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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14277
BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21 (https://dejure.org/2022,14277)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2022 - 2 StR 541/21 (https://dejure.org/2022,14277)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2022 - 2 StR 541/21 (https://dejure.org/2022,14277)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Strafzumessung (Strafmilderungsgründe: zeitlicher Abstand zwischen Tat und Aburteilung, lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten, Darstellung in den Urteilsgründen); Verfahrensverzögerung (Art und Ausmaß der Verzögerung; Ursache; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafmilderung bei konventionswidriger Verfahrensverzögerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 267 Abs 3 S 1 StPO, Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 29a BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafmilderung bei konventionswidriger Verfahrensverzögerung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 2 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 3 S. 1
    Entschädigung für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 572
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
    aa) Das Landgericht hat übersehen, dass der große zeitliche Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten regelmäßig gewichtige Strafmilderungsgründe nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Zumessung der Einzelstrafen darstellen, die im Urteil nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO anzuführen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 ? GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141 f.; vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 192 f.; Senat…, Urteil vom 24. März 2016 ? 2 StR 344/14, juris Rn. 49;… Beschluss vom 5. Oktober 2017 ? 2 StR 573/16, juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 ? 3 StR 157/08, juris Rn. 7;… vom 6. Dezember 2018 ? 4 StR 424/18, juris Rn. 10;… vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 777).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
    aa) Das Landgericht hat übersehen, dass der große zeitliche Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten regelmäßig gewichtige Strafmilderungsgründe nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Zumessung der Einzelstrafen darstellen, die im Urteil nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO anzuführen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 ? GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141 f.; vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 192 f.; Senat…, Urteil vom 24. März 2016 ? 2 StR 344/14, juris Rn. 49;… Beschluss vom 5. Oktober 2017 ? 2 StR 573/16, juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 ? 3 StR 157/08, juris Rn. 7;… vom 6. Dezember 2018 ? 4 StR 424/18, juris Rn. 10;… vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 777).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14

    Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden: …

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
    aa) Das Landgericht hat übersehen, dass der große zeitliche Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten regelmäßig gewichtige Strafmilderungsgründe nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Zumessung der Einzelstrafen darstellen, die im Urteil nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO anzuführen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 ? GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141 f.; vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 192 f.; Senat, Urteil vom 24. März 2016 ? 2 StR 344/14, juris Rn. 49;… Beschluss vom 5. Oktober 2017 ? 2 StR 573/16, juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 ? 3 StR 157/08, juris Rn. 7;… vom 6. Dezember 2018 ? 4 StR 424/18, juris Rn. 10;… vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 777).
  • BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13

    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
    Das Revisionsgericht muss anhand der Ausführungen in den Urteilsgründen jedenfalls im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen können, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen, und ob sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eröffneten Bewertungsspielraums hält (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2013 ? 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; Senat, Beschlüsse vom 5. November 2015 ? 2 StR 364/15;… vom 27. April 2021 ? 2 StR 101/21, juris Rn. 17).
  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 424/18

    Gang der Hauptverhandlung (Verlesung des Anklagesatzes: Geltung für eine …

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
    aa) Das Landgericht hat übersehen, dass der große zeitliche Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten regelmäßig gewichtige Strafmilderungsgründe nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Zumessung der Einzelstrafen darstellen, die im Urteil nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO anzuführen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 ? GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141 f.; vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 192 f.; Senat…, Urteil vom 24. März 2016 ? 2 StR 344/14, juris Rn. 49;… Beschluss vom 5. Oktober 2017 ? 2 StR 573/16, juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 ? 3 StR 157/08, juris Rn. 7; vom 6. Dezember 2018 ? 4 StR 424/18, juris Rn. 10;… vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 777).
  • BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13

    Gegenstand des Urteils (Aburteilung der gesamten angeklagten Tat unter allen …

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
    Zudem ist nicht erkennbar, ob und welche hieraus resultierende konkreten Belastungen für den Angeklagten die Strafkammer in ihre Bewertung eingestellt hat (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 12. Februar 2014 ? 2 StR 308/13, juris Rn. 31).
  • BGH, 05.10.2017 - 2 StR 573/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
    aa) Das Landgericht hat übersehen, dass der große zeitliche Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten regelmäßig gewichtige Strafmilderungsgründe nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Zumessung der Einzelstrafen darstellen, die im Urteil nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO anzuführen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 ? GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141 f.; vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 192 f.; Senat…, Urteil vom 24. März 2016 ? 2 StR 344/14, juris Rn. 49; Beschluss vom 5. Oktober 2017 ? 2 StR 573/16, juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 ? 3 StR 157/08, juris Rn. 7;… vom 6. Dezember 2018 ? 4 StR 424/18, juris Rn. 10;… vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 777).
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 157/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung)

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
    aa) Das Landgericht hat übersehen, dass der große zeitliche Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten regelmäßig gewichtige Strafmilderungsgründe nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Zumessung der Einzelstrafen darstellen, die im Urteil nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO anzuführen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 ? GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141 f.; vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 192 f.; Senat…, Urteil vom 24. März 2016 ? 2 StR 344/14, juris Rn. 49;… Beschluss vom 5. Oktober 2017 ? 2 StR 573/16, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 ? 3 StR 157/08, juris Rn. 7;… vom 6. Dezember 2018 ? 4 StR 424/18, juris Rn. 10;… vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 777).
  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 101/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen eines Hangs); …

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
    Das Revisionsgericht muss anhand der Ausführungen in den Urteilsgründen jedenfalls im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen können, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen, und ob sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eröffneten Bewertungsspielraums hält (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2013 ? 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; Senat, Beschlüsse vom 5. November 2015 ? 2 StR 364/15; vom 27. April 2021 ? 2 StR 101/21, juris Rn. 17).
  • BGH, 05.11.2015 - 2 StR 364/15

    Rechtstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Begründung der Kompensation im Urteil)

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
    Das Revisionsgericht muss anhand der Ausführungen in den Urteilsgründen jedenfalls im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen können, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen, und ob sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eröffneten Bewertungsspielraums hält (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2013 ? 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; Senat, Beschlüsse vom 5. November 2015 ? 2 StR 364/15;… vom 27. April 2021 ? 2 StR 101/21, juris Rn. 17).
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 321/21

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Absehen von einem …

    Die Bewertung hält sich im Rahmen des dem Tatgericht insoweit eröffneten Spielraums (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56; vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, StV 2022, 572 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 27.11.2024 - 6 StR 286/24

    Vergewaltigung; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung …

    Das Revisionsgericht muss anhand der Ausführungen in den Urteilsgründen jedenfalls im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen können, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK tragen, und ob sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatgericht insoweit eröffneten Bewertungsspielraums hält (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21;… Beschlüsse vom 27. April 2021 - 2 StR 101/21, Rn. 17; vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, StV 2022, 572).
  • BGH, 23.04.2026 - 2 StR 92/26

    Voraussetzung der Anordnung einer isolierten Sperre

    Es hat aber weder bei der Prüfung, ob die Regelwirkung der Gewerbsmäßigkeit und der bandenmäßigen Begehung im Sinne des § 335 StGB entfallen sein könnte, noch bei der konkreten Strafzumessung in den Blick genommen, dass eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen für den Angeklagten neben dem großen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Aburteilung regelmäßig einen gewichtigen Strafmilderungsgrund nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Zumessung der Einzelstrafe darstellen, der im Urteil nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO anzuführen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 3. November 2022 - 3 StR 321/21, Rn. 5; Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, StV 2022, 572, 573 mwN).
  • BGH, 24.02.2025 - 2 StR 11/25

    Korrektur des Schuldspruchs u. a. wegen Handeltreiben mit Betäubngsmitteln und …

    Das Landgericht hat in allen Fällen übersehen, dass der große zeitliche Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie die lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen für die Angeklagten regelmäßig gewichtige Strafmilderungsgründe nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Zumessung der Einzelstrafen darstellen, die im Urteil nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO anzuführen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, StV 2022, 572, 573 Rn. 6, …und vom 4. Dezember 2024 - 2 StR 472/23, Rn. 3, jew. mwN).

    Das Revisionsgericht muss anhand der Ausführungen in den Urteilsgründen jedenfalls im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen können, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen und ob sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatgericht insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums hält (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, StV 2022, 572, 573 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 04.12.2024 - 2 StR 472/23

    Strafzumessung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung: …

    Sie hat aber übersehen, dass der große zeitliche Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten regelmäßig gewichtige Strafmilderungsgründe nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Zumessung der Einzelstrafen darstellen, die im Urteil nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO anzuführen sind (BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 27.01.2026 - 2 StR 761/25

    Strafschärfende Berücksichtigung einer mehrfachen Vorbestrafung

    Rn. 5 Das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht wird Gelegenheit zur Prüfung haben, ob auch die lange Verfahrensdauer bei dem zur Tatzeit 21 Jahre und zwei Monate alten Angeklagten strafmildernd zu berücksichtigen ist (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 21 Rn. 3; vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, StV 2022, 572, 573 Rn. 6;… vom 19. Dezember 2023 - 4 StR 325/23, medstra 2024, 237, 242 Rn. 45, …und vom 21. Februar 2024 - 1 StR 334/23, Rn. 3).
  • BayObLG, 05.07.2023 - 202 StRR 49/23

    Prüfungsanforderungen für das Vorliegen besonderer Umstände bei Aussetzung einer …

    Rn. 6 bb) Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass das straffreie Vorleben (vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.06.2023 - 4 StR 133/23 bei juris; 17.01.2023 - 4 StR 229/22 = StV 2023, 384; 21.09.2022 - 1 StR 479/21 bei juris), der Zeitabstand zwischen Tatbegehung und Aburteilung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - 2 StR 158/22 bei juris; 01.06.2022 - 6 StR 191/22 bei juris; 02.03.2022 - 2 StR 541/21 = StV 2022, 572), die lange Verfahrensdauer (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - 2 StR 61/23 bei juris; 17.08.2022 - 4 StR 472/21 bei juris;… vom 05.07.2022 - 2 StR 158/22 a.a.O.) und ein Geständnis (…vgl. nur BGH, Urt. v. 20.07.2022 - 5 StR 29/22 bei juris; Beschluss vom 27.10.2022 - 2 StR 438/21 = NStZ 2023, 22624.05.2022 - 4 StR 72/22 = NStZ 2023, 95) sehr wohl gewichtige Milderungsgründe darstellen, denen damit auch im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB Bedeutung zukommt.
  • BGH, 28.03.2023 - 2 StR 61/23

    Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: Aufklärungshilfe, lange Verfahrensdauer)

    Zum anderen wird es zu beachten haben, dass der große zeitliche Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen für den Angeklagten regelmäßig gewichtige Strafmilderungsgründe nach § 46 Abs. 2 StGB darstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.03.2026 - 2 StR 700/25

    Aufhebung des Urteils des LG u.a. im Einziehungsauspruch gegenüber Angeklagten L …

    Rn. 6 3. Die Kompensationsentscheidung des Landgerichts hält dagegen revisionsgerichtlicher Überprüfung stand (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, StV 2022, 572, 573 Rn. 9).
  • BayObLG, 12.06.2025 - 206 StRR 179/25

    Öffentliche Zugänglichmachung, Strafzumessung, Kostenentscheidung, Aufhebung, …

    Eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten sind nämlich regelmäßig gewichtige Strafmilderungsgründe nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Zumessung der Strafe (vgl. z. B. für einen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Aburteilung von ca. drei Jahren: BGH, Beschluss vom 02.03.2022, 2 StR 541/21, zitiert nach juris, dort Rn. 6 m. w. N.).
  • BGH, 14.03.2024 - 2 StR 391/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BayObLG, 11.09.2025 - 206 StRR 227/25

    Eigene Beweiswürdigung, Urteilsgründe, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, …

  • BGH, 02.12.2025 - 5 StR 617/25
  • BGH, 05.07.2022 - 2 StR 158/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verfahrensdauer

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