Rechtsprechung
| BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Vor § 1 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 302 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht; keine Absprache über den Schuldspruch - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Begründetheit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei wirksamem Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gem. § 302 Strafprozessordnung (StPO); Zulässigkeit einer auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichteten Absprache; Wahrung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 ; StPO § 302 ; StPO § 349 Abs. 1
Begründetheit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei wirksamem Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gem. § 302 Strafprozessordnung ( StPO ); Zulässigkeit einer auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichteten Absprache; Wahrung des ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 147
- StV 2009, 174
- StV 2009, 233
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH…, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2). - BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH…, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2). - BGH, 16.06.2005 - 3 StR 338/04
Aufklärungspflicht; verfahrensbeendende Absprache (Strafrahmenobergrenze; …
Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2).
- BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16
Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit …
Zu Recht hat der Generalbundesanwalt darauf hingewiesen, dass das Landgericht, das bereits an zwölf Tagen verhandelt und Beweise erhoben hatte, mit Blick auf die nach § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO unberührt bleibende Aufklärungspflicht und das Gebot der umfassenden Wahrheitsermittlung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 495/08, NStZ-RR 2009, 147) den Angeklagten keine geständigen Einlassungen abverlangen durfte, die einen Sachverhalt beinhalteten, den das Gericht als widerlegt oder jedenfalls nicht als beweisbar ansah.
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