Rechtsprechung
| BGH, 02.09.2015 - 2 StR 31/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB; § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2-4 StGB
Bildung einer Gesamtstrafe (Anrechnung von zur Erfüllung von Auflagen erbrachten Leistungen auf die Gesamtstrafe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB
- Wolters Kluwer
Notwendige Prüfung einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendige Prüfung einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.2001 - 2 StR 43/01
Anrechnung von Bewährungsleistungen bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 31/15
Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56 f. Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, StV 2014, 481). - BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13
Anrechnung erbrachter Leistungen auf Bewährungsauflagen
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 31/15
Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56 f. Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, StV 2014, 481).
- BGH, 18.03.2026 - 6 StR 41/26 Der Ausgleich für die Nichterstattung der genannten Leistung ist vielmehr gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; vom 12. Juli 2002 - 2 StR 200/02; vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, StV 2014, 481; vom 2. September 2015 - 2 StR 31/15; vom 28. Februar 2023 - 2 StR 492/22).
- BGH, 20.08.2019 - 1 StR 306/19
Anrechnung der auf eine Bewährungsauflage erbrachten Leistungen auf eine …
Angesichts dieser - hinsichtlich der Höhe des insgesamt erbrachten Zahlungsbetrags unzulänglichen und daher insoweit ergänzungsbedürftigen - Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 StR 31/15 Rn. 3;… vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13 Rn. 3 …und vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01 Rn. 3).
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