Rechtsprechung
| BGH, 06.05.2024 - 2 StR 73/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 354a StPO, § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG, § 1 Nr. 4 KCanG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, §§ 29 ff. BtMG, § 34 KCanG, § 353 Abs. 2 StPO, § 33 BtMG, § 37 KCanG
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.09.2023 - 31 KLs 6/23
- BGH, 06.05.2024 - 2 StR 73/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24
Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …
Auszug aus BGH, 06.05.2024 - 2 StR 73/24
Die Tat bezog sich auf eine nicht geringe Menge Cannabis, die auch für das KCanG bei einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 g THC in der Cannabismenge liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, juris Rn. 7 ff. …sowie vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24, juris Rn. 11). - BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …
Auszug aus BGH, 06.05.2024 - 2 StR 73/24
Die Tat bezog sich auf eine nicht geringe Menge Cannabis, die auch für das KCanG bei einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 g THC in der Cannabismenge liegt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, juris Rn. 7 ff. sowie vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24, juris Rn. 11).
- BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
Verwerfung der Revision als unzulässig
Die Tat bezog sich auf eine nicht geringe Menge, die auch für das Konsumcannabisgesetz bei einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 Gramm THC liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 2 StR 73/24, Rn. 5 mwN). - BGH, 03.12.2024 - 2 StR 196/24
Unerlaubter Besitz von Cannabis (minder schwerer Fall)
Die Tat bezog sich auf eine nicht geringe Menge, die auch für das Konsumcannabisgesetz bei einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 Gramm THC liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 2 StR 73/24, Rn. 5 mwN).
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