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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42119
BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23 (https://dejure.org/2023,42119)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2023 - 2 StR 59/23 (https://dejure.org/2023,42119)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2023 - 2 StR 59/23 (https://dejure.org/2023,42119)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO
    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, Besonderheiten des Einzelfalles, Beweiswürdigung, Zerbrechen einer leeren Bierflasche, Gleichlauf der Bewaffnung; Mittäterschaft: gemeinsamer Tatplan, gemeinsamer Tatentschluss, gemeinsames ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 541
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bedingter Tötungsvorsatz gegeben, wenn der Täter den Tod des Tatopfers als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt und diese mögliche Folge seiner Handlung billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit dem Eintritt des Todes abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93 mwN).

    Es reicht nicht aus, dass sich die Täter lediglich zu einem gemeinsamen Unternehmen entschließen, durch das ein Mensch (hier beim Versuch: beinahe) zu Tode kommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 97, und vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, BGHSt 65, 42, 47).

  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    "Berliner Raser-Fall"

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23
    Es reicht nicht aus, dass sich die Täter lediglich zu einem gemeinsamen Unternehmen entschließen, durch das ein Mensch (hier beim Versuch: beinahe) zu Tode kommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 97, und vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, BGHSt 65, 42, 47).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23
    b) Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und er einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23
    Das neue Tatgericht wird zudem die im angefochtenen Urteil nicht erläuterte Wertung, dass die Körperverletzungshandlungen in den verschiedenen Handlungsabschnitten im Fall 3 der Anklage eine Handlungseinheit bilden (zur Rechtsfigur vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 6), nochmals in den Blick zu nehmen haben.
  • BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14

    Tötungsvorsatz (Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und die …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23
    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung in beiderlei Hinsicht ein wesentlicher Indikator für das Vorliegen von bedingtem Vorsatz (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23), allerdings nicht das allein bestimmende Kriterium.
  • BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16

    Tötungsvorsatz bei Mittätern (erforderliche Gesamtschau für jeden einzelnen …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23
    (2) Die Urteilsgründe, die im Übrigen auch von einem "Gleichlauf der Bewaffnung" beider Angeklagter ausgehen, obwohl nur der Angeklagte L. Q. eine bereits als Stichwerkzeug zerbrochene Bierflasche mitgeführt hat, lassen besorgen, dass das Landgericht im Sinne eines Rückschaufehlers (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2016 - 2 StR 19/16, BeckRS 2016, 19984, Rn. 24) von dem tatsächlich eingetretenen Zersplittern der Flasche darauf geschlossen hat, dies habe von vornherein äußerst nahegelegen und sei deshalb vom Angeklagten Y. Q. als möglich erkannt und gebilligt worden.
  • BGH, 07.03.2006 - 4 StR 25/06

    Beweiswürdigung (bloße Vermutung des Tatgerichts; bedingter Tötungsvorsatz)

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23
    Die Frage der Gefährlichkeit der Handlung und ihrer Aussagekraft für das Vorliegen eines bedingten Vorsatzes des Handelnden kann auch nicht allgemein, sondern nur nach den Besonderheiten des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446).
  • BGH, 10.06.2026 - 6 StR 86/25

    Kein Erfordernis der Überzeugung des Tatgerichts von einem bestimmten Sachverhalt …

    Die Frage der Gefährlichkeit der Handlung und ihrer Aussagekraft für das Vorliegen eines bedingten Vorsatzes des Handelnden kann indes nicht allgemein, sondern nur nach den Besonderheiten des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446; vom 3. November 2023 - 2 StR 59/23, NStZ 2024, 541).
  • BGH, 18.12.2024 - 2 StR 297/24

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung: Wissenselement, Rückschaufehler aus nur …

    Die Beweiswürdigung zum (verneinten) bedingten Tötungsvorsatz der Angeklagten weist durchgreifende Rechtsfehler zu ihrem Vorteil auf und lässt besorgen, dass das Landgericht das Fehlen des bedingten Tötungsvorsatzes im Sinne eines Rückschaufehlers (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. November 2023 - 2 StR 59/23, NStZ 2024, 541, 543 Rn. 12 mwN) letztlich aus dem Überleben des Verletzten geschlossen hat.
  • BGH, 03.12.2025 - 2 StR 257/25

    Beweiswürdigung des bedingten Tötungsvorsatzes hinsichtlich Verurteilung wegen …

    Rn. 22 Nach alledem besorgt der Senat, dass das Landgericht im ersten Handlungsabschnitt das Fehlen des bedingten Tötungsvorsatzes im Sinne eines Rückschaufehlers (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 2 StR 297/24, Rn. 21; Beschluss vom 23. November 2023 - 2 StR 59/23, NStZ 2024, 541, 543 Rn. 12 mwN) dem medizinischen Sachverständigen folgend letztlich daraus geschlossen hat, dass es zu keiner lebensbedrohlichen Verletzung des Nebenklägers gekommen ist.
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