nach sich zieht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, NStZ-RR 2011, 81, 82), entspricht dies der hier vertretenen Ansicht.
Die hierfür herangezogene Begründung, dass eine Scheinhandlung in Abgrenzung zur Falschangabe nur dann vorliege, wenn die durch die unrichtige Angabe verdeckte Tatsache zu einer anderen Entscheidung über die Subventionsgewährung führen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, NStZ-RR 2011, 81, 82), ist zutreffend, vermag allerdings eine weitergehende Konkretisierung des Begriffs der Scheinhandlung - wie sie der Senat hier vornimmt - nicht zu vermitteln, da dieses Erfordernis nicht an der Qualität der Scheinhandlung als solcher anknüpft, sondern sich unabhängig davon bereits aus § 4 Abs. 1 Satz 2 SubvG ergibt und damit Teil des allgemeinen Maßstabs ist.
- BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98
Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug; …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
aa) Sinn und Zweck des Merkmals der Subventionserheblichkeit ist es, angesichts der zahlreichen Normativbegriffe des Subventionsrechts sicherzustellen, dass sowohl die Vergabevoraussetzungen für den Subventionsempfänger als auch etwaige Täuschungshandlungen für den Subventionsgeber und die Strafverfolgungsorgane möglichst klar erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238; Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, wistra 2019, 369, 371; vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, BGHSt 66, 115, 117;… s. auch BT-Drucks. 7/5291, S. 13).Entscheidend soll demnach allein die (unmittelbare oder zumindest mittelbare) Anbindung der betroffenen Tatsache an eine gesetzliche Bestimmung sein und gerade nicht die - im Einzelfall mitunter nicht eindeutig zu beantwortende - Frage, ob die Tatsache als solche eine materielle Voraussetzung für das Gewähren der Subvention war (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 237 f.;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 264 Rn. 13;… SSW-StGB/Saliger, 5. Aufl., § 264 Rn. 17).
Pauschale oder lediglich formelhafte Bezeichnungen reichen dabei nicht aus; vielmehr muss die Subventionserheblichkeit klar und unmissverständlich auf den konkreten Fall bezogen durch den Subventionsgeber dargelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238;… LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 264 Rn. 73;… MüKo-StGB/Ceffinato, 4. Aufl., § 264 Rn. 62).
In der Regel betrifft dies die Fälle, in denen zwar eine ausdrückliche Bezeichnung einer Tatsache (durch den Gesetz- oder Subventionsgeber) als subventionserheblich fehlt oder unwirksam ist, gleichwohl aber sonst einem Gesetz mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann, unter welchen Voraussetzungen die Subvention gewährt wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241;… Beschlüsse vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2; vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, 148).
Die erforderliche gesetzliche Abhängigkeit (§ 264 Abs. 9 Nr. 2 StGB) ergibt sich hier daraus, dass § 4 Abs. 1 SubvG ein allgemeines Verbot der "Subventionierung über den tatsächlichen Bedarf hinaus" enthält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249;… vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 23) und hierdurch die Subventionserheblichkeit mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241;… Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… vgl. auch BT-Drucks. 7/5291, S. 13).
Der Straftatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) geht zwar demjenigen des Betrugs (§ 263 StGB) als lex specialis vor und stellt diesem gegenüber im Rahmen seines Anwendungsbereichs eine abschließende Sonderregelung dar; eine Strafbarkeit nach § 263 StGB lebt jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines versuchten oder vollendeten Betrugs bei Unanwendbarkeit des § 264 StGB wieder auf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 559/19, juris Rn. 10;… vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 26; Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 243;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 263 Rn. 236 und § 264 Rn. 54a jew. mwN).
- BGH, 22.08.2018 - 3 StR 357/17
Subventionsbetrug (subventionserhebliche Tatsachen; restriktive Interpretation; …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
Die erforderliche gesetzliche Abhängigkeit (§ 264 Abs. 9 Nr. 2 StGB) ergibt sich hier daraus, dass § 4 Abs. 1 SubvG ein allgemeines Verbot der "Subventionierung über den tatsächlichen Bedarf hinaus" enthält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249; vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 23) und hierdurch die Subventionserheblichkeit mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241;… Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… vgl. auch BT-Drucks. 7/5291, S. 13).Dabei wurde der Begriff der Scheinhandlung jedoch nicht näher definiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, NStZ-RR 2011, 81; vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17 und 3 StR 449/17; sowie unten II 2. C) cc) (d)).
Soweit dieser (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 23 und 3 StR 449/17, juris Rn. 41) allgemein ausführt, dass als Scheinhandlung im Sinne des § 4 Abs. 1 SubvG auch Angaben in Betracht kommen, mit denen ein in Wirklichkeit nicht existierender Sachverhalt als gegeben dargestellt wird, besteht auch insoweit kein Widerspruch zum Begriffsverständnis des Senats.
Der Straftatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) geht zwar demjenigen des Betrugs (§ 263 StGB) als lex specialis vor und stellt diesem gegenüber im Rahmen seines Anwendungsbereichs eine abschließende Sonderregelung dar; eine Strafbarkeit nach § 263 StGB lebt jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines versuchten oder vollendeten Betrugs bei Unanwendbarkeit des § 264 StGB wieder auf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 559/19, juris Rn. 10; vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 26; Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 243;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 263 Rn. 236 und § 264 Rn. 54a jew. mwN).
Im Fall II. 5 der Urteilsgründe beantragte der Angeklagte ebenfalls eine Corona-Soforthilfe und legte - wiederum auf Nachfrage - zum Nachweis monatlich laufender Kosten ebenfalls eine fingierte Betriebsaufstellung für die von ihm geführte H. Bausanierungs GmbH vor, die eine Auflistung von Verbindlichkeiten sowie betrieblichen Aufwendungen enthielt, um dadurch den wahren Sachverhalt, dass das Unternehmen tatsächlich keinen Geschäftsbetrieb unterhielt, zu verdecken (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 24).
- BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13
Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
Vorliegend kommt als das die Subventionserheblichkeit zum Ausdruck bringende Gesetz alleine das Subventionsgesetz (SubvG) in Betracht, namentlich die Vorschrift über das allgemeine Verbot der Subventionierung von Scheingeschäften und Scheinhandlungen nach § 4 SubvG i.V.m. § 1 SubvG HE (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249 ff.;… vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 264 Rn. 17a).Die erforderliche gesetzliche Abhängigkeit (§ 264 Abs. 9 Nr. 2 StGB) ergibt sich hier daraus, dass § 4 Abs. 1 SubvG ein allgemeines Verbot der "Subventionierung über den tatsächlichen Bedarf hinaus" enthält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249;… vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 23) und hierdurch die Subventionserheblichkeit mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241;… Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… vgl. auch BT-Drucks. 7/5291, S. 13).
Mithin sind solche Tatsachen grundsätzlich subventionserheblich, die durch eine Scheinhandlung oder ein Scheingeschäft verdeckt werden und von denen die Bewilligung und Gewährung sowie das Belassen der Subvention abhängig sind (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 250 ff.;… vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 264 Rn. 23;… LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 264 Rn. 124).
Ein Scheingeschäft nach § 4 Abs. 1 Satz 1 SubvG, § 117 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen, den Parteien also der Geschäftswille fehlt (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, juris Rn. 75; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 250; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 103/60, BGHZ 36, 84, 87 f.; BFH, Urteil vom 21. Oktober 1988 - III R 194/84, BStBl. II 1989, 216;… LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 264 Rn. 124 mwN;… MüKo-StGB/Ceffinato, 4. Aufl., § 264 Rn. 88).
Dabei steht der Anwendbarkeit von § 264 Abs. 9 Nr. 2 StGB zunächst nicht entgegen, dass vorliegend eine ausdrückliche Bezeichnung von Tatsachen als subventionserheblich gemäß § 264 Abs. 9 Nr. 1 StGB möglich und gewollt, aber - wie vorliegend - unzureichend vorgenommen war (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249).
- BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17
Subventionsbetrug (subventionserhebliche Tatsachen; restriktive Interpretation; …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
aa) Sinn und Zweck des Merkmals der Subventionserheblichkeit ist es, angesichts der zahlreichen Normativbegriffe des Subventionsrechts sicherzustellen, dass sowohl die Vergabevoraussetzungen für den Subventionsempfänger als auch etwaige Täuschungshandlungen für den Subventionsgeber und die Strafverfolgungsorgane möglichst klar erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238; Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, wistra 2019, 369, 371; vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, BGHSt 66, 115, 117;… s. auch BT-Drucks. 7/5291, S. 13).Da das "Corona-Virus-Soforthilfeprogramm 2020" kein Gesetz im formellen oder materiellen Sinne ist und Haushaltsgesetze jedenfalls keine ausdrückliche Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen enthalten, kommt nur deren Bezeichnung durch den jeweiligen Subventionsgeber aufgrund eines Gesetzes - hier § 2 SubvG in Verbindung mit § 1 SubvG HE (s. BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, 149) - in Betracht.
In der Regel betrifft dies die Fälle, in denen zwar eine ausdrückliche Bezeichnung einer Tatsache (durch den Gesetz- oder Subventionsgeber) als subventionserheblich fehlt oder unwirksam ist, gleichwohl aber sonst einem Gesetz mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann, unter welchen Voraussetzungen die Subvention gewährt wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241;… Beschlüsse vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2; vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, 148).
Dabei wurde der Begriff der Scheinhandlung jedoch nicht näher definiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, NStZ-RR 2011, 81; vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17 und 3 StR 449/17; sowie unten II 2. C) cc) (d)).
Soweit dieser (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 23 und 3 StR 449/17, juris Rn. 41) allgemein ausführt, dass als Scheinhandlung im Sinne des § 4 Abs. 1 SubvG auch Angaben in Betracht kommen, mit denen ein in Wirklichkeit nicht existierender Sachverhalt als gegeben dargestellt wird, besteht auch insoweit kein Widerspruch zum Begriffsverständnis des Senats.
- BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21
Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
aa) Sinn und Zweck des Merkmals der Subventionserheblichkeit ist es, angesichts der zahlreichen Normativbegriffe des Subventionsrechts sicherzustellen, dass sowohl die Vergabevoraussetzungen für den Subventionsempfänger als auch etwaige Täuschungshandlungen für den Subventionsgeber und die Strafverfolgungsorgane möglichst klar erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238; Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, wistra 2019, 369, 371; vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, BGHSt 66, 115, 117;… s. auch BT-Drucks. 7/5291, S. 13).Ansonsten bliebe es letztlich dem Antragssteller überlassen, sich über die Subventionserheblichkeit der Tatsachen und Angaben Klarheit zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, BGHSt 66, 115, 119), was dem Zweck des § 264 Abs. 9 Nr. 1 Variante 2 StGB zuwiderliefe.
Zwar stellt es eine zulässige Gestaltungsmöglichkeit dar, wenn die subventionserheblichen Tatsachen im Formular nicht einzeln als solche benannt sind, der Antragsteller aber durch eine Wissenserklärung ausdrücklich bestätigt, dass es sich bei den Angaben um subventionserhebliche Tatsachen handelt, da hierdurch dessen Kenntnisnahme nachgewiesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, BGHSt 66, 115, 117 f.).
Ebenfalls soll es im Einzelfall genügen, wenn sämtliche in einem Antrag anzugebenden Tatsachen als subventionserheblich bezeichnet sind (so BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, BGHSt 66, 115, 118).
- BGH, 23.04.2020 - 1 StR 559/19
Subventionsbetrug (abschließende Sonderregelung gegenüber dem Betrug); …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
Der Straftatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) geht zwar demjenigen des Betrugs (§ 263 StGB) als lex specialis vor und stellt diesem gegenüber im Rahmen seines Anwendungsbereichs eine abschließende Sonderregelung dar; eine Strafbarkeit nach § 263 StGB lebt jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines versuchten oder vollendeten Betrugs bei Unanwendbarkeit des § 264 StGB wieder auf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 559/19, juris Rn. 10;… vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 26; Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 243;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 263 Rn. 236 und § 264 Rn. 54a jew. mwN). - KG, 10.09.2021 - 121 Ss 91/21
Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
(2) Eine Auslegung des Begriffs der "Scheinhandlung" durch den Senat ergibt, dass eine Scheinhandlung nur vorliegt, wenn über die Falschangabe hinaus ein gegenüber dem Subventionsgeber zur Kenntnis gebrachter tatsächlicher Akt vorgenommen wird, der geeignet ist, den Anschein eines in Wahrheit nicht existierenden Sachverhalts zu vermitteln (so auch, allerdings ohne weitere Herleitung KG, Urteil vom 10. September 2021 - (4) 121 Ss 91/21 (134/21), NZWiSt 2022, 446, 449). - BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16
BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
Ein Scheingeschäft nach § 4 Abs. 1 Satz 1 SubvG, § 117 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen, den Parteien also der Geschäftswille fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, juris Rn. 75; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 250; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 103/60, BGHZ 36, 84, 87 f.; BFH, Urteil vom 21. Oktober 1988 - III R 194/84, BStBl. II 1989, 216;… LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 264 Rn. 124 mwN;… MüKo-StGB/Ceffinato, 4. Aufl., § 264 Rn. 88). - BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60
Hypothekenbestellung für Scheinforderung
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
Ein Scheingeschäft nach § 4 Abs. 1 Satz 1 SubvG, § 117 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen, den Parteien also der Geschäftswille fehlt (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, juris Rn. 75; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 250; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 103/60, BGHZ 36, 84, 87 f.; BFH, Urteil vom 21. Oktober 1988 - III R 194/84, BStBl. II 1989, 216;… LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 264 Rn. 124 mwN;… MüKo-StGB/Ceffinato, 4. Aufl., § 264 Rn. 88). - BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
Steuerumgehung - Ausländische Gesellschaft - Einschaltung einer ausländischen …
- BGH, 30.01.2024 - 5 StR 228/23
Verurteilungen wegen Subventionsbetruges in Millionenhöhe rechtskräftig
- BGH, 28.10.2025 - VI ZR 234/21
Kein Schaden trotz Subventionsbetrugs!
Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn einverständlich nur der äußere Anschein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorgerufen werden soll, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten sollen, also der Geschäftswille fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - 2 StR 243/22, BGHSt 68, 33 Rn. 19 mwN).Danach liegt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts bei der Zwischenschaltung eines Generalunternehmers, um - wie hier - die Baukosten nur auf dem Papier zu erhöhen, kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, sondern ein Scheingeschäft vor (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 559/19, juris Rn. 4, 9;… vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244 Rn. 13 f.; siehe weiter zu Abgrenzung BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - 2 StR 243/22, BGHSt 68, 33 Rn. 18, 23, 27;… Urteil vom 15. November 2022 - 6 StR 237/21, wistra 2023, 123 Rn. 35;… Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, juris Rn. 41 ff.;… Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, wistra 2018, 302 Rn. 74 ff.; siehe weiter, soweit das Berufungsgericht ausführt, es erfolge eine Co-Finanzierung aus Mitteln der EU BGH…, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, juris Rn. 52 ff.;… Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, wistra 2018, 302 Rn. 84 ff.;… Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 572/16, wistra 2018, 129 Rn. 8).
- BGH, 08.04.2025 - 1 StR 475/23
Subventionsbetrug (Subventionserheblichkeit der unzutreffenden …
b) Die Vorschrift des § 264 Abs. 9 Nr. 1 StGB setzt entsprechend dem Gesetzeszweck, die Vergabevoraussetzungen für den Subventionsempfänger möglichst klar erkennbar zu machen, die Bezeichnung bestimmter Tatsachen als subventionserheblich voraus; die Subventionserheblichkeit ist klar und unmissverständlich auf den konkreten Fall bezogen darzulegen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2023 - 2 StR 243/22, BGHSt 68, 33 Rn. 13 …und vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17 Rn. 32 f.; jeweils mwN).Eine infolge des Fehlens der Voraussetzungen des § 264 StGB grundsätzlich in Betracht kommende Betrugsstrafbarkeit gemäß § 263 StGB (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - 2 StR 243/22, BGHSt 68, 33 Rn. 32 mwN) ist durch die bisherigen Urteilsfeststellungen gleichfalls nicht belegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2025 - 4 A 2928/24
Verzicht; Zuwendung; NRW-Soforthilfe 2020; Coronahilfe; Soforthilfe; …
Rn. 149 Vgl. BGH, Beschlüsse vom 28.5.2014 - 3 StR 206/13 -, BGHSt 59, 244 = juris, Rn. 13, und vom 12.10.2023 - 2 StR 243/22 -, BGHSt 68, 33 = juris, Rn. 18. - BGH, 19.02.2026 - 3 StR 397/25
Kein Subventionsbetrug mit Kurzarbeitergeld
Eine Strafbarkeit nach § 263 StGB lebt jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines versuchten oder vollendeten Betrugs bei Unanwendbarkeit des § 264 StGB wieder auf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 26; vom 12. Oktober 2023 - 2 StR 243/22, BGHSt 68, 33 Rn. 32; Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 243;… Fischer/Lutz, StGB, 73. Aufl., § 264 Rn. 54a). - LG Nürnberg-Fürth, 26.02.2025 - 12 KLs 501 Js 1658/21
Überbrückungshilfe, Subventionserhebliche Tatsache, Geschäftsführer Abberufung, …
Die Registrierung eines Accounts auf der Antragsplattform für Corona-Überbrückungshilfen unter dem Namen eines Rechtsanwalts, der tatsächlich keinerlei Überprüfungen als "prüfender Dritter" vornehmen soll, stellt eine Scheinhandlung i.S.d. § 4 Abs. 1 SubvG dar (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12.10.2023 - 2 StR 243/22, BGHSt 68, 33).Rn. 38 Die für die Strafbarkeit nach § 264 Abs. 9 Nr. 2 erforderliche Scheinhandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 SubvG, Art. 1 BayStrAG (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.2023 - 2 StR 243/22, juris Rn. 18) liegt vor, wenn über die Falschangabe hinaus ein gegenüber dem Subventionsgeber zur Kenntnis gebrachter tatsächlicher Akt vorgenommen wird, der geeignet ist, den Anschein eines in Wahrheit inexistenten Sachverhalts zu vermitteln (…BGH, aaO, Rn. 23 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2025 - 4 A 2929/24
Verzicht; Zuwendung; NRW-Soforthilfe 2020; Coronahilfe; Soforthilfe; …
Rn. 152 Vgl. BGH, Beschlüsse vom 28.5.2014 - 3 StR 206/13 -, BGHSt 59, 244 = juris, Rn. 13, und vom 12.10.2023 - 2 StR 243/22 -, BGHSt 68, 33 = juris, Rn. 18. - LG Landshut, 19.06.2024 - 7 KLs 206 Js 18819/20
Ratenzahlungsvereinbarung, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, …
Rn. 480 Allerdings stellte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12.10.2023, Az.: 2 StR 243/22, ausdrücklich klar, dass abstrakte Möglichkeiten der Kenntnisverschaffung außerhalb des Antragsformulars gerade nicht ausreichen kann. - BGH, 08.10.2025 - 1 StR 125/25
Verwerfung der Revision als unbegründet
Die Verurteilung des Angeklagten wegen Subventionsbetruges wird daher von den bisherigen Feststellungen nicht getragen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - 2 StR 243/22 Rn.13). - VG Gießen, 18.07.2025 - 4 K 2446/24 Vielmehr liegt eine Scheinhandlung nur vor, wenn über die Falschangabe hinaus ein gegenüber dem Subventionsgeber zur Kenntnis gebrachter tatsächlicher Akt vorgenommen wird, der geeignet ist, den Anschein eines in Wahrheit nicht existierenden Sachverhalts zu vermitteln (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - 2 StR 243/22 -, juris, Rdnr. 20 ff.).
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