Rechtsprechung
| BGH, 01.06.2005 - 2 StR 405/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29a BtMG; 154 StPO; § 154a StPO; § 46 StGB; § 267 StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfahrensbeschränkung; Teileinstellung; Strafzumessung (Urteilsgründe; Darstellung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 301; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Wiedereinbeziehung eines ausgeschiedenen Tatteils in der Revisionsinstanz; Erfordernis der erschöpfenden Aufzählung sämtlicher Strafzumessungsgesichtspunkte durch den Tatrichter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 § 154a § 353
Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile in der Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 455
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …
Auszug aus BGH, 01.06.2005 - 2 StR 405/04
Diese Erwägungen sind mit den Grundsätzen, welche im Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 - für die Voraussetzungen der Maßregelanordnung aufgestellt worden sind, nicht vereinbar (vgl. schon Senatsbeschluß NStZ 2004, 144 m.w.N.). - BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines …
Auszug aus BGH, 01.06.2005 - 2 StR 405/04
Diese Erwägungen sind mit den Grundsätzen, welche im Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 - für die Voraussetzungen der Maßregelanordnung aufgestellt worden sind, nicht vereinbar (vgl. schon Senatsbeschluß NStZ 2004, 144 m.w.N.). - BGH, 03.10.1967 - 1 StR 355/67
Auszug aus BGH, 01.06.2005 - 2 StR 405/04
Rn. 11 Eine Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils in der Revisionsinstanz ist hier nicht möglich, denn dadurch würde dem Urteil des Tatgerichts nachträglich die Grundlage entzogen, ohne daß das Revisionsgericht abschließend über den wiedereinbezogenen Tatteil entscheiden könnte (vgl. BGHSt 21, 326, 329 f.).
- BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele …
Liegt einem Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO die unzutreffende Annahme mehrerer selbständiger prozessualer Taten zugrunde, kann etwa bei einem sich aus den Gesamtumständen ergebenden offensichtlichen Irrtum/Versehen des Gerichts eine Umdeutung einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO in eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 4 StR 6/06;… Beschluss vom 23. März 2005 - 2 StR 11/05, juris, Rn. 5; vgl. auch Urteil vom 1. Juni 2005 - 2 StR 405/04, NStZ 2006, 455; vgl. aber Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 339/13, NStZ 2014, 46 m. Anm. Allgayer). - BGH, 16.03.2026 - 3 StR 409/25
Einheitliche Tat im prozessualen Sinne als Gegenstand der tatrichterlichen …
Rn. 18 d) Für eine Einbeziehung durch den Senat ist kein Raum, weil sie das Revisionsgericht daran hindern würde, die rechtsfehlerfreie Verurteilung des Angeklagten wegen des erörterten Körperverletzungsdelikts zu bestätigen (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juni 2005 - 2 StR 405/04, BGHR StPO § 154a Beschränkung 5; vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99, juris Rn. 14; KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 154a Rn. 15; Radtke/Hohmann/Radtke/Köhnlein, StPO, 2. Aufl., § 154a Rn. 63; zur Unbeachtlichkeit eines in der Revisionsinstanz gestellten Antrags auf Wiedereinbeziehung vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83, …
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