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Rechtsprechung
   BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33282
BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24 (https://dejure.org/2024,33282)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2024 - 2 StR 279/24 (https://dejure.org/2024,33282)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2024 - 2 StR 279/24 (https://dejure.org/2024,33282)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO
    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • HRR Strafrecht

    § 34 KCanG
    Handeltreiben mit Cannabis

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.06.2024 - 3 StR 201/24

    Bandenmäßiger Anbau mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
    c) Ob das Tatzeitrecht nach dem Betäubungsmittelgesetz oder das neue Recht nach dem Konsumcannabisgesetz für den Angeklagten milder und damit gemäß § 2 Abs. 3 StGB zur Anwendung zu bringen ist, richtet sich nach dem konkreten Gesamtvergleich im Einzelfall (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 201/24, Rn. 7 mwN).

    Die Entscheidung, welcher Strafrahmen des § 34 Abs. 4 KCanG maßgeblich ist, obliegt als Strafzumessungsakt dem Tatgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 201/24 aaO;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 354a Rn. 11).

  • BGH, 23.05.2024 - 5 StR 68/24

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Strafzumessungsakt; …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
    b) Auch der Umstand, dass die gegen die Verurteilung geführte Revision sich auf die Gesamtstrafe erstreckt, eröffnet nicht den Anwendungsbereich des § 354a StPO, wenn neben dem Schuld- auch der Strafausspruch in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2024 - 5 StR 68/24, Rn. 14;… Beschluss vom 10. Juli 2024 - 1 StR 150/24, Rn. 3).
  • BGH, 29.04.2024 - 6 StR 132/24

    Meistbegünstigungsprinzip (milderes Gesetz); Konsumcannabisgesetz: Handeltreiben …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
    Diese Erwägung ist unter dem Konsumcannabisgesetz nicht mehr statthaft, weil die Strafbarkeit nach § 34 KCanG ausschließlich den Umgang mit Cannabis zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 6 StR 132/24, Rn. 5 …und vom 16. Mai 2024 - 6 StR 116/24, Rn. 5).
  • BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang: …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
    Der Senat hat durch Beschluss vom 11. Oktober 2022 ? 2 StR 101/22 ? das Urteil im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen Verabredung zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt ist, und unter Aufrechterhaltung der Feststellungen aufgehoben im Ausspruch über die Einzelstrafen zu den Fällen II.2 und II.3 der damaligen Urteilsgründe (jetzt Fall II.2 der Urteilsgründe) sowie der Gesamtstrafe.
  • BGH, 16.05.2024 - 6 StR 116/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
    Diese Erwägung ist unter dem Konsumcannabisgesetz nicht mehr statthaft, weil die Strafbarkeit nach § 34 KCanG ausschließlich den Umgang mit Cannabis zum Gegenstand hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 6 StR 132/24, Rn. 5 und vom 16. Mai 2024 - 6 StR 116/24, Rn. 5).
  • BGH, 10.07.2024 - 6 StR 283/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung (Teilrechtskraft); …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
    Diese Rechtsänderung hat der Senat gemäß § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO auch dann zu berücksichtigen, wenn hinsichtlich des Schuldspruchs - wie hier ? Teilrechtskraft eingetreten ist und die maßgebliche Strafdrohung während des Revisionsverfahrens gemildert worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 6 StR 117/24, Rn. 11; vom 10. Juli 2024 - 6 StR 283/24, Rn. 3 …und vom 24. Juli 2024 - 6 StR 369/24, Rn. 10).
  • BGH, 29.04.2024 - 6 StR 117/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung (Teilrechtskraft); …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
    Diese Rechtsänderung hat der Senat gemäß § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO auch dann zu berücksichtigen, wenn hinsichtlich des Schuldspruchs - wie hier ? Teilrechtskraft eingetreten ist und die maßgebliche Strafdrohung während des Revisionsverfahrens gemildert worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 6 StR 117/24, Rn. 11;… vom 10. Juli 2024 - 6 StR 283/24, Rn. 3 …und vom 24. Juli 2024 - 6 StR 369/24, Rn. 10).
  • BGH, 24.07.2024 - 6 StR 369/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung (Teilrechtskraft); …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
    Diese Rechtsänderung hat der Senat gemäß § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO auch dann zu berücksichtigen, wenn hinsichtlich des Schuldspruchs - wie hier ? Teilrechtskraft eingetreten ist und die maßgebliche Strafdrohung während des Revisionsverfahrens gemildert worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 6 StR 117/24, Rn. 11;… vom 10. Juli 2024 - 6 StR 283/24, Rn. 3 und vom 24. Juli 2024 - 6 StR 369/24, Rn. 10).
  • BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr, Beihilfe zum Handeltreiben, …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
    Der Aufnahme des Zusatzes "in nicht geringer Menge" in der Urteilsformel bedarf es nicht, da sich die bandenmäßige Begehungsweise im Konsumcannabisgesetz nur noch auf die nicht geringe Menge bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 StR 522/23, Rn. 19).
  • BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24

    Rechtsfehlerhafte Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
    Art. 316p EGStGB i.V.m. Art. 313 Abs. 4 EGStGB, der vom Senat nach § 354a StPO im Revisionsverfahren zu beachten ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2024 - 3 StR 147/24, Rn. 2 und vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, Rn. 12 mwN), setzt voraus, dass eine nicht vollstreckte rechtskräftige Strafe nach dem Betäubungsmittelgesetz in eine Gesamtfreiheitsstrafe vor dem 1. April 2024 eingeflossen ist und die entsprechende Tat nach dem Konsumcannabisgesetz nicht mehr strafbar und auch nicht mehr mit Geldbuße bedroht ist.
  • BGH, 14.05.2024 - 3 StR 147/24

    Straflosigkeit in Fällen des Besitzes von Cannabis (alte Rechtslage); …

  • BGH, 10.07.2024 - 1 StR 150/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 06.05.2024 - 2 StR 73/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 04.06.2025 - 2 StR 156/24

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen durch eine rechtswidrige Tat: …

    Das Konsumcannabisgesetz erweist sich nach dem konkreten Gesamtvergleich im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 279/24, Rn. 9) als das mildere Recht, da das Landgericht jeweils die Annahme minder schwerer Fälle verneint hat und die Strafrahmen nach § 34 Abs. 4 KCanG beziehungsweise § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 4 KCanG in jedem Falle milder sind.
  • BGH, 27.11.2024 - 3 StR 25/24

    Handeltreiben mit Cannabis schon durch Inbesitznahme von Cannabissetzlingen

    In Fällen des - erst begonnenen - Anbaus von Cannabispflanzen ist für die Beurteilung der Handelsmenge als nicht gering dementsprechend der voraussichtlich zu erzielende, zur Veräußerung bestimmte Ertrag maßgebend, nicht der Pflanzenbestand zur Tatzeit (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, aaO, Rn. 25 ff.; ferner BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 279/24, juris Rn. 5, 8 (zum KCanG)).
  • BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24

    Verwertbarkeit von im Wege der Rechtshilfe erlangten Daten des Messengerdienstes …

    Welches Recht im Ergebnis milder ist, muss - auch unter Berücksichtigung der übersehenen Sperrwirkung des 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG und des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nach alledem der Wertung des Tatgerichts vorbehalten bleiben (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2024 - 5 StR 272/24 Rn. 7-9 und vom 9. September 2024 - 2 StR 279/24 Rn. 8-10; jeweils mwN); daher ist es dem Senat verwehrt, selbst den Schuldspruch neu zu fassen.
  • BGH, 03.12.2024 - 2 StR 196/24

    Unerlaubter Besitz von Cannabis (minder schwerer Fall)

    Rn. 7 Ob das Tatzeitrecht nach dem Betäubungsmittelgesetz oder das neue Recht nach dem Konsumcannabisgesetz für den Angeklagten milder und damit gemäß § 2 Abs. 3 StGB zur Anwendung zu bringen ist, richtet sich nach dem konkreten Gesamtvergleich im Einzelfall (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 279/24, Rn. 9 mwN).

    Dies hat bereits bei der gesetzlichen Festlegung der Strafrahmen Berücksichtigung gefunden (…BT-Drucks. 20/8704, S. 130;… BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2024 - 1 StR 56/24, Rn. 12, und vom 9. September 2024 - 2 StR 279/24, Rn. 10).

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