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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2025 - 2 StR 618/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8058
BGH, 11.02.2025 - 2 StR 618/24 (https://dejure.org/2025,8058)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2025 - 2 StR 618/24 (https://dejure.org/2025,8058)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2025 - 2 StR 618/24 (https://dejure.org/2025,8058)
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  • HRR Strafrecht

    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 404 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO; § 291 BGB
    Adhäsionsantrag (Prozesszinsen: Rechtshängigkeit, Verschlechterungsverbot)

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.03.2024 - 4 StR 426/23

    Berechnung der Prozesszinsen eines Adhäsionsklägers; Geltung des …

    Auszug aus BGH, 11.02.2025 - 2 StR 618/24
    Der Senat ist durch das Verschlechterungsverbot nicht gehindert, die Zinsentscheidung auf das rechtlich zutreffende frühere und damit für den Angeklagten ungünstigere Datum zu ändern, denn bei den im Adhäsionsverfahren verfolgten Ansprüchen handelt es sich nicht um Rechtsfolgen der Tat im Sinne von § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 26. März 2024 - 4 StR 426/23, Rn. 3).

    Dass der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift einen Anspruch auf Verzinsung erst ab dem 14. März 2024 nicht beanstandet hat, hindert den Senat ebenfalls nicht an einer anderslautenden Entscheidung im Beschlussweg (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2014 - 4 StR 104/14, Rn. 2, und vom 26. März 2024 - 4 StR 426/23, aaO, jew. mwN).

  • BGH, 04.04.2023 - 6 StR 122/23

    Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs; Schmerzensgeld: Einheitlichkeit des …

    Auszug aus BGH, 11.02.2025 - 2 StR 618/24
    Dies ist nach § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2023 - 6 StR 122/23, Rn. 4 mwN).
  • BGH, 04.06.2014 - 4 StR 104/14

    Adhäsionsverfahren: Heilung der unterlassenen rechtzeitigen Zustellung des …

    Auszug aus BGH, 11.02.2025 - 2 StR 618/24
    Dass der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift einen Anspruch auf Verzinsung erst ab dem 14. März 2024 nicht beanstandet hat, hindert den Senat ebenfalls nicht an einer anderslautenden Entscheidung im Beschlussweg (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2014 - 4 StR 104/14, Rn. 2, …und vom 26. März 2024 - 4 StR 426/23, aaO, jew. mwN).
  • BGH, 30.04.2024 - 6 StR 74/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Adhäsionsverfahren (Beginn des …

    Auszug aus BGH, 11.02.2025 - 2 StR 618/24
    Rn. 3 a) Die geltend gemachten Prozesszinsen sind ab dem Tag zu entrichten, der auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Adhäsionsantrags folgt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. April 2024 - 6 StR 74/24, Rn. 2 mwN).
  • BGH, 21.05.2025 - 2 StR 231/25

    Korrektur von Adhäsionsentscheidungen (Zinsausspruch: Zinsanspruch ab …

    Dass der Generalbundesanwalt einen Anspruch auf Verzinsung erst ab dem 18. Oktober 2024 nicht beanstandet hat, hindert den Senat nicht an einer anderslautenden Entscheidung im Beschlusswege (vgl. zu beidem BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2025 - 2 StR 618/24, Rn. 3, …und vom 11. März 2025 - 2 StR 80/25, Rn. 4; jew. mwN).
  • BGH, 20.05.2025 - 2 StR 138/25

    Verwerfung einer Revision als unbegründet; Verschlechterungsverbot …

    Dass der Generalbundesanwalt einen Anspruch auf Verzinsung erst ab dem 22. September 2023 nicht beanstandet hat, hindert den Senat nicht an einer anderslautenden Entscheidung im Beschlusswege (vgl. zu beidem zuletzt nur BGH, Beschluss vom 11. Februar 2025 - 2 StR 618/24, Rn. 3).
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