Rechtsprechung
| BGH, 16.02.2011 - 2 StR 397/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge bei Behandlung des Verteidigervorbringens in der Senatsberatung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
Anhörungsrüge bei Behandlung des Verteidigervorbringens in der Senatsberatung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)
Zum Erörterungsmangel bei der Bestimmung des Wertersatzverfalls
Verfahrensgang
- BGH, 18.11.2010 - 2 StR 397/10
- BGH, 16.02.2011 - 2 StR 397/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht …
Auszug aus BGH, 16.02.2011 - 2 StR 397/10
Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
- BGH, 28.06.2011 - 4 StR 180/11
Unbegründete Anhörungsrüge
Abgesehen davon, dass sich der Generalbundesanwalt zutreffend unter anderem zur Unzulässigkeit der Verfahrensrüge geäußert hat, zwingen weder Art. 103 Abs. 1 GG noch strafprozessuale Vorschriften das Revisionsgericht dazu, im Rahmen einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO jedes Vorbringen des Revisionsführers ausdrücklich zu verbescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 StR 397/10 mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 18.11.2010 - 2 StR 397/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73a StGB; § 73c StGB
Wertersatzverfall (erforderliche Feststellungen zum verblieben Vermögenswert; Härtefallvorschrift) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de
StGB § 73c Abs. 1 S. 2
Anordnung des Verfalls von Wertersatz bei fehlender Feststellung eines weiteren Vorhandenseins des erlangten Wertes im Vermögen des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anordnung des Verfalls von Wertersatz bei fehlender Feststellung eines weiteren Vorhandenseins des erlangten Wertes im Vermögen des Angeklagten
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Erörterungsmangel bei der Bestimmung des Wertersatzverfalls
Verfahrensgang
- BGH, 18.11.2010 - 2 StR 397/10
- BGH, 16.02.2011 - 2 StR 397/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02
Verfall von Wertersatz (Absehen nach § 73c Abs. 1 Satz 2); Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 18.11.2010 - 2 StR 397/10
Sollte dies der Fall sein, hätte das Landgericht schon deshalb prüfen müssen, ob von der Anordnung des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 144). - BGH, 29.10.2008 - 2 StR 347/08
Verfall von Wertersatz (Absehen; Ermessen)
Auszug aus BGH, 18.11.2010 - 2 StR 397/10
Andernfalls hätte sich das Landgericht angesichts des Umstands, dass das Konto des Angeklagten am 1. September 2009 einen geringfügigen negativen Saldo aufwies (UA S. 11), und mit Blick auf seine Einlassung, er habe aus Geldnot gehandelt (UA S. 7), zu einer solchen Prüfung gedrängt sehen müssen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 94).
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