Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2024 - 2 StR 571/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 54 StGB; § 55 StGB
Gesamtstrafenbildung (Darstellungsmangel; Zäsurzeitpunkt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§§ 460, 462 StPO, § 473 Abs. 7 StPO, § 346 Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 346 Abs. 1
Darstellungsmangel im Urteil im Hinblick auf die Gesamtstrafenbildung; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 24.07.2024 - 4 KLs 950 Js 60018/24
- BGH, 17.12.2024 - 2 StR 571/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - 2 StR 571/24
Rn. 18 4. Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1b Satz 1 Entscheidung 3;… vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21, Rn. 6, …und vom 31. August 2022 - 4 StR 372/21, Rn. 13). - BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - 2 StR 571/24
Sie hat dabei zunächst zutreffend gesehen, dass die Geldstrafe aus der Verurteilung vom 24. März 2023 im Zeitpunkt des Gesamtstrafenbeschlusses vom 7. März 2024 bereits vollstreckt war, so dass dieser Verurteilung keine Zäsurwirkung mehr zukommen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169, …und vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 403/22, Rn. 6 mwN;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO, Rn. 1247 mwN). - BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - 2 StR 571/24
Rn. 18 4. Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1b Satz 1 Entscheidung 3; vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21, Rn. 6, …und vom 31. August 2022 - 4 StR 372/21, Rn. 13).
- BGH, 14.12.2022 - 6 StR 403/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Subsidiarität der Abgabe von …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - 2 StR 571/24
Sie hat dabei zunächst zutreffend gesehen, dass die Geldstrafe aus der Verurteilung vom 24. März 2023 im Zeitpunkt des Gesamtstrafenbeschlusses vom 7. März 2024 bereits vollstreckt war, so dass dieser Verurteilung keine Zäsurwirkung mehr zukommen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169, und vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 403/22, Rn. 6 mwN;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO, Rn. 1247 mwN). - BGH, 24.07.2018 - 3 StR 245/18
Darstellungsmangel in den Urteilsgründen zum Gesamtstrafenbeschluss (fehlende …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - 2 StR 571/24
Das ist jede Entscheidung zur Schuld- und Straffrage, namentlich auch ein Berufungsurteil, wenn wenigstens noch über einen Teil des Strafausspruchs zu befinden war (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 245/18, Rn. 7 mwN). - BGH, 13.02.2013 - 2 StR 542/12
Beweiswürdigung; Strafaussetzung zur Bewährung aus besonderen Umständen …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - 2 StR 571/24
Rn. 13 aa) Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung müssen die Urteilsgründe die einzelnen Taten, die Tatzeiten, (kurz) die ihnen zugrundeliegenden Lebenssachverhalte und die jeweils verhängten Einzelstrafen, das Datum der Verurteilung, gegebenenfalls das Datum der Berufungshauptverhandlung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 2 StR 542/12, Rn. 4), den Eintritt der Rechtskraft sowie ihren Vollstreckungsstand mitteilen (…vgl. zum Darstellungserfordernis Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1475 mwN). - BGH, 31.08.2022 - 4 StR 372/21
Strafzumessung (Zäsurwirkung eines Urteils: Gesamtstrafenfähigkeit, …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - 2 StR 571/24
Rn. 18 4. Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1b Satz 1 Entscheidung 3;… vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21, Rn. 6, und vom 31. August 2022 - 4 StR 372/21, Rn. 13).
- BGH, 16.03.2026 - 3 StR 248/25
Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch und die Anordnung der Einziehung …
Bei einer - wie hier - in Betracht kommenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung müssen die Urteilsgründe hinsichtlich der relevanten Vorverurteilung(en) die einzelnen Taten, die Tatzeiten, grundsätzlich (kurz) die ihnen zugrundeliegenden Lebenssachverhalte und die jeweils verhängten Einzelstrafen, das Datum der Verurteilung, gegebenenfalls das Datum einer Berufungshauptverhandlung, den Eintritt der Rechtskraft sowie den Vollstreckungsstand mitteilen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2025 - 2 StR 158/25, juris Rn. 10; vom 17. Dezember 2024 - 2 StR 571/24, juris Rn. 13; s. zudem BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 245/18, juris Rn. 7). - BGH, 14.10.2025 - 2 StR 391/25 Das Landgericht hat keine Feststellungen zum Vollstreckungsstand der einbezogenen Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Erfurt vom 19. Juni 2024 getroffen (vgl. zum Darstellungserfordernis BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 2 StR 571/24, Rn. 13).
- BGH, 06.05.2025 - 2 StR 158/25
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Darstellungsanforderungen: Zeitpunkt der …
Rn. 10 aa) Bei einer - wie hier - in Betracht kommenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung müssen die Urteilsgründe die einzelnen Taten, die Tatzeiten, (kurz) die ihnen zugrundeliegenden Lebenssachverhalte und die jeweils verhängten Einzelstrafen, das Datum der Verurteilung, gegebenenfalls das Datum der Berufungshauptverhandlung, den Eintritt der Rechtskraft sowie den Vollstreckungsstand mitteilen (vgl. zum Darstellungserfordernis BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 2 StR 571/24, Rn. 13 mwN).
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