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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,42432
BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24 (https://dejure.org/2024,42432)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2024 - 2 StR 389/24 (https://dejure.org/2024,42432)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2024 - 2 StR 389/24 (https://dejure.org/2024,42432)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 64 StPO; § 274 StPO; § 337 StPO; § 185 GVG; § 189 GVG
    Dolmetscher (Beeidigung: fehlende allgemeine Beeidigung, Beweis, Beruhen)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fehlende Vereidigung von Dolmetschern: Verletzung von § 189 GVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 176
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.09.2024 - 2 StR 431/23

    Dolmetschereid (zwingend: Verzicht, Förmlichkeit, Protokoll; relativer …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24
    Die Beachtung dieser Förmlichkeit kann nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. März 2005 - 4 StR 3/05, BGHR GVG § 189 Beeidigung 4, und vom 9. September 2024 - 2 StR 431/23, Rn 13).

    Zumeist kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein vom Gericht einzelfallbezogen vereidigter oder ein allgemein beeidigter Dolmetscher, der sich zudem unmittelbar vor seinem Tätigwerden in der Hauptverhandlung auf die allgemeine Beeidigung berufen und sich damit seine Eidespflicht noch einmal vergegenwärtigt hat, sorgfältiger als ein nicht vereidigter Dolmetscher übersetzt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 431/23, Rn. 16 mwN).

    Kennzeichnend für diese Fallgestaltungen ist aber, dass die Zuverlässigkeit des Dolmetschers auf andere Weise als durch den in der Hauptverhandlung unterbliebenen Eid sichergestellt werden kann, so dass lediglich ein formaler, den Zweck des § 189 GVG nicht berührender Verstoß vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 431/23, Rn. 17 mwN).

    Sonstige Umstände, die als "Qualitätssurrogat" losgelöst vom Eid die Zuverlässigkeit der Dolmetscher gewährleisteten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 431/23, Rn. 19), sind nicht ersichtlich.

  • BGH, 15.05.2024 - 3 StR 450/23

    Frist zur Absetzung des Urteils (abgekürzte Urteilsgründe; Ergänzung nach …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24
    Ein Ausnahmefall, der es in entsprechender Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO rechtfertigte, die Akten an das Landgericht zur Ergänzung des Urteils zurückzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2024 - 3 StR 450/23, NJW 2024, 2340, Rn. 7), liegt nicht vor.

    In diesem Fall beginnt die Frist zur Urteilsergänzung sogleich zu laufen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 - 5 StR 512/12, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 4, Rn. 5, und vom 15. Mai 2024 - 3 StR 450/23, NJW 2024, 2340, 2341, Rn. 10) und wäre hier verstrichen.

  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive; …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24
    Weiter fehlt es an Feststellungen dazu, ob der Angeklagte J. seine gegenüber dem Nebenkläger verübten Gewalthandlungen überhaupt als todesfördernd oder -beschleunigend erfasste (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208).
  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19

    Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24
    Mit Blick auf den Zweck der Eidesleistung, dem Dolmetscher seine besondere Verantwortung für die Wahrheitsfindung im konkreten Fall zu verdeutlichen und bewusst zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 1 StR 190/19, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Vereidigung 2, Rn. 5 mwN;… BT-Drucks. 19/14747, S. 45), beruht ein Urteil in der Regel auf einem Verstoß gegen § 189 GVG.
  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24
    Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten J. hat bereits deshalb Erfolg, weil die in der verkürzten Form des § 267 Abs. 4 StPO abgefassten Urteilsgründe hinreichende tatsächliche Feststellungen und eine die Feststellungen tragende Beweiswürdigung vermissen lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45;… vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 374/00, Rn. 2, und vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24
    Ein Verzicht auf die Vereidigung ist aufgrund ihrer Bedeutung in Strafsachen nicht statthaft (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1968 - 4 StR 615/67, BGHSt 22, 118, 120;… Löwe-Rosenberg/Simon, StPO, 27. Aufl., § 189 GVG Rn. 2).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24
    Denn dann fehlt es an einer hinreichenden Grundlage für eine Annahme des Dolmetschers, einer Eidespflicht genügen zu müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. J.uar 2022 - 3 StR 406/21, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Beeidigung 1, Rn. 14 mwN).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 3/05

    Dolmetscherbestellung (fehlende Vereidigung; Belehrung); Beweiskraft des …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24
    Die Beachtung dieser Förmlichkeit kann nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. März 2005 - 4 StR 3/05, BGHR GVG § 189 Beeidigung 4, und vom 9. September 2024 - 2 StR 431/23, Rn 13).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24
    Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten J. hat bereits deshalb Erfolg, weil die in der verkürzten Form des § 267 Abs. 4 StPO abgefassten Urteilsgründe hinreichende tatsächliche Feststellungen und eine die Feststellungen tragende Beweiswürdigung vermissen lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45;… vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 374/00, Rn. 2, und vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352).
  • BGH, 25.10.2012 - 5 StR 512/12

    Rechtsfehlerhafte Abkürzung der Urteilsgründe trotz fristgemäß eingelegter …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 2 StR 389/24
    In diesem Fall beginnt die Frist zur Urteilsergänzung sogleich zu laufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 - 5 StR 512/12, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 4, Rn. 5, …und vom 15. Mai 2024 - 3 StR 450/23, NJW 2024, 2340, 2341, Rn. 10) und wäre hier verstrichen.
  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 374/00

    Einzelfall der Aufhebung wegen nur formelhaft begründeter Beweiswürdigung und …

  • BGH, 04.11.2025 - 2 StR 531/25

    Korrektur einer Einziehungsentscheidung (gesamtschuldnerische Haftung)

    Die Beachtung dieser Förmlichkeit kann nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2024 - 2 StR 431/23, NStZ 2025, 118, 119 Rn. 13, und vom 19. Dezember 2024 - 2 StR 389/24, NStZ-RR 2025, 176 f. Rn. 6; jew. mwN).

    Zumeist kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein vom Gericht einzelfallbezogen vereidigter oder ein allgemein beeidigter Dolmetscher, der sich zudem unmittelbar vor seinem Tätigwerden in der Hauptverhandlung auf die allgemeine Beeidigung berufen und sich damit seine Eidespflicht noch einmal vergegenwärtigt hat, sorgfältiger als ein nicht vereidigter Dolmetscher übersetzt hätte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2024 - 2 StR 431/23, NStZ 2025, 118, 119 Rn. 16, und vom 19. Dezember 2024 - 2 StR 389/24, NStZ-RR 2025, 176, 177 Rn. 9; jew. mwN).

    Kennzeichnend für diese Fallgestaltungen ist aber, dass die Zuverlässigkeit des Dolmetschers auf andere Weise sichergestellt werden kann, so dass lediglich ein formaler, den Zweck des § 189 GVG nicht berührender Verstoß vorliegt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2024 - 2 StR 431/23, NStZ 2025, 118, 119 f. Rn. 17, und vom 19. Dezember 2024 - 2 StR 389/24, NStZ-RR 2025, 176, 177 Rn. 10; jew. mwN).

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