Rechtsprechung
| BGH, 31.01.2012 - 2 StR 409/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG; § 52 StGB
Unerlaubter Erwerb einer Schusswaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Munition und in weiterer Tateinheit mit unerlaubtem Besitz eines verbotenen Gegenstands - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubter Waffenbesitz: Konkurrenz bei gleichzeitigem Besitz von Waffen und Munition oder von waffenrechtlich verbotenen Gegenständen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 2 Abs 3 Anl 2 Abschn 1 Nr 1.3.2 WaffG, § 52 WaffG, § 52a WaffG
Unerlaubter Waffenbesitz: Konkurrenz bei gleichzeitigem Besitz von Waffen und Munition oder von waffenrechtlich verbotenen Gegenständen - Wolters Kluwer
Tateinheit zwischen dem unerlaubten Erwerb einer Schusswaffe nebst Munition und dem Besitz eines verbotenen Gegenstands gem. § 2 Abs. 3 WaffG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WaffG § 2 Abs. 3; StPO § 358 Abs. 2 S. 1
Tateinheit zwischen dem unerlaubten Erwerb einer Schusswaffe nebst Munition und dem Besitz eines verbotenen Gegenstands gem. § 2 Abs. 3 WaffG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 25.05.2011 - 1 KLs 533 Js 9001/10
- BGH, 31.01.2012 - 2 StR 409/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 284 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an …
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - 2 StR 409/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der zusammen treffende Besitz von Waffen und Munition oder von waffenrechtlich verbotenen Gegenständen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, StV 2010, 526 f.; Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61). - BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - 2 StR 409/11
Keinen Bestand hat ferner die Gesamtstrafe, zu deren Bildung das Landgericht keine Begründung abgegeben hat, obwohl dieser eigenständige Strafzumessungsakt einer Begründung bedarf (vgl. schon BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 269 f.). - BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08
Steuerhehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; kein Absatzerfolg; Beendigung); …
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - 2 StR 409/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der zusammen treffende Besitz von Waffen und Munition oder von waffenrechtlich verbotenen Gegenständen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, StV 2010, 526 f.; Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61).
- BGH, 14.08.2024 - 4 StR 135/24
Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen (Konkurrenzen: Erwerb); …
cc) Die waffenrechtlichen Delikte wegen Umgangs mit Waffen und mit verbotenen Gegenständen (Schlagring) stehen zueinander im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. März 2024 - 5 StR 581/23 Rn. 8; Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 StR 409/11 Rn. 2;… Steindorf/B. Heinrich, Waffenrecht, 11. Aufl., § 52 WaffG Rn. 90 f. mwN). - LG Köln, 23.05.2024 - 101 Ks 3/24
Urteil im Rockermord-Prozess von Köln-Mülheim
Rn. 380 Die beiden vorgenannten Delikte stehen zueinander im Verhältnis der Tateinheit (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 31.01.2023, 2 StR 409/11). - BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
Handeltreiben mit Cannabis (unerlaubte Einfuhr: Handeln mit Betäubungsmitteln, …
Ferner hat sich der Angeklagte tateinheitlich wegen unerlaubten Besitzes von Munition nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b WaffG strafbar gemacht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, juris Rn. 6 und vom 31. Januar 2012 - 2 StR 409/11, juris Rn. 2). - BGH, 14.08.2024 - 2 StR 159/24
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
b) Überdies handelt es sich bei der Bemessung der Gesamtstrafe um einen eigenständigen Strafzumessungsakt, der gesondert zu begründen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2012 - 2 StR 409/11, Rn. 4;… vom 25. Februar 2015 - 4 StR 564/14, Rn. 6).
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