Rechtsprechung
| BGH, 11.09.2024 - 2 StR 327/24 |
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§ 34 KCanG
Handeltreiben mit Cannabis - HRR Strafrecht
§ 34 KCanG
Handeltreiben mit Cannabis
- bundesgerichtshof.de
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§ 2 Abs. 3 StGB, § ... 354a StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 52 StGB, § 27 StGB, § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 34 KCanG, § 353 Abs. 2 StPO
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Verfahrensgang
- LG Köln, 20.02.2024 - 325 KLs 25/22
- BGH, 11.09.2024 - 2 StR 327/24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 84/24
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 2 StR 327/24
Während die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelrecht ein Qualifikationsmerkmal darstellt, ist sie bei Cannabis nach § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 KCanG nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall und als solches nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 84/24, Rn. 2). - BGH, 31.05.2023 - 3 StR 133/23
Betäubungsmittelstrafrecht (Verkauf zum Selbstkostenpreis als Veräußerung; …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 2 StR 327/24
Da der Tatbestand des Besitzes im Verhältnis zu den anderen Begehungsformen der genannten Vorschrift den Charakter eines Auffangtatbestands hat, wird er in Fällen wie dem vorliegenden, in denen das Tatgericht Feststellungen dazu treffen konnte, dass der Angeklagte die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer erlangt hat, durch den Tatbestand des Erwerbs nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG verdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 3 StR 133/23, Rn. 5 mwN).
- BGH, 04.06.2025 - 2 StR 156/24
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen durch eine rechtswidrige Tat: …
§ 265 Abs. 1 StPO steht nicht entgegen, da der Angeklagte sich nicht wirksamer als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2024 - 2 StR 327/24, Rn. 3 ff.). - BGH, 11.03.2026 - 2 StR 235/24
Teilaufhebung des Urteils auf Revision der Staatsnawaltschaft wegen …
In diesen Fällen ist der Angeklagte deshalb nicht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, sondern des Handeltreibens mit Cannabis gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG schuldig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2024 - 2 StR 327/24, Rn. 3). - BGH, 19.11.2024 - 2 StR 414/23
Beweiswürdigung (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis: …
Von der Schuldspruchänderung in den Fällen II. 6. und II. 7. der Urteilsgründe ist sie indes nicht betroffen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. September 2024 - 2 StR 327/24, Rn. 6) und hält auch im Übrigen rechtlicher Nachprüfung stand. - BGH, 21.11.2024 - 2 StR 449/24
Handeltreiben mit Cannabis
Rn. 3 Auf die mit der Rüge der Verletzung sachlichen Rechts begründete Revision des Angeklagten sind die Schuldsprüche betreffend die Taten 1, 2, 8 und 9 der Urteilsgründe nach Maßgabe der für die Fassung von Schuldsprüchen nach dem Konsumcannabisgesetz geltenden Grundsätze (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2024 - 2 StR 327/24, Rn. 3) so zu ändern, dass darin klar zum Ausdruck kommt, auf welches Gesetz das Landgericht den Strafausspruch (…zutreffend, vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1992 - 5 StR 181/92, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 7, …und vom 15. Oktober 2024 - 3 StR 427/24, Rn. 2) gegründet hat (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 35/64, BGHSt 20, 116, 121). - BGH, 05.11.2024 - 2 StR 388/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Während die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelrecht ein Qualifikationsmerkmal darstellt, ist sie bei Cannabis nach § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 KCanG nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall und als solches nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2024 - 5 StR 84/24, Rn. 2, und vom 11. September 2024 - 2 StR 327/24, Rn. 3).
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