Rechtsprechung
| BGH, 04.08.1999 - 2 StR 342/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB n.F.; § 46 Abs. 3 StGB;
Schwere räuberische Erpressung; Gaspistolen; Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot; - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB n.F. § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
- Wolters Kluwer
Schwere räuberische Erpressung - Beihife - Gesamtfreiheitsstrafe - Maßregel - Revision - Einsatz einer Schußwaffe - Zulassungsfehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 3, § 250 Abs. 1
Berücksichtigung von Tatbestandsmerkmalen bei der Strafzumessung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1999, 597
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.1995 - 2 StR 551/95
Gesonderte Berücksichtigung von Tatbestandsmerkmalen bei der Schuldzumessung
Auszug aus BGH, 04.08.1999 - 2 StR 342/99
Rn. 3 Sie können deshalb grundsätzlich keinen selbständigen Strafschärfungsgrund abgeben (BGHR § 46 Abs. 3 Raub 3, BGH StV 1996, 206).
- BGH, 11.04.2002 - 4 StR 538/01
Strafzumessung (Doppelverwertung; strafschärfende Berücksichtigung der konkreten …
Aus der Entscheidung BGH StV 1999, 597 ergibt sich nichts Gegenteiliges; sie betrifft den im Tatsächlichen ganz anders gelagerten - unter den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB fallenden - Fall der Bedrohung mit einer ungeladenen und damit für das Tatopfer ungefährlichen Gaspistole. - BGH, 11.04.2002 - 4 StR 537/01
Schwerer Raub (Verwendung einer Schusswaffe); Doppelverwertungsverbot …
Aus der Entscheidung BGH StV 1999, 597 ergibt sich nichts Gegenteiliges; sie betrifft den im Tatsächlichen ganz anders gelagerten - unter den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB fallenden - Fall der Bedrohung mit einer ungeladenen und damit für das Tatopfer ungefährlichen Gaspistole. - BGH, 12.01.2021 - 1 StR 451/20
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört der geplante und umgesetzte Einsatz einer Scheinwaffe als Druckmittel bereits zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 342/17 Rn. 10 und vom 4. August 1999 - 2 StR 342/99 Rn. 2). - BGH, 26.09.2017 - 4 StR 342/17
Doppelverwertungsverbot beim schweren Raub
Der - aus Sicht des Angeklagten geplante - Einsatz einer Scheinwaffe als Druckmittel gehört aber zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 1999 - 2 StR 342/99, StV 1999, 597). - LG Landshut, 29.03.2021 - 6 KLs 405 Js 4607/20
Rechtskräftige Verurteilung wegen schweren Raubes nach Aufhebung und …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört der geplante und umgesetzte Einsatz einer Scheinwaffe als Druckmittel bereits zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 342/17 Rn. 10 und vom 4. August 1999 - 2 StR 342/99 Rn. 2).
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