Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2007 - 2 StR 431/06 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Anhörungsrüge (Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Gehörsverstoß; Glaubhaftmachung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 33a; ; StPO § 356a; ; StPO § 356a S. 2; ; StPO § 356a S. 3; ; StPO § 465 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen eines Antrags des Verurteilten auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 27.10.2006 - 2 StR 431/06
- BGH, 24.01.2007 - 2 StR 431/06 (1)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn …
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - 2 StR 431/06
Einer ausführlichen Begründung seiner Entscheidung bedurfte es, auch unter Einbeziehung der Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom 28. September 2006, nicht (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02; vom 26. Mai 2004 - 1 StR 98/04; vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04). - OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05
Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen …
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - 2 StR 431/06
Rn. 4 Die Entscheidung über die Kosten folgt aus einer analogen Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO (vgl. Senat, Beschl. vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91; OLG Köln NStZ 2006, 181). - BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91
Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - 2 StR 431/06
Rn. 4 Die Entscheidung über die Kosten folgt aus einer analogen Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO (vgl. Senat, Beschl. vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91; OLG Köln NStZ 2006, 181).
- BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04
Rechtliches Gehör im Revisionsverfahren (Begründungspflicht; faires Verfahren)
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - 2 StR 431/06
Einer ausführlichen Begründung seiner Entscheidung bedurfte es, auch unter Einbeziehung der Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom 28. September 2006, nicht (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02; vom 26. Mai 2004 - 1 StR 98/04; vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04). - BGH, 07.03.2006 - 5 StR 362/05
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - 2 StR 431/06
Rn. 2 Das Begehren des Verurteilten beurteilt sich entgegen der von ihm verwendeten Formulierung, nachträgliches Gehör "gemäß § 33a StPO" zu gewähren, allein nach § 356a StPO, da diese das Revisionsverfahren betreffende Vorschrift gegenüber § 33a StPO spezieller ist (BGH, Beschl. vom 7. März 2006 - 5 StR 362/05;… Meyer-Goßner StPO 49. Auflage § 356a Rdn. 1). - BGH, 26.05.2004 - 1 StR 98/04
Voraussetzungen des Antrages auf Nachholung des rechtlichen Gehörs bei …
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - 2 StR 431/06
Einer ausführlichen Begründung seiner Entscheidung bedurfte es, auch unter Einbeziehung der Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom 28. September 2006, nicht (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02; vom 26. Mai 2004 - 1 StR 98/04; vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.10.2006 - 2 StR 431/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 260 Abs. 4 StPO; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Urteilstenor (gewerbsmäßige Hehlerei; Qualifikation) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; StGB § 260 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Einordnung der gewerbsmäßigen Hehlerei als eine Qualifikation; Verwerfung der Revision als unbegründet wegen fehlender Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten
- rechtsportal.de
StPO § 260 Abs. 1
Kennzeichnung von Qualifikationen im Tenor - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 27.10.2006 - 2 StR 431/06
- BGH, 24.01.2007 - 2 StR 431/06
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 111 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1981 - 3 StR 322/81
Doch keine Hehlerei - § 354 Abs. 2 StPO, Bindung des neuen Tatrichters an den …
Auszug aus BGH, 27.10.2006 - 2 StR 431/06
Anders als der gewerbsmäßige Diebstahl, bei dem es sich gemäß § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB um ein bloßes Regelbeispiel handelt, stellt die gewerbsmäßige Hehlerei nach § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Qualifikation dar, deren Vorliegen im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen ist (BGH NStZ 1982, 29, 30).
- BGH, 12.08.2026 - 4 StR 170/26
Verfahrensbeschränkung mit hierdurch bedingter Schuldspruchänderung u.a. wegen …
Rn. 7 3. Bei der vorgenommenen Schuldspruchänderung hat der Senat außerdem berücksichtigt, dass die Gewerbsmäßigkeit im Fall des § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB ein in den Urteilstenor aufzunehmendes Qualifikationsmerkmal darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 2 StR 431/06, NStZ-RR 2007, 111) und hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Kennzeichnung als "vorsätzlich" entbehrlich ist (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Juni 2026 - 3 StR 50/26 Rn. 7;… Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 4 StR 488/23 Rn. 6). - BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte); Geldwäsche …
- BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08
Tenorierung bei gewerbsmäßiger Hehlerei und beim Diebstahl im besonders schweren …
Mit Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass es sich bei der gewerbsmäßigen Hehlerei um einen Qualifikationstatbestand handelt, der als solcher im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen ist (BGH NStZ-RR 2007, 111).
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