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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2024 - 2 StR 7/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10459
BGH, 14.03.2024 - 2 StR 7/24 (https://dejure.org/2024,10459)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2024 - 2 StR 7/24 (https://dejure.org/2024,10459)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2024 - 2 StR 7/24 (https://dejure.org/2024,10459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 244 StGB; § 52 StGB
    Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen (Konkurrenzen: einheitliches zusammengefasstes Tun, Tateinheit)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen …

    Auszug aus BGH, 14.03.2024 - 2 StR 7/24
    Der Angeklagte ist daher schuldig des Wohnungseinbruchdiebstahls mit Waffen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. September 2017 - 1 StR 112/17) in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchdiebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung.
  • BGH, 22.01.2020 - 3 StR 526/19

    Kein Verlust der Wohnungseigenschaft durch Tod der Bewohner im Fall des einfachen …

    Auszug aus BGH, 14.03.2024 - 2 StR 7/24
    Ob nach dem Tod der einzigen Bewohnerin der Tatbestand des vollendeten besonders schweren Wohnungseinbruchdiebstahls (§ 244 Abs. 4 StGB) erfüllt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 3 StR 526/19 -, juris Rn. 20), was allerdings naheliegend dem Wortlaut der Vorschrift ("dauerhaft genutzt") widerspräche, kann offen bleiben, weil der Angeklagte durch die Nichtannahme eines vollendeten besonders schweren Wohnungseinbruchdiebstahls jedenfalls nicht beschwert ist.".
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Wohnungsbegriff; Kellerräume; …

    Auszug aus BGH, 14.03.2024 - 2 StR 7/24
    Dies ist unabhängig davon, ob in dem Eindringen in den Fitnessraum und danach in den Gebäudeflur des Mehrfamilienhauses ein (zunächst gescheiterter) Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls zu sehen oder aber zu verneinen ist (vgl. dazu ablehnend BGH…, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 361/17 -, juris), weil der Angeklagte, der nicht in eine bestimmte Wohnung einbrechen wollte, sondern sich - auf welche Weise auch immer - Zugang zu einer beliebigen Wohnung verschaffen wollte, "unmittelbar im Anschluss hieran" (UA S. 10) am selben Tatobjekt (...) die vollendete Tat beging, entgegen der Auffassung des Landgerichts weder in zeitlicher noch in örtlicher Hinsicht eine Tatmehrheit begründende Zäsur vorliegt und der Versuch im Verhältnis zu der Vollendung derselben Tat subsidiär ist.
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Einbruch in Kellerräume)

    Auszug aus BGH, 14.03.2024 - 2 StR 7/24
    Dies ist unabhängig davon, ob in dem Eindringen in den Fitnessraum und danach in den Gebäudeflur des Mehrfamilienhauses ein (zunächst gescheiterter) Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls zu sehen oder aber zu verneinen ist (vgl. dazu ablehnend BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 361/17 -, juris), weil der Angeklagte, der nicht in eine bestimmte Wohnung einbrechen wollte, sondern sich - auf welche Weise auch immer - Zugang zu einer beliebigen Wohnung verschaffen wollte, "unmittelbar im Anschluss hieran" (UA S. 10) am selben Tatobjekt (...) die vollendete Tat beging, entgegen der Auffassung des Landgerichts weder in zeitlicher noch in örtlicher Hinsicht eine Tatmehrheit begründende Zäsur vorliegt und der Versuch im Verhältnis zu der Vollendung derselben Tat subsidiär ist.
  • BGH, 08.02.2018 - 1 StR 228/17

    Strafzumessung (Kategorisierung nach der Schadenshöhe bei einer Vielzahl …

    Auszug aus BGH, 14.03.2024 - 2 StR 7/24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit voraus, dass ein Geschehen durch einen solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen gekennzeichnet ist, dass sich das gesamte Tätigwerden auch für einen "objektiven Dritten" bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches zusammengefasstes Tun darstellt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 StR 228/17 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 06.12.2012 - 2 StR 294/12

    Gewerbsmäßiger Betrug (Tateinheit bei Schneeballsystemen)

    Auszug aus BGH, 14.03.2024 - 2 StR 7/24
    Angesichts der Anzahl und der Höhe der verbleibenden Einzelstrafen - darunter die Einsatzstrafe von drei Jahren und neun Monaten - kann der Senat ausschließen, dass das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Bewertung der Konkurrenzverhältnisse auf eine mildere Gesamtstrafe erkannt hätte, zumal eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5;… vom 19. Dezember 2023 - 4 StR 355/23, juris Rn. 3).
  • BGH, 11.10.2023 - 4 StR 337/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Nichterstattung des in Erfüllung der …

    Auszug aus BGH, 14.03.2024 - 2 StR 7/24
    Die Einziehungsentscheidung, die das Landgericht zutreffend auf § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB gestützt hat, war gemäß der aktuellen Gesetzesfassung dahin klarzustellen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2023 - 4 StR 337/23, juris Rn. 6).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 355/23

    Freiheitsstrafe vwegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher …

    Auszug aus BGH, 14.03.2024 - 2 StR 7/24
    Angesichts der Anzahl und der Höhe der verbleibenden Einzelstrafen - darunter die Einsatzstrafe von drei Jahren und neun Monaten - kann der Senat ausschließen, dass das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Bewertung der Konkurrenzverhältnisse auf eine mildere Gesamtstrafe erkannt hätte, zumal eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5; vom 19. Dezember 2023 - 4 StR 355/23, juris Rn. 3).
  • BayObLG, 24.04.2025 - 203 StRR 55/25

    Einlassung des Angeklagten, Strafrichter, Tateinheit, Sachliche Zuständigkeit, …

    Rn. 17 d. Handelte der Angeklagte ohne Besitzerhaltungsabsicht, stünden der Diebstahl und die Widerstandshandlungen gleichwohl zueinander im Verhältnis der Tateinheit (zur natürlichen Handlungseinheit vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2024 - 2 StR 7/24 -, juris Rn. 4;… zur Tateinheit Vogel/Burchard a.a.O. Rn. 64).
  • OLG Jena, 14.06.2024 - 1 ORbs 121 SsBs 40/24

    Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betroffenen bei …

    Im Hinblick auf die erhobene Sachrüge ist jedoch eine umfassende Nachprüfung des angefochtenen Urteils geboten (BGH, Beschluss vom 14.03.2024, 2 StR 7/24), wobei der Senat an die tatsächlichen Feststellungen des Tatrichters gebunden ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 30.06.2010, 3 Ss OWi 854/10).
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