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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2005 - 2 StR 504/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5465
BGH, 13.07.2005 - 2 StR 504/04 (https://dejure.org/2005,5465)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2005 - 2 StR 504/04 (https://dejure.org/2005,5465)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 2 StR 504/04 (https://dejure.org/2005,5465)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 259 StGB; § 266 StGB; § 349 Abs. 2 StPO
    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; Widerspruchsfreiheit der Feststellungen); Hehlerei (Untreue als Vortat); Revision der Staatsanwaltschaft (Verwerfung als offensichtlich unbegründet)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 100 b Abs. 5; ; StPO § 349 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Freispruch aus Mangel an Beweisen; Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Gegenläufige Anwendung des in-dubio-Grunsatzes bei mehreren Angeklagten; Untreue als Vortat einer Hehlerei; Verwerfung einer Staatsanwalts-Revision als offensichtlich unbegründet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 351
  • StV 2005, 596
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 504/04
    Rn. 18 Bedenken gegen eine Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft im Beschlußweg gemäß § 349 Abs. 2 StPO bestehen nicht (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 726;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 1; zur Beschlußverwerfung allgemein: BVerfG NJW 2005, 1999, 2000).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung). …

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 504/04
    Auch der Schuldspruch gegen den Angeklagten Wa. wird von dem Rechtsfehler nicht berührt, weil auch Untreue (bzw. Beihilfe zur Untreue) eine rechtswidrige Vortat der Hehlerei sein kann (BGH wistra 2004, 105, 108;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 259 Rdn. 7).
  • BGH, 15.08.2000 - 5 StR 223/00

    Verwertung von Zufallserkenntnissen aus einer in einem anderen Verfahren …

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 504/04
    Selbst wenn man die Einführung und Verwertung dieses Beweismittels zugunsten des Angeklagten grundsätzlich für möglich hält (…vgl. Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. Einl. Rdn. 55 m.w.N.), hat der Beschwerdeführer weder vorgetragen noch ist sonst ersichtlich, daß er selbst durch einen entsprechenden Antrag in der Hauptverhandlung auf die Einführung des Telefongesprächs hingewirkt und sein Interesse an dessen Verwertung erkennbar gemacht oder jedenfalls auf das für ihn grundsätzlich disponible Beweisverwertungsverbot (vgl. BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 11) verzichtet hat.
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 504/04
    Ist - wie hier - die Tatbeteiligung eines Angeklagten nicht sicher feststellbar und wird dieser deshalb freigesprochen, können gleichwohl hinsichtlich der anderen Angeklagten nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" für diese günstige Feststellungen geboten sein, die auf der Annahme der Tatbeteiligung des freigesprochenen Angeklagten beruhen (…BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8 m.w.N.; BGH StV 1996, 81;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 261 Rdn. 32).
  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 787/91

    Beweiswürdigung - In dubio pro reo - Tatbeteiligung - Teilnahme - Täterschaft - …

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 504/04
    Ist - wie hier - die Tatbeteiligung eines Angeklagten nicht sicher feststellbar und wird dieser deshalb freigesprochen, können gleichwohl hinsichtlich der anderen Angeklagten nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" für diese günstige Feststellungen geboten sein, die auf der Annahme der Tatbeteiligung des freigesprochenen Angeklagten beruhen (BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8 m.w.N.; BGH StV 1996, 81;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 261 Rdn. 32).
  • BGH, 19.03.1975 - 3 StR 5/75

    Revision wegen Verlesung eines Protokolls über eine frühere richterliche …

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 504/04
    Rn. 18 Bedenken gegen eine Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft im Beschlußweg gemäß § 349 Abs. 2 StPO bestehen nicht (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 726;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 1; zur Beschlußverwerfung allgemein: BVerfG NJW 2005, 1999, 2000).
  • BGH, 23.01.1992 - 1 StR 669/91

    Tenor eines Beschlusses

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 504/04
    Rn. 18 Bedenken gegen eine Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft im Beschlußweg gemäß § 349 Abs. 2 StPO bestehen nicht (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 726; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 1; zur Beschlußverwerfung allgemein: BVerfG NJW 2005, 1999, 2000).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz …

    Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass dann, wenn sich die Einlassungen mehrerer Angeklagter - zumal zum Kerngeschehen - widersprechen, die Anwendung des Zweifelssatzes dazu führen kann, dass in ein und demselben Urteil von mehreren Fallgestaltungen auszugehen ist, die einander sogar ausschließen können, weil bei jedem Angeklagten jeweils von der ihm günstigsten Möglichkeit auszugehen ist (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 29.04.1987 - 2 StR 62/87 - Rn. 14 ff., juris = NStZ 1987, 474; BGH, Beschluss vom 13.07.2005 - 2 StR 504/04 - Rn. 9, juris = NStZ-RR 2005, 351 f.; BGH…, Beschluss vom 15.05.2014 - 2 StR 1/14 - Rn. 8, juris = NStZ-RR 2014, 282 f.).
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