Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2022 - 2 StR 49/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 51 StGB
Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: Verzicht auf Herausgabe der sichergestellten Gegenstände, Untersuchungshaft, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse, pandemiebedingten Einschränkungen); Anrechnung (Untersuchungshaft)
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 33 Satz 1 BtMG, § 54 Abs. 1 Nr. 1 WaffG, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Änderung des Schuldspruchs
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf den Strafausspruch hinsichtlich der Strafrahmenwahl und Strafzumessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf den Strafausspruch hinsichtlich der Strafrahmenwahl und Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Gießen, 30.07.2021 - 6 KLs 599 Js 14075/20
- BGH, 22.06.2022 - 2 StR 49/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.08.2018 - 5 StR 214/18
Zum Verhältnis von Erziehungsgedanke und Schuldausgleich bei der Verhängung der …
Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 2 StR 49/22
Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von den Taten und der Persönlichkeit der Angeklagten gewonnen hat, die wesentlichen zumessungsrelevanten Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen; eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358 mwN). - BGH, 04.11.2008 - 3 StR 336/08
Strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens (Rechtskraft …
Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 2 StR 49/22
Zusätzliche, den Angeklagten besonders beschwerende Umstände des Haftvollzuges, die auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren können (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21), lassen sich dem Urteil jedoch nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, StV 2009, 80). - BGH, 20.08.2013 - 5 StR 248/13
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Rückgabe der Asservate als bestimmender …
Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 2 StR 49/22
Soweit es sich dabei um das sichergestellte Marihuana sowie die Schusswaffe der Marke S., Model , Kaliber 9 mm nebst Patronen handeln sollte, wäre deren Einziehung ohnehin zwingend (§ 33 Satz 1 BtMG, § 54 Abs. 1 Nr. 1 WaffG; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31) und deshalb strafzumessungsrechtlich irrelevant gewesen. - BGH, 29.10.2008 - 5 StR 456/08
Schwere Körperverletzung (minder schwerer Fall); Strafzumessung (Strafschärfung …
Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 2 StR 49/22
Zusätzliche, den Angeklagten besonders beschwerende Umstände des Haftvollzuges, die auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren können (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21), lassen sich dem Urteil jedoch nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, StV 2009, 80). - BGH, 12.04.2022 - 2 StR 507/21
Strafzumessung: Strafmilderung wegen Untersuchungshaft
Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 2 StR 49/22
Zusätzliche, den Angeklagten besonders beschwerende Umstände des Haftvollzuges, die auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren können (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21), lassen sich dem Urteil jedoch nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, StV 2009, 80).
- BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22
Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht …
Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von den Taten und der Persönlichkeit des Angeklagten gewonnen hat, die wesentlichen zumessungsrelevanten Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen; eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteile vom 22. Juni 2022 - 2 StR 49/22, juris Rn. 14; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358). - BGH, 17.05.2023 - 1 StR 476/22
Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Versuchs bei der …
Gleiches gilt für einen Verzicht auf andere werthaltige Gegenstände zu Gunsten des Staates (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juni 2022 - 2 StR 49/22 Rn. 15 …und vom 24. November 2021 - 2 StR 158/21 Rn. 12;… Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18 Rn. 4). - LG Köln, 12.09.2023 - 106 KLs 2/23 Soweit der Angeklagte darüber hinaus den Verzicht auf die Rückzahlung der aus seinem Barvermögen gepfändeten 3.600,00 EUR erklärt hat, fiel dies allerdings vor dem Hintergrund nicht als besonders strafmildernd ins Gewicht, dass der Betrag gemäß § 73 c StGB ohnehin von Gesetzes wegen einzuziehen gewesen wäre (vgl. BGH Urteil vom 22.06.2022 - 2 StR 49/22, BeckRS 2022, 21664, beck-online, Rn. 15).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".