Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2003 - 2 StR 341/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 4 StPO; § 40 StGB; § 41 StGB
Auslegung des Tenors eines Verwerfungsbeschlusses nach seinen Gründen; Begründung des Strafausspruchs (Tagessatzhöhe, Tagessatzanzahl); Vermögensstrafe; zusätzliche Geldstrafe; konfiskatorische Geldstrafe - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 40; ; StGB § 40 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 41; ; BVerfGG § 79
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur Bemessung einer "zusätzlichen" Geldstrafe; Deklaratorische Feststellung einer Geldstrafe im Urteil
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 41
Bemessung der zusätzlichen Geldstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 167
- StV 2004, 266
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.11.2002 - 2 StR 302/02
Verfassungswidrigkeit der Vermögensstrafe (Bestimmtheitsgrundsatz); …
Auszug aus BGH, 17.12.2003 - 2 StR 341/03
Rn. 2 Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat durch Beschluß vom 15. November 2002 - 2 StR 302/02 - dieses Urteil "jeweils im Einzelstrafausspruch im Fall IV 1 a und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben, soweit er zu einer Vermögensstrafe von 300.000 DM ... verurteilt worden ist", und die Sache insoweit an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.Rn. 10 Die Bemessung einer zusätzlichen Geldstrafe gemäß § 41 StGB hat nach den Grundsätzen des § 40 StGB zu erfolgen; die gesonderte Geldstrafe ist keine konfiskatorische Maßnahme (vgl. Senatsbeschluß vom 15. November 2002 - 2 StR 302/02).
- BGH, 17.04.2025 - 3 StR 405/24
Einziehung von Taterträgen; Geldstrafe neben Freiheitsstrafe; Beschränkung der …
Da sich ihre Höhe allein nach dem Tagessatzsystem richtet (§ 40 StGB), kann, anders als bei der Geldbuße im Ordnungswidrigkeitenrecht (vgl. § 17 Abs. 4, § 30 Abs. 3 OWiG, § 81d Abs. 3 GWB), der aus der Tat stammende wirtschaftliche Vorteil nicht in die Bemessung einbezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 2 StR 341/03, NStZ-RR 2004, 167, 168;… NK-StGB/Albrecht, 6. Aufl., § 41 Rn. 6; zur gewinnabschöpfenden Funktion der Geldbuße s. demgegenüber BGH…, Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, NStZ 2006, 231 Rn. 7 f.; BFH, Urteil vom 9. Juni 1999 - I R 100/97, BFHE 189, 79, 85; BayObLG, Beschluss vom 16. Mai 2022 - 201 ObOWi 483/22, NStZ-RR 2022, 217, 218;… BeckOK OWiG/Sackreuther, 45. Ed., § 17 Rn. 113 f.;… Achenbach in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 110. Lfg., § 81d GWB Rn. 2, 62 ff.;… Göhler/Thoma, OWiG, 19. Aufl., § 17 Rn. 37 f.).
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